Landwirtschaft ist auf das Lebhafteste daran interessiert, daß ihre wertvollen Viehbe stände nicht durch aus den Ländern der unga rischen Krone eingeschleppte Tierseuchen gefährdet werden. Die Erfahrungen hahen gezeigt, daß die im Jahre 1899 getroffenen Bestimmungen zu Ab wendung aller veterinärpolizeilichen Gefahren nicht ausreicht^. Das Bestreben der Regierung war daher darauf gerichtet, erstens jene Ver- . Kesserungen festzuhalten, welche bereits in dem gesetzlich nicht erledigten Äusgleichsentwurfe
vom Jahre 1903 vorgesehen waren, außerdem aber eine solche Ergänzung und Abänderung der geltenden Bestimmungen zu erzielen, die den vollen Schutz vor Seucheneinschleppungen sichern. In der Tat lassen nach Auffassung fachlicher Kreise die getroffenen Vereinbarungen mit Zu versicht erwarten, daß sich der Viehverkehr mit den Ländern der ungarischen Krone in Hinkunst ohne Schädigung der österreichischen Landwirt schaft abwickeln wird. Das neue Veterinär - Uebereinkommen kenn zeichnet sich hauptsächlich
dadurch, daß, während bisher im großen und ganzen mit Repressiv maßnahmen das. Auslangen gefunden werden mußte, nunmehr auch Vorkehrungen präventiver Natur eine für unsere Interessen bedeutungs volle Ausgestaltung finden sollen. , Die Tierkrankheiten, welche vor allem die österreichischen Viehbestände bedrohen, sind die im Verkehre mit Nutz- und Zuchtschweinen aus den Ländern der ungarischen Krone eingeschleppte Schweinepest und die in Ungarn derzeit aller dings mit Energie bekämpfte Maul- und Klauen