3 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Beilage zum Pustertaler Boten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/pub/Be/1907/18_10_1907/Beilage_1907_10_18_2_object_1016046.png
Pagina 2 di 4
Data: 18.10.1907
Descrizione fisica: 4
Landwirtschaft ist auf das Lebhafteste daran interessiert, daß ihre wertvollen Viehbe stände nicht durch aus den Ländern der unga rischen Krone eingeschleppte Tierseuchen gefährdet werden. Die Erfahrungen hahen gezeigt, daß die im Jahre 1899 getroffenen Bestimmungen zu Ab wendung aller veterinärpolizeilichen Gefahren nicht ausreicht^. Das Bestreben der Regierung war daher darauf gerichtet, erstens jene Ver- . Kesserungen festzuhalten, welche bereits in dem gesetzlich nicht erledigten Äusgleichsentwurfe

vom Jahre 1903 vorgesehen waren, außerdem aber eine solche Ergänzung und Abänderung der geltenden Bestimmungen zu erzielen, die den vollen Schutz vor Seucheneinschleppungen sichern. In der Tat lassen nach Auffassung fachlicher Kreise die getroffenen Vereinbarungen mit Zu versicht erwarten, daß sich der Viehverkehr mit den Ländern der ungarischen Krone in Hinkunst ohne Schädigung der österreichischen Landwirt schaft abwickeln wird. Das neue Veterinär - Uebereinkommen kenn zeichnet sich hauptsächlich

dadurch, daß, während bisher im großen und ganzen mit Repressiv maßnahmen das. Auslangen gefunden werden mußte, nunmehr auch Vorkehrungen präventiver Natur eine für unsere Interessen bedeutungs volle Ausgestaltung finden sollen. , Die Tierkrankheiten, welche vor allem die österreichischen Viehbestände bedrohen, sind die im Verkehre mit Nutz- und Zuchtschweinen aus den Ländern der ungarischen Krone eingeschleppte Schweinepest und die in Ungarn derzeit aller dings mit Energie bekämpfte Maul- und Klauen

1
Giornali e riviste
Beilage zum Pustertaler Boten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/pub/Be/1907/18_10_1907/Beilage_1907_10_18_1_object_1016040.png
Pagina 1 di 4
Data: 18.10.1907
Descrizione fisica: 4
im eigenen Wirkungskreise verein baren können und nur deshalb den gesetzgeb enden Körperschaften zur Kenntnis gebracht werden, um ein Urteil über den Gesamtinhalt der getroffenen Vereinbarungen zu ermöglichen. Die eigentlichen Geschesvorlagen umfassen: 1. Den Entwurf des Gesetzes, womit 1. der Vertrag betreffend die Regelung der wechselseitigen Handels- und Verkehrs beziehungen zwischen den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern und den Ländern der ungarischen Krone nebst Anlagen

und Schlußprotokoll; H. das Übereinkommen über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen solcher Unter nehmungen, die ihren Geschäftsbetrieb auf beide Staaten ausdehnen, sowie über einige andere Angelegenheiten der direkten Be- steuerung; das Additional-Übereinkommen zu dem Übereinkommen in Betreff der Beitrags leistung der Länder der ungarischen Krone zu dm Lasten der allgemeinen Staats schuld genehmigt und in Kraft gesetzt werden. 2. Den Entwurf des Gesetzes, wodurch das Anisterium der im Reichsrate vertretenen

Königreiche und Länder zum Abschlüsse einer Vereinbarung mit dem Ministerium der Län der der ungarischen Krone wegen Abänderung des § 8 des Gesetzes vom 27. Juli 1878, Nr. 63 R. G. Bl., betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit der in einem Ländergebiete errichteten Aktien - Gesellschaften (Kommandit- Gesellschaften auf Aktien), Versicherüngs-Gesell- schaften und Erwerbs- und Wirtschafte Ge nossenschaften auf das andere Staatsgebiet ermächtigt wird. Zoll- und Handelspolitik. Die Grundlagen

2