Kundmachung der Sparkasse der Stadt Innsbruck. In der Absicht, den im Jänner jeden Jahres sich wieder holenden und trotz aller Anstrengung immer schwieriger zu bewältigenden massenhaften Andrang der Parteien so weit als möglich zu vermindern und dadurch ein rascheres Abfertigen derselben zu erzielen, hat der Vorstandsrath die folgend » Verfügungen getroffen, welche den Parteien in ihrem eigensten Interesse um so dringender zur genauen Be achtung empfohlen werden, weil ohne die verständige
wirlung der Parteien dem beklagten Ucbelstande stunden langen Zuwartens niemals abgeholfen werden kann. 1. Wer bei der Sparkasse noch im Jahre 1889 eine neue Einlage oder eine Zulage zu einer alten Einlage machen will, kann dies nur noch bis 98. November 1889 ausführen, weil die Einlagskafse im ganzen Monate Dezember 1889 geschlossen bleibt. 2. Inder Zeit vom l» einschließlich 13. Dez. 1889 bleibt die Sparkasse zum Z vtcke des Bücherabschlusses ge schlossen — ausgenommen für jene Parteien
, welche in dieser Zeit eine gekündete Einlage zu beheben haben. 3. Vom 14 . Dezember 1889 angefangen ist die Sparkasse zur regelmäßigen Rückzahlung von Einlagen wieder geöffnet. 4. Die Sparkasse wird ferner schon in der Zeit vom 14 » bis 31» Dezember 1889 ausnahmsweise die erst am 1. Jänner 1890 fällig werdenden 4°/Lgen Zinse von Einlagen für das Jahr 1889- bezahlen, was die Par teien nur in dem Falle verlangen sollen, wenn sie das Geld brauchen und nicht in der Sparkasse liegen lassen können» 5. Viele Einleger
sind der irrigen Meinung, diese Jahres zinse auch dann, wenn sie dieselben nicht benölhigen, son dern zinstragend in der Sparkasse lassen wollen, gleichwohl jeden Jahres beheben und dann wieder einlegen zu müssen. Parteien, die ein solches Begehren stellen, ver lieren einen ganzen Monalszins vom behobenen Jahreszinse, machen sich selbst unnölhige Mühen und Kosten und der Sparkasse zur strengsten Zeit überflüssige Arbeit. Denn jedem Einleger wird mit 1. Jänner jeden Jahres von Amtswegen der unbchobene
Jahrcszins gleich einer vom i. Jänner mit 4% verzinsliche Zulage gutgeschrieben, und über sein Verlangen auch im Sparkassedüchel eingetragen. Ein solches Verlangen der Zinszuschreibung im Büch.l wird NUr in der Zeit des größten Parteien-Andranges, und zwar dies mal vom 14. Dezember 1889 bis 31. Jänner 1890 abgewiesen, späterhin aber jederzeit erfüllt werden. 6. Alle Einlagen, welche die Parteien in der Zeit vom 1. einschließlich >5. Jänner 1890 bei der Sparkasse machen, werden in Bezug auf den Beginn