zu rekurrieren. Gemeindevorstehung Gppan am 3. April 1924. Nr. 635/1. Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Verfallstermin 1. Mai 1924, bis zu welchem die Bestinunungen des Er lasses der kgl. Präfektur Trento vom 28. Oktober 1923, Nr. 14718 Gab. durchzusühren sind, wird nachstehend der Art. 1 obiger Verordnung neuerlich verlautbart und in Erinnerung gebracht: „Verlautbarungen, Kundmachungen, Anzeigen, Ankün digungen, Aufschriften, Zettel, Etiketten, Preisverzeichniffe, Fahrpläne und im allgemeinen
. Das Erdmaterial ist von guter Qualität und eignet sich besonders zur Meliorierung? von Grundstücken, Obst- baumpflanzungen usw. weWlh anwMenden Grund besitzer hieraus aufmerksam gemacht werden.. Gemeindevorstehung Gppan am 2. April 1924. An der Gemeindeamtstafel in Tramin ist folgendes angeschlagen: Das Verzeichnis der Weinsteuer für das Betriebsjahr 1923/24 ist seitens des Ufficio Tecnico di Finanz« in Trento hieramts eingelangt und liegt vom 4. April bis 3. Mai 1924 während der vormittägigen Amtsstunden