Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
hatte, solche zu erhalten, so beschloss er, Steiermark dem Herzoge Leopold Y. von Osterreich (1177—1194), seinem Verwandten, zu verschaffen, und zwar, wie er in der Vermlichfnlsurkunde von 1186 sagt, weil Osterreich und Steiermark, als benachbart, besser von einem Fürsten regiert würden. Allerdings konnte Ottokar über sein Land und die herzogliehe Würde nicht beliebig verfügen, weil diese Reichslehen waren und nach seinem kinderlosen Tode an das Eeicli zurückfielen. 2 ) Aber wenn er dem Herzoge Leopold
seine ausgedehnten Allodialgüfcer und seine zahlreichen Dienst mannen wie die unter seiner Vogtei stehenden Klöster vermachte, so hatte derselbe eine so feste Stellung im Lande, dass ein anderer sieh schwer als Herzog neben ihm hätte behaupten können. Doch seheinen seit 1184 auch Unterhandlungen mit dem Kaiser stattgefunden zu haben, und nachdem dieser seine Zustimmung gegeben hatte, setzte Ottokar am 17. August 1186 auf dem Georgenberge bei Enns den Herzog Leopold und dessen älteren Sohn Friedrich zu Erben
ein, indem er verfügte, dass jener von Leopolds Nachkommen, der Österreich innehätte, auch Steier mark besitzen, also beide Länder nie mehr getrennt werden sollten. 3 ) Ottokar starb schon im Mai 1192, und noch im nämlichen Monate - wurden Leopold V. und sein Sohn Friedrich vom Kaiser Heinrich VI. mit Steiermark belehnt. Doch folgte nach dem Tode Leopolds V. (31. December 1194) diesem Friedrich I. nur in Österreich, während nach 1 ) „Coniitutvx et dominium T//rotensc' kommt in diesem allgemeinen Sinne zu erst