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Libri
Categoria:
Tecnologia, matematica, statistica
Anno:
1936
¬Die¬ geheime Briefüberwachung in Tirol : 1806 - 1814
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Pagina 30 di 69
Autore: Rennert, Georg / Georg Rennert
Luogo: München
Descrizione fisica: S. 395 - 397
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Archiv für Postgeschichte in Bayern ;12,2
Soggetto: g.Tirol;s.Post;s.Überwachung;z.Geschichte 1806-1814
Segnatura: III 1.246
ID interno: 234752
man sich für die Folge der größten Verantwortlich keit aussetzt. Wenn jedoch dermalen die Meinung abgegeben werden muß, so werde ich dies mit pflichtgemäßer Freimütigkeit tun. Jedoch kann ich wegen Mangel an Detailnotizen und Vorbereitung unmöglich mit gleichen Kräften gegen die Darstellung des fürst lichen Herrn Abgeordneten anftreten und wenn ich daher meine Meinung nicht überzeugend und um fassend ausführen kann, so muß ich bitten, dies nicht auf Rechnung der Sache und auf das Unzureichende der Gründe

des Regenten in einem ungleich vorteil hafteren Stand gebracht werden müssen als sie seit her bestanden haben und daß es darum zu tun ist, wesentliche Vorteile gegen vorhin 31t gewinnen. ES kommt also darauf an, zu untersuchen, worin die Vorteile bestehen, welche von dem Herrn Fürsten von Thnrn und Taxis angeboten werden. Der Fürst will in die Verhältnisse gegen Seine Majestät den König eintretcn, in welchen er bisher gegen Kaiser und Reich war:— er will den König als seinen Lehensherrn erkennen. Hierüber

von Taxis. Der Fürst kann sich nicht selbst ans dem Lehensverband gegen Kaiser und Reich herausziehen, im Gegenteil er bleibt rücksichtlich der kleinen Ge biete, solange die Rcichsposten bestehen, noch immer in der vorigen Abhängigkeit gegen Kaiser und Reich. Der Fürst hat also rücksichtlich der bayerischen Lande nichts augeboten, sondern dasjenige für sich begehrt, was ihm einen Ersatz für das ans diesem Punkte erlöschende Reichslehcn gewähren soll. Dafür erbittet sich aber der Herr Fürst die Belastung

gänzlich in das Reine setzen, welche mit dem inneren Detail der Einrichtung hinlänglich bekannt sind. Der Herr Fürst verzichtet — so sagt mau — auf alle Ansprüche von Juris- diktionsansübung mit Ausnahme der Disziplinär gewalt. Allein auch dadurch wird nichts neues ein geräumt. Es ist bekannt, daß man dem Postgeneralat schon bei der vorigen Regierung durchaus keine Gerichtsbarkeit mehr zugestauden und auch die Disziplinargewalt sehr beschränkt hat. In diesem Besitze befindet man sich also ohnehin schon

. Der Herr Fürst will ferner die Ernennungen zu den Post stellen und Ämtern nicht anders als mit Genehmi gung Seiner Majestät vornehmen. Schon bisher durften keine anderen als Landcseingeborene ein gestellt oder es mußte wenigstens auf diese die vorzüglichste Rücksicht genommen werden. Wenn übrigens schon die landesherrliche Genehmigung nicht Vorbehalten war, so weiß man doch, daß es ebenso leicht war, nach dem Wunsch des Hofes einen Post beamten angestellt als einen anderen entfernt ju sehen. Der Herr

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