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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1873
¬Die¬ Wehr-Reform in Oesterreich-Ungarn von 1866 bis 1873
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Pagina 89 di 115
Autore: Jurnitschek, Alfred / Alfred Jurnitschek
Luogo: Wien
Editore: Gerold
Descrizione fisica: CXV S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Die Wehrmacht der oesterreichisch-ungarischen Monarchie im Jahre 1873 / von Alfred Jurnitschek
Soggetto: g.Österreich ; s.Heeresreform ; z.Geschichte 1866-1873
Segnatura: III 101.234
ID interno: 269809
aller Organe zu dem klaren und allgemein erkannten Zwecke wieder in der Armee eintreten, nachdem diese Grund bedingungen gedeihlicher Dienstleistung, wie schon im Anfänge dieser Schrift betont wurde, in Folge des unruhigen Ganges der organisatorischen Arbeiten vorübergehend erschüttert worden waren. Das Dienstreglement behandelt im I. Theile die allgemeinen Pflichten des Soldaten, im II. Theile den Dienst im Felde, und zwar haben diese beiden Theile für alle Waffen des stellenden Heeres und im grossen

werden muss und dessen Versäumung daher unbedingt strafbar ist. Das alte Dienstreglement hatte der Tradition innerhalb der Truppen einen grossen Spielraum gewährt und in vielen Dingen nicht so sehr feste Normen, als Ermahnungen und Grundsätze gebracht; im neuen Dienstreglement ist das Bestreben sichtbar, wo es nur immer möglich ist, klar umschriebene Anordnungen zu gehen. Ohne dass übermässige Concessione!! an die augenblickliche Strömung der Meinungen gemacht und jene Grund sätze verlängnet worden sind, deren Aufrechthaltung

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1873
¬Die¬ Wehr-Reform in Oesterreich-Ungarn von 1866 bis 1873
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Pagina 50 di 115
Autore: Jurnitschek, Alfred / Alfred Jurnitschek
Luogo: Wien
Editore: Gerold
Descrizione fisica: CXV S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Die Wehrmacht der oesterreichisch-ungarischen Monarchie im Jahre 1873 / von Alfred Jurnitschek
Soggetto: g.Österreich ; s.Heeresreform ; z.Geschichte 1866-1873
Segnatura: III 101.234
ID interno: 269809
von Feld-Sanitätsanstalten aufgestellt und ausgerüstet werden muss, eine Ausnahme nöthig. Schon am 21.Mai und 18. November 1867 hatte Se. Majestät der Kaiser die Grund züge für die heutige Organisation des Militär-Fuhrwesenscorps und die damit im Zusam menhänge stehende Aenderung der Constituirung des Trainmaterials und der Aus rüstung der Armee genehmigt. Die Erfahrungen des Jahres 3866 waren hiebei im weitesten Umfange benützt worden. Bezüglich der Verkürzung der Colonne», der Vereinfachung

des Materials, der Restringirung des Gepäcks u. s. w. wurde das Aeusserste angestrengt und unter Anderem die höchst zweckmässige Umänderung der vierspännigen Proviant- wagen in dreispännige beschlossen. Auf Grund der sanctionirten Principimi wurden Mitte October 1869 die organischen Bestimmungen für das Fubrwesenscorps und die Fuhrwesens-Materialdepots getroffen. Als Basis für die Berechnung des Kriegsstandes an Chargen, Mannschaft und Pferden, sowie des Bedarfes an Trainmaterialien für die Armee im Felde

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