¬Die¬ Tiroler und Vorarlberger.- (¬Die¬ Völker Österreich-Ungarns ; 4)
nicht von Tagwerkern bearbeitet werden, ist die Hausordnung streng geregelt; die Arbeit beginnt im Winter in der Regel um h l / 2 Uhr, im Sommer um 4^2 Uhr, beim Dreschen, Mähen, Bauen und andern dringenden Arbeiten auch schon um Aveläuten oder um 4 Uhr früh, wird jedoch während des Tages drei- bis viermal, nämlich durch Frühstück („Vormes'), Neuner, Mittag und Märend, unterbrochen; das Mittagmahl, die längste Unterbrechung von ungefähr einstündiger Dauer, findet fast überall um 11 Uhr statt
, Jm§ Abendmahl um 7 Uhr oder um das Aveläuten, das Morgeu- mahl entweder vor Beginn der Arbeit oder nach kurzer Dauer derselben. Der Feierabend tritt im Winter mit der Dämmerung, im Sommer mit dem Aveläuten ein, ausgenommen an den Vor abenden von Festen und Feiertagen, wo die Ruhe feit mehrern Jahrhunderten schon um l —3 Uhr nachmittags anfängt. All dell sogenannten Bauernfeiertagen wird bekanntlich in den meisten Orten des Mittlern Tirols gar nicht, in: Inn-Thal in dringendem Fällen, in anderen kürzere Zeit