Samstag. Erzherzog Sigmund wehrte 1^,76 und dem Wucher und der gewöhnlichen Uebervorthcilung der armen Kaufer durch reiche Kapitalisten durch gute Der. Ordnungen, welche der Stadtausschuß für notbwmdig er kannt hatte. Alle Handelsleute mit Getreide mußten ihre Ware einen Zag in Bozen feil haben und Niemand durfte anderwärts Getreide kaufen als aus offenem Korn» platze. An diesem Zage öffentlicher Feilbictung des vor, bandenen Getreides dürfen die auswärtige» Käufer nur den vierten Theil
desselben erhandeln und zwar rege!, mäßig erst Nachmittags, das andere steht in Bereitschaft für die Bürger. Was nach diesem Markttage noch übriz ist, mag der Eigenthümer fuhren wohin er will. De, nämlichen Regel unterliegen die Salzfuhrleute, welch, ihre Fracht erst nach eine!» solchen öffentlichen Markttage à und durchfuhren dursten. Selbst das Zimmermanns!'?^ war erst nach einer öffentlichen Ausstellung auf den, Markte zu Bozen in andere Gegenden verkäuflich. Un; die Bürger noch mehr gegen den Wucher zu sicker
»; durften auch Mcrzlerinnen oder Gramvlniniien, Klein, Händler, Mclblcr, wenn gleick in Bozen ansässig, nichkK kauft», iiS nicht das Vormittags aufgtsteà HerrschaftH, sähnlein abgenommen wurde. Tiefe Kleinhändler wareM also im Ankauft den Auswärtigen fast gleichgestellt, yj^ Jude, der eine Ware aus dem Platze kaufen will, syZH fit nicht berühren, sondern bloß mit der Hand darg»,^ zeigen. Was er mit den Händen berührt, ,«uß er kaufen um jeden Preis. Die städtischen Vorläufer müs. sen den im Stadtgebiete