Und es liegt auch kein objektiver Grund vor, wesshalb dieser Provincial verband gelöst werden soll. Was den Italienern als Südtirolern gebührt, was sie als Italiäner ihrer nationalen Eigenart schuldig zu sein glauben : ist i n nn erhalb dieses Verbandes reali sir bar. Am allerwenigsten aber ist das Beispiel Vorarlberg's geeignet, darüber hinaus gehende Prätensionen zu unterstützen. Denn das Land Vorarlberg hat nie zu Tirol in so inniger Beziehung gestanden, wie das von Romanen bewohnte
, südtirolische Gebiet, Es war, von der kurzen Geltungsdauer einer okt.roirf.en Verfassung abge sehen, nie ein Bestandteil der tirolischen Landschaft, son dern bios in administrativer Beziehung durch längere Zeit mit Tirol verbunden 1 ), welches Verhältniss noch jetzt fortdauert, so dass sich in dessen staatsrechtlicher Lage Nichts geändert hat, was» richtig aufgefasst, den tirolischen Separatisten zur Er munterung gereichen könnte. Allerdings wurde die Vereini gung Vorarlbergs mit Tirol zu einem einzigen
. 2) So namentlich in den Jahren 1745 (Sin na eher, a. a. 0. IX. Bd. S. 430) und 1848 (\ erhandi. d. Fro vinzial-Land tags von Tirol im J. 1848, IL Bd. 27. Sitzungen, 3) Reichs-Ges.-Bl. Jlirg. 1850, S. 261 ff.