¬Die¬ Hofnamen von Zwölfmalgreien und Leifers.- (Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 9. 1952)
Als solche gemeine Obliegenheiten werden in der genannten Information folgende aufgeführt: 1. Zehrungen, auch Schreibgeld über die Landtage und engeren Ausschußkongresse erlaufend, als bei welchen jederzeit Deputierte aus den Mitteln des Stadtrats für das ganze Stadt- und Landgericht abgeschickt worden sind, also in Vertretung der zwölf Malgreien, Adel, Gemeinde Gries, Leifers und der übrigen Interessenten. 2. Unkosten, so wegen Abhaltung der fremden Weineinfuhr, besonders wegen Besoldung
und Sollicitatoren zu Wien und Insprugg. 10. Besoldung eines Herrn Syndici, item provisionierenden Medici oder Physici, item Verwalter des Gwöhrs, Bettelrichters und Gerichtsdieners. 11. Pro vidierung von Getreid und Fleisch. 12. Geistliche Pastoralvisitation. Doch zu dieser möchten die von Gries als in eine andere Pfarr gehörig nicht zu konkurrieren haben. 13. Landgraben, Auswerfung und Räumung in der Aue, auch ohne Beitrag der Griesner. 14. Unkosten und Spesen in erfolgenden Durchmärschen. 15. Wegen großem