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Anno:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Pagina 96 di 547
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VII, 539 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
ID interno: 105363
90 diese Menschen getrieben, dass sie ohne Üeberlegung und Vorsicht ihr Geld hinauswarfen, wovon die Folge war, dass neben wenigen Glück lichen viele an den Bettelstab kamen 1 ). § 4. Die Einwirkung der Entdeckung auf den Bergbau und das Münzwesen. Die glückliche Entdeckung des an Silber, Kupfer und anderen Metallen reichen Bergwerkes von Schwaz hatte mit einem Male dem Landesfürsten eine beneidenswerthe Einkommensquelle erschlossen. Die Forderung, dass ihre Ergiebigkeit nicht bloss bewahrt

, sondern zum. allgemeinen Wohle möglichst erhöht und verwerthet werden sollte, drängte sich dem beglückten Landesfürsten von selbst auf; und Herzog Sigmund entsprach derselben mit lebhaftem Interesse; er suchte den Bergbau, sowie auch die Saline zu Hall, diese zweite ausgiebige Quelle seines Einkommens, durch gesetzliche Anordnungen zu regeln und die reichen Naturschätze an edlen Metallen zur Verbesserung des Münzwesens zu verwenden. Am 28. Juli 1449 regelte er die Bergwerksangelegenheiten zu Schwaz und Gossensass

, indem er durch Bergsatzungen die Beziehungen der Gewerken zum Landesfürsten feststellte 2 ). In den folgenden Jahren 1450 und 1454 ordnete er das Verhältnis, in welches die neu entstehenden Berggerichte zu den vorhandenen älteren Land gerichten treten sollten. Den Anlass gaben Streitigkeiten zwischen Ulrich und Hans von Freundsberg, den Inhabern des nach ihnen be nannten Landgerichtes, und dem Berggerichte von Schwaz über die Oompetenz der beiderseitigen Gerichtsbarkeit. Die Bergrichter dehnten nämlich ihre Jurisdiction

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