gäbe, weiters der Vater der Braut 4000 fl. als Abfertigung, auf Lebenszeit erlegen. Ueberlebt sie ihren Gemahl, so erhält sie 600 fl. als Ablösung des gemeinsamen Mobilare und 400 fl. Witwengehalt; über ihr Vermögen darf sie frei verfügen mit Ausnahme der Wieder lage, von der sie nur den Fruchtgenuß haben soll. Stirbt dagegen sie vor ihrem Gemahl, n. zw. ohne Testament, so erhält er den lebenslänglichen Fruchtgenuß des Heirathsgutes und der 4000 fl., welche dann an ihre Erben fallen. Andrä
Wilhelm war bei seiner Vermählung Erzherzog Maxmilians Mundschenk, wurde dann allmälig Kämmerer, n. ö. Hofkammerrath, später auch Vicepräsideut dieser Stelle, und erhielt am 14. März 1623 für sich und seine directen Nachkommen die n. ö. Landschaft im Herrenstande. Nachdem er mit seinen Brüdern Hillebrand und Veit Beno eine Probetheilnug des väterlichen Nachlasses aus drei Jahre gemacht hatte, war Ersterer noch vor Ablauf dieser Zeit gestorben, und hatte dein Bruder Andrä Wilhelm aus besonderer
Lndwig Grafen v. Hoyos, Maria Theresia an Carl Ferdinand Freiherrn v. Nappach verheirathet, Maria Helena nnd Bkaria Isabella. Viaria Theresia war als Witwe Obersthofmeistcrin und Sterilkrenzordens-Rathsfrau geworden. Eva Maria erhielt nach ihres Vaters Tode die Herrschaft Rodami im B. !l. W. W. im Werthe von 30.000 fl., ein Freihaus in Wien hinter dem Landhanse fl. Werth und au Capitalien circa 20.0M st. Andrä Wilhelm hatte bei des Schwiegervaters Tode an diesen noch eine Schuld von 16.0M fl. gehabt