brachten mehrere Blätter, u. a. auch die „St. Pöltner Zeitung'. Letztere erhält nun von der dortigen k. k. Finanzbezirksdireetion folgende Entgegnung, der wir auch in unserem Blatte Raum geben zu sollen glauben: „In Nr. 29 der „St. Pöltner Zeitung' vom 12. April 1891 wird den Ge- büren-Aeqnivalentspflichtigen „der dringende Rath ertheilt, den Steuerwert für Grund und Boden zur Bemessung des Gebürenäquivalents, wenn nicht besondere Verhältnisse noch niedrigere An sätze rechtfertigen
, nur nach der 70fachen, nicht 108fachen Grundsteuer zu berechnen und dann gegen die höhere Bewertung zn recurrieren'. Nachdem nicht angenommen werden kann, dass mit dieser Aufforderung die Parteien zu unrichtigen Wertangaben verleitet werden sollten, vielmehr jedenfalls die wohlmeinende Absicht bestand, die Parteien vor, den wahren Werten nichtentsprechen-- den Gebürenvorschreibungen zu bewahren, so dürfte die verehrliche Redaction wohl keinen An stand nehmen, die Leser der „St. Pöltner Zeitung' darauf aufmerksam