über die Fremdenverkehrsfragen im Bezirk Osttirol und es wurde das allseitige Bemühen sicht bar, Osttirol noch mehr als bisher dem Frem denverkehr zu erschließen. Veranstaltungen in Osttirol. Eisenbahner- Mufikverein Lienz, Cäcilienkränzchen, Sams tag, 20 Uhr, im Alpenrautesaal; es spielt bis 4 Uhr früh die Eisenbahner-Tanzkapelle. — Kathreinkränzchen in Dölsach, „Kreuzwirt“, Samstag, 20 Uhr. Es spielt die Schloßberger Tanzmusik aus Lienz, Eintritt 5 Schilling. wählt, Stellvertreter Hans Weiß, Obmann Gustl Ucesanek. Die Kundler
Hötting des Tiroler Kriegsopferverbandes veranstaltet heute im „Goldenen Bären“, Hötting, einen „Bunten Abend“ mit Tanz. Eintritt 5 8. Der Reinge winn kommt den Kriegswaisen der Kamerad schaft Hötting zugute. Aerztlicher Sonntagsdienst; Dr. Paul Un terrichter, Ordination Schmerlingstraße 6, Telephon 71619, Wohnung Anichstraße 44, Telephon 73165; Dr. Wilhelm Dragoni, Fi scherstraße 5a, Telephon 75741; Dr. Elfriede Knitel, Ordination Pradler Straße 32, Tele phon 76293, Wohnung Conradstraße 5, Tele phon
74443. Aerztlicher Sonntagsdienst: Telfs: Dok tor Pitscheider. — Solbad Hall: Doktor Johann Matt, Hötzendorfplatz 2, Telephon Nr. 253. — Wattens: Dr. Laimer. — Wörgl: Dr. Peter Zottl, Bahnhofstraße 19. -— Lienz: Dr. Gasperotti, Adolf-Purtscher- Straße 22, Telephon 360, nachts Laserzweg 1. Apothekendienst vom 21. bis 28. Novem ber: Apotheke „Zum Tiroler Adler“, Mu seumstraße 18; Stadt-Apotheke, Herzog- Friedrich-Straße 25; Salvator-Apotheke, Schneeburggasse 8 Sonntagsdienst der Bestattungsunterneh
Feststellung, ob die Gemeinde waldungen der Marktgemeinde Reutte als Gemeinde vermögen oder als Gemeinde- gut anzusehen sind, wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung eine Versammlung aller Holzbezugsberechtigten einberufen, zu der vom Amt der Tiroler Landesregierung Oberregierungsrat Dr. Vogel entsandt wurde. Die Versammlung war sehr stark besucht und nahm einen erregten Verlauf. Dr. Vogel erklärte in seinen Ausführungen, daß der Gemeindewald von Reutte Ge meinde gut sei und daher aufzuteilen wäre
. Bürgermeister Dr. Wagner, der selbst Ein geforsteter ist, gab die Erklärung ab, daß der Gemeindewald laut Grundbucheintra gung Gemeinde vermögen darstelle und bestritt, daß der § 73 der Gemeindeordnung im Sinne der Ausführungen Dr. Vogels aus zulegen sei, die Streitfrage müsse also erst von berufener Seite geklärt werden; im § 73 der Tiroler Gemeindeordnung wird die gemeinschaftliche Nutzung als wesentliche Eigenschaft des Gemeindegutes bezeichnet. Der Gemeindewald war bisher nicht in erster Linie