lichen Kreis unserer Freunde, mit dem wir den Abend wohl« gemuth verbringen. Im Traume der Nacht aber treiben liebliche Schäferin nen in leicht geschürztem Gewände und häßlichen Kobolde ihren Spuck. Die Serr» von der brünette Badegast aus Levico, die knebelbärtige Zwerggestatt und der Wirrsal des Wasser- falleS vereinigen sich zu einem traumhaften Fabelgebilde. Ferner wurde die Bildungsdauer der Trivial-Schul lehrer auf sechs Monate erweitert. Im Jahre 1840 wurde in Wien ein pädagogischer Cnrs
und der Stola, durch Betreibung der Landwirthschaft, durch Einsammeln einer Art von Zeheut, durch Nach stunden, durch Musiciren bei Tanzunterhaltungen und anderen Vergnügungen u. dgl., war eine unwürdige, die Art der Lehreranstellung nicht selten eine unge rechte, indem man hänfig auf Befähigung zum Schul dienste erst in zweiter Linie Rücksicht nahm; der Lehrer war in Allem und Jedem abhängig, war ge drückt; in Folge dessen fehlte es dem Volksschullehr- stände an der für fein ersprießliches Wirken unerläß
lichen äußeren Achtung; die meisten Lehrer nagten am Hungertuche. Da erscholl im Jahre 1848 der Ruf: „Es werde Licht!' und es ward auch in Oesterreich Licht; aber nur Dämmerlicht. Eine neue Epoche in der Geschichte der österreichischen Volksschule begann mit dem Bür ger-Ministerium; das Verdienst, das große Werk, die Neugestaltung Oesterreichs und insbesondere des öster reichischen Volksschulwesens vollführt zu haben, gebührt unserm Kaiser Franz Joseph I., den man mit Recht den zweiten Gründer
dem Einflüsse der Kirche entzogen, die staatliche Schul aufsicht trat an die Stelle der früheren geistlichen, der Unterricht in den Schulen wurde für unabhängig von dem Einflüsse der Kirche und die Lehrämter für alle Staatsbürger, welche ihre Befähigung in gesetzlicher Weise nachweisen — ohne Unterschied der Confession — für gleichmäßig zugänglich erklärt; die Agenden der geistlichen Schulaufsicht gingen über auf die neu gegründeten Landes-, Bezirks- und Ortsschulräthe; die Lehrer wurden von Angehörigen
durch das vom 2. Mai 1883 ungünstig modi- ficirt. Durch das Reichs-Volksschulgesetz wurde die Grundlage zu einer gedeihlichen Entwicklung des Volksschulwesens und zu einer besseren Bildung der Lehrer geschaffen. Dieses Gesetz weist der Volksschule eine andere Aufgabe zu, als die politische Schulder- fassuug vom Jahre 1805, deren Wirksamkeit nun auf hörte; diese Ausgabe ist, die Kinder sittlich-religiös zu erziehen, deren Geistesthätigkeit zu entwickeln, sie mit den zur weiteren Ausbildung für das Leben erforder