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Pagina 7 di 20
Data: 01.09.1912
Descrizione fisica: 20
um die Baubewilligung hinsichtlich dieser Fionl einkommen müsse, nachdem die vor 4 Jahren erteilte Baubewilligung — laut Bauordnung — erloschen sei. Gegen den Be schluß hat Herm. Morandi den Rekurs an den Gemeindeau>'schuß ergriffen. (Der Rekurs wird abgewiesen.) Grundabtretung Hermann Grit fch. Beim projektierten Neubau des Hauses des Bäckermeisters Hermann Gritsch — Ecke des Rennwegs und Laubengasse — hat sich er geben, daß, Gritsch einen beiläufig 5V ein breiten Streif?« vom Gehsteig am Rennweg beanspruchen

er zu der UebeZeugung gekommen, daß bei einer Vorrückung des Baues um 50 vi» keine günstige Regulierung der Straße sich ergeben würde. Es würden Ecken ent stehen. Er schlägt vor, die 3.60 Quadrat meter, die Gritsch in der Laubengasse abgibt, ihm! am Rennweg abzugeben, was einer Vor rückung um! 13 ew beiläufig entsprechen würde. Landtmann konstatiert, daß, durch den Neubau der Stadt ein neues Steuerobjekt entsteht. Ferners besitzt Gritsch ein Servitut vor seinen: Hause Stühle und Tische aufstellen zu dürfen

, welches er, im Falle ihm der Grundstreifen abgetreten wird, aufgeben würde. Das wäre schon im Interesse der Passage sehr zu begrüßen. Er ist dafür, daß man Gritsch unentgeltlich dci: beanspruchten Grundstreifen abtritt, weil Gritsch seinerzeit zur Anlegung des Gehsteiges am Rennweg ebenfalls unentgeltlich den Grund abgetreten hat. Gemaßmer betont, daß bei Anlegung des Gehsteiges der Grund sich als herrenlos ergeben hat. Keiner der Hausbesitzer konnte sein Eigentumsrecht nachweisen, als höchstens durch den Umstand

, daß vor seinem Hause gewerbliche Verrichtungen vorgenommen wurden. K. Hu'b'er tritt dieser Ansicht entgegen und zitiert Fälle, wo die Hausbesitzer sich damals gegen die Grundabtretung sehr ge wehrt haben. Er meint, wenn Gritsch 3000 Kronen zahlt und^das Servitut des Tische- ausstellens, „welches im allgemeinen die ganze Passäge ain Rennweg schädigt, aufgibt, könnte man ihm den Grund abtreten. Landtmann würde auch in dem Falle, als der seinerzeit zur Trottoiranlegung abge tretene Grund als herrenlos betrachtet

wird, für die Gewährung des von Gritsch verlang ten Grundstreifens sein, und zwar mit Rück sicht auf das Aufgeben des erwähnten Ser vitutes Vonseite des Herm. Gritsch. Wi es er meint, die Schädigung durch ge ringe Sonnenbescheinnng kann nicht so groß sein. Es kann sich hier nur um Minuten handeln. Aber er möchte die Häuserlinie gut erwogen wissen, damit am Rennweg keine Ecken entstehen. (Der Gegenstand wird bis zur nächsten Sitzung, welche am Montag stattfinden soll, vertagt, um sich in den Plänen orientieren

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