. Fanny Wörndle gab vor dem Untersuchungsrich ter eine Unterredung zu Protokoll, die sie vor etwa vier Jahren mit Nikolaus Gras, dem älteren Bruder des Max Graf, hatte. Nikolaus Graf habe ihr damals gesagt, daß er Wildfleisch an den Gastwirt »Zum Altenburger" in Mutters verkauft habe. Am Tage nach diesem Verhöre kam Nikolaus Graf verstohlen zum öderen Nockhof. wo er Fanny Wörndle wegen dieser ihrer Aussage Vorwürfe machte und behaup tete. er habe gesagt, nicht er, sondern ein Knecht aus Raitis
habe Wildfleisch zum Wirte in Mutters gebracht, wenn sie diese Aussage nicht richtigstelle, könne sie einige Monate sitzen. Fanny Wörndle war darüber sehr erschrocken und be gab sich auch noch am gleichen Tage zum Untersuchungs richter nach Innsbruck, uni hier neuerdings auszusagen; bet' Untersuchungsrichter Dr. Kiechl forschte nach dem Grunde! dieser Wandlung und bewahrte die Zeugin vor einer neuen! Aussage, die nach seinem Ermessen falsch gewesen wäre. Auf Grund dieser Handlungsweise des Nikolaus Graf wurde
dieser wegen Verdachts der Verleitung zur falschen Zeugenaussage am 4. Februar verhaftet und befindet sich seither im Innsbrucker Gefangenhause. Dieser Vorfall, eine Episode aus dem zu gewärtigenden Prozeß gegen Max Graf, der wegen Wilddiebstahls ange klagt werden soll — er befindet sich schon lange aus freiem Fuße —. bildete den Gegenstand einer Anklage der Staats-' anwaltschaft gegen Nikolaus Graf wegen Verleitung zur falschen Zeugenaussage. Die erste Verhandlung fand in der vorigen Woche
vor dem Schöffengerichte Innsbruck statt. Der Angeklagte Rieb bei seiner Behauptung, er habe, gesagt, ein Knecht aus Raitis habe zum Wirte Wildsleisch gebracht. Fanny Wörndle ^behauptete aber bestimmt, es sei bei dieser Unterredung damals nur von Nikolaus Graf die Rede gewesen. Im allgemeinen berief sie sich auf die vor dem Untersuchungsrichter gemachten Aussagen, diese seien richtig, zum zweiten Gange nach Innsbruck, um auszusagen, sei sie nur unter dem Einfluß der Drohung des Gras bewogen wor den, wohl
auch aus Sorge um das Geschick des Max. Graf, sie 'bestand aber darauf, ihre Aussagen bei der ersten ordent lichen Vorladung entsprächen der Wahrheit. Staatsanwalt und Verteidiger boten neues Beweis- material an und forderten die Vorladung neuer Zeugen, «darunter die Einvernahme des Untersuchungsrichters Dr. Kiechl. Der Gerichtshof hat dem Antrag des Verteidigers auf Enthaftung des Nikolaus Graf nicht stattgegeben und die Verhandlung zwecks Einvernahme von weiteren Zeugen ver tagt. _ Immer wieder Todesurteil