haben, zur Anmeldung und Dartuuug ihrer Ansprüche am 1. Oktober IS04, vormittags 9 Uhr, zu erscheinen, oder bis dahin ihr Gesuch schriftlich zu überreichen, widrigens den Gläubigern an diese Verlassenschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten For derungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zu stande. als insoferne ihnen ein Pfandrecht gebührt. K. k. Bezirksgericht Innsbruck, Abteilung HI, 26. August 1904. 7ü Perthaler Gesch.-Zl. ^ 329/4 Aufforderung 2 an die Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubiger
eines Ausländers. Am 12. August 1904 ist die nach Petersburg zu ständige russische Staatsbürgerin Frau Sosie Fehr mann geb. Maibaum in Bruneck, woselbst sie sich zu vorübergehendem Aufenthalt befand, mit Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorben. Gemäß Zs 137. 138 kaif. Pat- v. 9. August 18S4 R.-G.-Bl. 208, werden alle Erben, Vermächtnisnehmer und Gläubiger, die österreichische Staatsbürger oder Hierlands sich aufhaltende Fremde sind, aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß längstens