der Großmuth S./ existirc hat. àb uno äisce omnss! :c. M. unsers Kaisers und der übrigen Monarchen. Frankreich. Nicht minder erheblich ist der aus Böhmen ctt / ^ Durch eine königl. Verordnung ist die Einfüh- Ende Oktober neuerdings in dieser Absicht «ings- rung der englischen Pftrde nach Frankreich ganz gangene Zuwachs von 92,957 Gulden, worunter so, wieder erlaubt, wie dieses durch die Verordnung die böhmischeJudenschaft allein 62,504 ihrer SeicSvom 16. April 179z festsetzt worden ist. bugetrag
welcher und eines besondern Ver so beznü.se ich mich au einem einzigen Beispiel zu fahrens, - das sein Geheimnis, ist, man ganz frei zeigen, irie e: sich mit den Ärresvondenren und cincn halüeu Tag la'ig, ivenu eS nöthig ist. und sonstigèn'Qnellen der Chronik verhält. In dem- - mit alier Bequemlichkeit, wie in freier Lust, uns selber. Artikel,, der mit-jener hochtönenden Einlei', ter dem Wasser »rbeilen- fz„n. tunz anhebt, heiitt eS: „Die Note des Grafen , Spanien. NvailleS, in an. behaupte daS Gegen- Nachrichten