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Giornali e riviste
Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 22.11.1854
Descrizione fisica: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

1
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 560 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Selbsteinschätzung er- mittelten ganzen Vermögens 2 solidi zu Steuer geben, also den hundertsten Teil (1°/»). Derselben Verpflichtung unterlagen auch die Diener und Knechte der Bürger, sofern fie 3 Mark Vermögen besaßen. Verschwiegenes Vermögen sollte zugunsten des Grasen verfallen. Die Steuer warf jedes Jahr eine verschiedene Summe ab, fo daß das Vermögen jährlich neu ein- geschätzt werden mußte. Von 1304 an erscheint die Steuer mit 70 Mark jährlich fixiert. Der Landesherr erhob die Steuer nicht mehr

von den ein- zelneu Steuerpflichtigen, sondern unmittelbar von der Stadt. Die Um- *) Dieser Artikel fand Aufnahme in das LandlibeN K. Maximilians von 1511 und in die Tiroler Landesordnungen. Mit Recht bemerkt hiezu v. Myrbach im Finanzarchiv XIX, 101, daß sich diese Verfügung kaum mehr aus die alte ordentliche Steuer beziehen kann. **) Das erstemal sind in den lh. Rechnungsbüchern Judengefälle im Be- trage von 1» Mark 7 Pfund in der Rechnung des Propstes von Riffian von 1292 angeführt. ***) Kogler a. a. O. 514

bis 584. §18 - 1113 - legung unter sich blieb den Bürgern selbst überlassen. Neben den Ge- bäuden war auch Grund und Boden Gegenstand der Besteuerung. Wieder- holt wurde die ganze oder ein Teil der Steuer vom Landesherrn den Bürgern überlassen zu Befestigungsbauten an der Stadtmauer, zum Aus- bau abgebrannter Stadtteile oder zur Abzahlung einer Schuld des Landes- Herrn. Öfters wurde die Steuer von letzterem an seine Gläubiger ver- pfändet. Markgraf Ludwig erklärte 1. Dez. 13S4 alle Stadtbewohner

geltend gemacht, die Stadtsteuer Innsbrucks wurde bleibend zu einer Ge- meindesteuer. Die Steuer des Marktes oder der Stadt Matrei wurde in schwankender Höhe (32, 4, 28 Pfund) durch den Propst zu Innsbruck ver- rechnet, auch dem Bischof von Brixen zahlte Matrei eine Steuer von 8, später 10 Mark jährlich zu Martini. Hall zahlte ursprünglich jährlich 12 Mark an den Landesherrn als „marchrecht', an deren Stelle seit 1300 eine Schatz- steuer mit wechselndem Ertrage tritt. Durch das Stadtrecht von 1303

wurde diese Steuer in einer mit der Jnnsbrucker von 1282 übereinstim- menden Weise reformiert, von ihrem weiteren Schicksal ist nichts bekannt. Die Steuer von Sterzing betrug nach einigen Schwankungen von 1305 an jährlich 25 Mark, sie wurde jährlich durch 11 erwählte Bürger umgelegt. Bis über die Mitte des 13. Jahrh. scheinen die Bischöse von Trient, welche die Herrschaft über Bozen mit den Grafen von Tirol teilten, von dieser Stadt allein eine Steuer bezogen zu haben, während die übrigen Einkünfte

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 06.12.1849
Descrizione fisica: 10
auf die Organistrung dieser Steuer- A.nter bat sich ihre Amtsthätigkeit vorerst auf jene Ge genstände zu beschränken, welche in dem a. u. Vor- trage de« Herrn Finanz. Ministers vom 9. Juli d. I. bezeichnet sind. Sie umfassen die Vorschreibung. Uebernahme, Ab fuhr und Verrechnung aller direkten Steuern und jene« Theiles, der zu ihrer Soidenzhaltnng bis nu» von den Steuer » Bezirkt - Obrigkeiten vorgenommenen Amis bandlungen. Außer dieser ihrer eigentlichen Dienstesbestimmung wird ihnen dort, wo nicht eigene

Grundbuchs- und Depositen-Aemter errichtet werden, die Führung der Grundbücher, die Besorgung des Kassa- und Depositen- wesenS für die gerichtlichen und politischen Bezirksbe- horden und die Empfangnahme und Verrechnung jener Beträge übertragen werde», welche die Finanz, Ver waltung für sich oder im Einvernehmen mit anderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung ihrer Amtshand lung zuzuweisen findet. In jedem BezirkSGerichte erster Instanz wird ein Steuer-Amt ausgestellt. Das Personal der Steuer-Aemter

als einhebender und verrechnender Aemter besteht in der Regel aus zwei Beamten, nämlich ans einem l?innehmer und aus einem K-ntroLor, die sich wechselseitig kontrclür.u und der Kantionspflicht unterworfen sind. Als Ausnahmen werden größern Steuer Aemtern entweder Tagschreiher oder im Falle Amtsoffizialen und Assistenten beigegebrn, wogegen bei denjenigen Steuer-Aemter», wo sich Sin Beamter als genügend zeigen sollte, die Besetzung dieser Steuer-Aemter auch nur mit Einem Beamten erfolge

» wird. Für diese Beamten sind folgende Bezüge bestimmt: Für die Steuer-Einnehmer 7. Klasse an Gehalt S0N fl. z, 5? II Klasse 7, 8l)9 fl. »i, » » III. Klasse z, » 7N9 fl. Für die Steueikontrvllore I. Klasse » 7«W fl. ?, n II Klasse x, 609 fl. z, z, « ?, III. Klasse ?, ?, 5(XI fl. Für die Steuer. Amts-Offiziale in den Gehaltsstufen von 459 fl. und 499 fl. Für die'Steuer «Assistenten in den Gehaltsstufen von 3S0 fl. »nd 300 fl. Zur Bewerbung um diese Dienstplätze wird hiemit der Konkurs ausgesrbriebe» und zwar vorderhand

: «. Fünf Dieustplätze für Einnehmer II Klasse mit einem Jabresgebalte von S9S fl., »nd sieben und sechzig für Einnehmer III. Klasse mit einem Gebalte von 799 fl., und eventuell sür den Fall, daß bei einem Steueramte die Aufstellung Eines Einnehmers genügend befunden wird, mit einem Gehalte von Lkw fl. I». FürKonirollore der II. und III.Klasse mit einem Gehqlte von 699 fl. nnd beziehungsweise von 509 fl. c. Für «teuer-Amls-Offizialen mit einem Gehalte von 499 fl.. und für Steuer-Assistenten

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 13.12.1849
Descrizione fisica: 10
werten, und deren Gebet für sie Segen vom Himmel erflehen wird. Wien am 2>). Nevem?rr iL^9. Melden, F. Z. M. Ansschreibnng 2 zur Besetzung der Dienstpläne für die Steuer- ämter im Kronlande Tirol und Vorarlberg. Zur Ausfübrung der mit der allerb. Entschließung vom lö. Juli d. I. genebmigten Örganisirnng der Be hörden zur Verwaltung der direkten Besteuerung muß nun in Folge Erlasses des hoben Finanz- Ministeriunis vom 19- d. Mts. Z. II23L. — F.-M. zur Aufstellung der Steuerämter, welche spätestens

mit I. Februar 1850 in's Leben zu treten haben, geschritten werde». In Beziehung auf die Organisirung dieser Steuer ämter hat sich ihre Amtsthätigkeit vorerst auf jene Ge genstände zu beschränken, welche in dem a. u. Vor trage des Herrn Finanz-Ministers vom S. Juli d. I. bezeichnet sind. Sie umfassen die Vorschreibung, Uebernahme, Ab fuhr und Verrechnung aller direkten Steuern und jenes Theiles, der zu ihrer Evidenzhaltung bis nun von den Steuer - Bezirks - Obrigkeiten vorgenommenen Amts handlungen. Außer

wird ein Steuer-Amt ausgestellt. Das Personal der Steuer-Aemter als einhebender und verrechnender Aemter besteht in der Regel ans zwei Beamten, nämlich aus einem l?innehi»er und aus einem Kontrollor, die sich wechselseitig kontrclliren und der Kautionspflicht unterworfen sind. Als Ausnahmen werden größcrn Stener-Slemtern entweder Tagschreiber oder im Falle AmtSoffiziale» »nd Assistenten beigegebrn, wogegen bei de»jenige» Steuer-Aemtern, wo siU> Et» Beamter als genügend zeige» sollte, die Besetzung diclce

Steuer-Aemter auch nnr mit Einem Beamten erfolgen wird. Für diese Beamte» sind folgende Bezüge bestimmt: Für die Stencr-Einnchnier I. Klasse an Gehalt gllli fl, „ .... 71. Klasse ^ „ 6,1,> fl. „ „ ,, III. Klasse „ ,, 7,10 fl. Für die Steueikontrollore I. Klasse ?, 7«M fl. „ -> ^ II Klasse - „ ö<10 fl. „ 711. Klasse SlX> fl. Für die Steuer.Amts « Ossiziale in den Gehaltsstufen von 45<> fl. und 4»Ü fl. Für die Steuer-Assistenten in den Gehaltsstufen von 350 fl. und 3W fl. Zur Bewerbung

>»» diese Dicnstplätze N'ird hiemit der Konkurs auSgesrdrieben und zwar vorderhand: u. Fünf Dicnstplätze für «Zinne! mer 77. Klasse mit einem JabreSgcbalte von MO fl„ und sieben und sechzig für Einnehmer 117. Klasse mit einem behalte von 7UN st., und eventuell für den Fall, daß bei einen, Steneramie die Aufstellung Eines Einnehmers genügend befunden wird, mit einem Gebälke voll t)s>0 fl. I,. FürKonirollore der II. und 717.Klasse mir einem Gclialle von 6N0 fl. nnd beziehungsweise vo» ün0 fl. Für Steuer -Amts

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Meraner Zeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 29.01.1924
Descrizione fisica: 6
, Steinkohle Kots, Briketts Wer 100 q, Torf über 100 q. «Im übrigen Metten folgende Zusätze: Für Tssig, Obstwein <Zider)und« andere aus Flüch en bereitete Getränke sind 60 Prozent der für den Wein festgesetzten Steuer zu entrichten. Der Most und frische Trauben sind mit 90 lbe«zw. KS Prozent der für den Wein ifestgesetzten Steuer besteuert. Die «Besteuerung beschränkt sich jedoch ruf den Most und auf die Trauben, welche in 5ie Verkaufslokale und> ainstoßenden Keller ein- zefllhrt werden. Für die frischen

Trauben «kann! die Steuer das Doppelte jener Steuer erreichen, welche für «den Wein bestimmt ist. Der Leps, Halbwem, das Tssigwasser «und der Herling «(unreife Traube) sind mit der halben Weinsteuer belastet. Als Flasche wird der Inhalt eines Glasge fäßes angesehen, «welcher mehr als einen halben Liter bis zu einem Liter beträgt. Auf die «gleiche Weise wird b-ie Steuer für die alkoholischen Ge tränke, «das Bier, die Kracherln (kohlensäure- haltigen Getränt«) «und' die Mineralwässer in Flaschen

, eingehoben und liquidiert. Die Steuer für das Vieh «kann auf Grund 'les Gewichtes oder «auf Gmmd des frisch «ge schlachtetem Fleisches abzüglich 20 Prozent für jene Gemeinden eingehoben werden, welche die nötigen >Gewicht«e besorgen. Das nur gekochte und in Dosen konservierte Fleisch unterliegt der Steuer, welche für das friscye Fleisch festgesetzt «ist. Wr das frische Fletsch, «Ich»» von Nenn stammt, dk tn an deren Gemeinden geschlachtet «wurden, erhöht sich die Steuer um S0 Prozent. Für da» Fleisch

zweiter Qualität «und für da» Gefrierfleisch wird die Steuer hingegen um die Hälfte bezw. um ein Drittel herabgesetzt. Meran, SS. Jänner 1S24. 7K Sebml»«ag»feier Josef Prihi. langjähr. Obmannes des Armenkomitees lm Versor- gunashause Meran. Nach einer von Dr. Johann Kröß zelebrierten gesungenen Festmesse in «der Hl. Geistkirche versammelten sich in der großen festlich geschmückten Veranda des Versorgung?- Hauses «essen Bewohner und nun erschien um zg Uhr >der Gefeierte Mit seiner Gattin, Dr. KnSß uird

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 01.08.1923
Descrizione fisica: 6
Ke'i? »ZAerink, Aeltvnß' Mittwoch, den 1. August I92Z. derbnis des Weines oder wenn er sonst durch böhere Gewalt (auch Brand) zugrunde geht, ist die Anzeige behufs Erlassung der Steuer binnen .'> Tagen an d^s Ufficiv Tecnico zu machen. Bei Schaunuveinen« wird anücipando ein Ausfall von 2 Prozent gewährt. Wenn die Weinvorräte, die bereits von der V»Hönde cu^genammen sind, im Laufe des Iah. res verderben, s» wird« nach diesbezüglicher Kon. trolle durch die Finanzorgane, Steuerbefreiung gewährt

, worüber das Ilff. Tecnico entscheidet. Für Kleinproduzenten (Besitzer oder Pächter) wird zum Fa-miliengebrauch das Quantum von '«Hektoliter von der Steuer befreit, wenn das Erzeugnis des Kleinproduzenten, nicht mehr als 'l) Hektoliter l'«trägt. Wenn es nicht mehr als >10 Hektoliter «beträgt, so beträgt das steuerfreie Qimntu-n, 3 Hektoliter. bezüglich der Meidevorschristen über Wein- oorräte werden seinerzeit die Weisungen der Behörde erfolgen«. Die Entrichtung der Steuer wird sollender' maßen

geregelt: Die Konsumsteuer für jene Weine, die von den Produzenten an die 'Konsu menten eider Kleinverschleis;er abgegeben wer den, fällt zu Lasten des Käufers, der beim Kauf selbst den entsprechenden Steuerbetrug an den Verkäufer (Produzenten) auszuzahlen hat. Letz terer Ist In jedem Falle dem Staat gegenüber für die Steuer haftbar. Die Produzemen müssen In den ersten fünf Tagen der Monate September, November, Jän ner, März, Mai und Juli jedes Weinsahres die Bezahlung der Steuer für den in den letzten

drei Monaten verkauften oder sonst irgendwie dein Konsum zuaeführten Wein (mit Ausnahme der erwähnten steuerfreien oder In Abzug zu bringenden Quantitäten) leisten, und zwar «mit telst Postkontokorrent an das Uff. Tecnico. Die Postgebühr geht mich zu Lasten des Steuer, zahlers. Das Postrezep'is ist gut aufzubewahren. In den angeführten ersten fünf Monatstagen find alle Verkäufe durch die regelrechten Fakturen nachzuweisen^ Weingroßhandel. De? Nebergang von Wein aus den Lokalen des Prod«uzen«ten

in jene des Grabhändlers, welch letzterer «die nötige Lizenz besitzen muß, enchebt den Produzemten der Steuerpflicht, indem das entsprechende Quan tum auf das Konto des Großhändlers transfe riert« wird. Hu diesem BeHufe hält das Usficio Tecnico für jeden Großmeinhändler ein eigenes Konto. Als Weingraßhändler sind alle jene an zusehen, die den' Wein nur in Quantitäten zu 50 Liter und darüber verkaufen. Jene Groß händler, die von. den Produzenten Weine über nehmen wollen, ohne gleichzeitig die Steuer zu bezahlen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 15.06.1898
Descrizione fisica: 8
der in Tirol bestehenden SchätznngS - Commissionen für die Veranlagung der Personal-Einkommensteuer. eingesendet werden. — Jedes solide Zlniioiiccn-Aurcau nimmt Annoi^i-n enigegc». aiiatlich V0 lr.; ^ stelltt»acii mit oiai.nncii inusjen rostfrei Tclcphon-')tr. 1:!',. SchätzungS- Bezirk Vorsitzender Stellvertreter Innsbruck sainmt Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Franz Maurer, k. k. Steuer-Ober- inspector Bozen mit GrieS und Zwölf- malgreien Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- infpeetor Heinrich

Aigner, k. k. SteueraintS- official Meran mitObermaiS UntermaiS und Grätsch Marcus Freiherr v. Spiegclfeld, k. k. BezirkShaupt- mauu Franz Haindl, k. k. Steuer-Ober- iuspector Tricnt Johann v. Laschan, k. k. Steuer-Obcr- inspector Josef Kaiser, k. k. Steuer-Ober inspektor Ampezzo Rudolf R. v.Ferrari, k. k. Bezirkshaupt- maun Julius Renuing, Steuerreserent Borgo Hieronym. Fontana k. k. BezirlShanpt- maun Ferd. Caminoli, k. k. Steuerinspector Bozen mit Aus schluss obiger Gemeinden Josef Burgauner

, k. k. Steuer-Ober inspektor Aiax Margreiter, k. k. Fin.-Rechn.- Osficial Brixen Georg Mairhofer, k. k. Steuer-Ober- inspector Josef Zauotti, k. k. ^teneramts- Official Bruneck Dr. Christian Witting, k. k. Steneriuspector Johauu Schär, k. k. StelieranitS- Osficial C.walese 5!arlR v.Lachmuller, k. k. Bezirkshaupt- mann Bartlmä Nuepp, Steuerreserent CleS Dr. Peter Zanolini, k. k. Steuerinspector Pcter Aienestrina, k. k. Steueramts- Controlor Jmst Matthäus Daum, k. k. BezirkShanpt- mann Karl Andre, k.k

. Finanzconcipist «-i Innsbruck mit Aus schluss von Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Karl Palr, k. k- Steuer-Ober- iuspector - Kitzbühel Alois Leiß, k. k. Bezirköhaupt- mann Dr. Franz Wille, k. k. Steuerinspector - Kufstein Dr. Joh. Torggler, k. k. Steuer-Ober inspector DarinS Schwarz, k. k. Steuerein nehmer - Landeck Franz Metzler, k. k. Steuer-Ober inspector Gebhard Gmeiner, k. k. Steuerein nehmer Verzeichnis der Mitglieder nnd deren Stellvertreter der Personal-Einkommensteuer

, Kausmann iu Trieut Carlo Sembianli, k. k. Steuer-Eiiinchmer in Tricnt Jsidor Hamberger, Kaufiiiauu in Trient Baron Zllb. de Nnngg, k. k. Hofrath i. P. in Tricnt ^colari, k. k. Ob.-L.-G.-Nath i. P. in Trient Thcofrasto Dandrea, Wirt in Cortina Ernesto Gaspari, Privatier in Bigon- tina

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Pagina 126 di 202
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: S. 991 - 1188
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/2
ID interno: 132994
leguttg unter sich blieb den Bürgern selbst überlassen. Neben den Ge bäuden war auch Grund und Boden Gegenstand der Besteuerung. Wieder holt wurde die ganze oder ein Teil der Steuer vom Landesherrn den Bürgern überlassen zu Befestigungsbauten an der Stadtmauer, zum Auf bau abgebrannter Stadtteile oder zur Abzahlung einer Schuld des Landes herrn. Öfters wurde die Steuer von letzterem an feine Gläubiger ver pfändet. Markgraf Ludwig erklärte 1. Dez. 1354 alle Stadtbewohner, nicht bloß die Bürger

Innsbrucks wurde bleibend zu einer Ge meindesteuer. Die Steuer des Marktes oder der Stadt Matrei wurde in schwankender Höhe (32, 4, 28 Pfund) durch den Propst zu Innsbruck ver rechnet, auch dem Bischof von Brixen zahlte Matrei eine Steuer von 8, später 10 Mark jährlich zu Martini. Hall zahlte ursprünglich jährlich 12 Mark an den Landesherrn als „marchrecht', an deren Stelle seit 1300 eine Schatz steuer mit wechselndem Ertrage tritt. Durch das Stadtrecht von 1303 wurde diese Steuer

in einer mit der Innsbrucker von 1282 übereinstim- menden Weise reformiert, von ihrem weiteren Schicksal ist nichts bekannt. Die Steuer von Sterzing betrug nach einigen Schwankungen von 1305 an jährlich 25 Mark, sie wurde jährlich durch 11 erwählte Bürger umgelegt. Bis über die Mitte des 13. Jahrh. scheinen die Bischöfe von Trient, welche die Herrschaft über Bozen mit den Grafen von Tirol teilten, von dieser Stadt allein eine Steuer bezogen zu haben, während die übrigen Einkünfte unter beiden Herren seit 1208 geteilt

wurden.*) Eine Gerichtsversammlung von 1242 urteilte, daß alle Häuser in Bozen steuerpflichtig sind, mögen die Besitzer dort wohnen oder außerhalb'sich aufhalten. Anscheinend begründete aber auch der Betrieb von Geschäften schon damals die Steuerpflicht, wie das später (1339) ausdrücklich als althergebracht anerkannt wurde. Auf Bitten der Bürger Bozens verwandelte Bischof Egno mit Urkunde vom 8. Dez. 1256 die in ihrer Höhe nicht bestimmte Steuer in eine jährlich zu Martini zu leistende Abgabe

von 1000 Pfund (— 100 Mark). Mit dieser Fixierung der Steuersumme ging auch die Verwaltung derselben in die Hände der Bürger über, welche gewählte Vertrauensmänner mit der Umlage der Steuer betrauten. 27. Nov. 1269 schlossen Bischof Egno und Graf Meinhard einen Vertrag, wonach die Steuern und Gerichtsgelder der nächsten zwei Jahre geteilt werden sollten. In dem Streite mit Egnos Nachfolger Bischof Heinrich II. (1274—1289) dürfte die Bozner Steuer größtenteils in Meinhards Hände geflossen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 18
Data: 21.06.1838
Descrizione fisica: 18
, jetzt an Anton Zattelli verpachtet, und in dem Steuer-Kataster der Stadtgemeinde Trient unter Nr. 373 eingeschrieben von 2415 Triventinifche Klafter mit einem Steuer-Kapitale von 33k fl. Tirol. Währung, für welches jährlich von 6 Steuer-Terminen 4 fl. 343/4 kr. W. W. C. M. ncbsi dem Zehentvom 11. Theile an das Domkapitel zn Trient entrichtet werden. . Der Auörufsprsis ist mit 2415 fl. W. W. E. M. festgesetzt. 2. Ein Maierhof (Maso) gleich außer den Mauern der Stadt Trient, in kleiner Entfernung von der p'in

^x.a licra, ii genannt, gegenwärtig an Franz Bernardi verpachtet, und in dem Steuer-Kataster der Stadt Trient sub Nr. 872 eingeschrieben, mit Ausnahme! jedoch von 301 Qua- dratklaster und 4 Schuh gegen dj>6 Kapuziner-Kloster, welche der Kongregation >li (Duritü verkauft worden sind. Der Maier- , Hof besieht in einem vereinten Acker und Weinboden, von bei läufig 8536 Klafter sammt Rnstikalhause, dessen Steuer-Ka pital auf 1739 fl. 12 kr. Tirol. Währung angesetzt ist. welches mit einer jährlichen

Steuer von 6 Terminen mit 19 fl. 51 3/4 ki. W. W. C. M. belegt ist. Indem Hefe des obrn genannten HauseS, und zwar an dem Kanal längs desselben befindet sich die kleineFarbenmüble des HasnerS Hartmann von Trient. Der Ersteigerer diestS MaierhofeS ist demnach verbunden, das Eigenthumsrecht des Hartmanns auf diese Mühle anzuerkennen, und ihm den Zu- und Abgang zn und von derselben nicht zu verwehren, dagegen wird ihm als Entschädigung dasür abgetreten: ?) der Grundzins von jährlichen

Klafter indem Stener-KatasterderGemeinde MattarellounterNr. 113 vorkommend mit einem Steuer-Kapital von 31 fl. Tirol. Wäh rung und zehentpflichtig mit dein 11. Theile an die gräfl. Fa milie Trapp, im AuSrufspreife per 165 fl. W. W. E. M. 4. Ein anderes in der nämlichen Gegend vorhin dem ge nannten Kloster angehörig gewesenes Grundstück, ai genannt, von 1260 Klafter unter Katastral-Nr. 119, der Ge meinde Mattarello, mit einem Steuer-Kapital von 215 fl^ Tirol. Währung, und zehentpflichtig

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 20
Data: 30.09.1830
Descrizione fisica: 20
Circulàre (III. i) über di« Freilassung der Hauptgetreidegattuügen von der allgemeine» VerzehrungS - Steuer t^ei Per Einfuhr in die Prooinzial-Hauptstadt Innsbruck. »ndü^erdieEnt, richtuug der VerzehrungS - Steuer für dieselben an den Mühlen. Die k. k. allgemeine Hoskammcr hat im Einverständ« nisse mit der k. k. vereinten Hoftanzlei mit hohem Dekrete vom ,7. August l. I. zu genehmigen geruht, daß die Ein fuhr der fünf Hauptgetreidegattungen, Weihen, Roggen, Gerste, türkischer Weihen

und Heidekorn in dieProvinzial, Hauptstadt Innsbruck von der VerzehrungS - Steuer ganz freigelassen , und daß diese Steuer nur von dem Mehlean den Linien eingehobe» werde, das? dagegen, in so weit die genannten Getreide-Gattungen in der Stadt vermahlen werden. hiesürdieVerzehrungS-Steuer, bevor sie zum Ver- , mahlen in die städtische» Mühlen kommen, zu entrichten sey. Diese hohe Entschließung wird mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dieselbe mit 1. No vember d. I. für die Stadt Innsbruck

bei dem Eintriebe desselben in die Städte Inns bruck und Trient, und über die Gebühren-Entrichtung von demselben vor der Schlachtung. Gemäß hoher Verordnung vvàn si. Avgust d. I., Z. 2747Z/2260, Hai die k. k. allgemeine Hofkammer im Ein verständnisse mit der k. k.vereinten Hofkanzlei zu bestimmen befunden, daß in Innsbruck und Trient die Ver zehrungssteuer von den in dem Tariffe zum Verzehrungs steuer - Gesetze vom S.Juli 1829, Z. 13447/1221, unter der Pest ic» aufgeführten Viehgattuugeu, als von den Ochsen

muß.DieseAumelduugSbolielei, sind sodann, bevor das Vieh zur Schlachtung geführt wird, aegen Ent richtung der tarissmäßigen Gebühr bei dein Verzehrungs steuer - Ob-ramte gegen ZahlungSbolleten uinzutanschcn. ^j»rd nicht die ganze Zahl der durch die AnmeldnnaSbolleten bedeckten Viehstücke geschlachtet, so wird auf der Anmel- dnngsbollcle die Zahl der Stücke, welche zur Schlachtung bestimmt sind, abgeschrieben, und für die abgeschriebene Zahl werden gegen.Entrichtung der tarissmäßigen Gebier ZahlungSbolleten. ausgefertiget

werden Sollten/die Dar. theien anstatt der AnmeldnngSbvlleten sogleich Zahlung bolleten über das in ihren Hausbezirk, oder in ihre Viek>- ställe einzustellende Vieh wünschen, so werden ihnen die selben anstandloS entweder von einem Linienamte oder von dem Oberamte ausgefertiget werden. Z. Besitzt ein Fleischer in den Städten JnnSbnilkund Trient ArbeitS- oder Nutzvieh an den benannten Viehgat- tungen, so hat er die Anzahl, desselben dem Verzehrungs steuer-Amte anzuzeigen, wofür er mit einer Freibolleie

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 10.03.1909
Descrizione fisica: 8
bleiben. Einen Schaden würden die Weinbauern erst dann erleiden, wenn man die Weinver- zehrungSsteuer bei den Wirten erhöhen würde, da dies einerseits einen Druck der Praschletpreise, andererseits einen Zurückgang des WeinkonsumS zurFolge haben würde. Er bedauere ein solches Vorgehen seitens desWeinbauernbundeS, da hierdurch nur Zwietracht in denReihen der Bauern gestiftet wird. (Der Hinter mann des Weinbauernbundes will dieS eben.' Wir hätten also sollen auSkopfen, wie diese Steuer durchzuführen sei

und nicht dagegen uns wehren. Die Gefahr, daß wir die Weinsteuer bekommen ist sehr groß. Deshalb müssen wir alle zusammenhalten. Reicher Beisall lohnte die Aus führungen des Herrn Psarrer Schrott. — Präsident Dissertori besprach daS Weingesetz und die ReblauS- gefahr, sowie die Notstandssubventionen. WeiterS berichtete er über den Erfolg der Weinbauern deputation nach Wien. Wegen der Privatwein steuer hat man uns gesagt, daß, wenn dieselbe in anderen Ländern (Vorarlberg, Salzburg. Kärnten) durchsührbar sei

, eS auch bei uns gehen müsse. Dazu ist zu bemerken, daß man in diesen Ländern die Steuer nicht so sehr fühlt, weil kein oder nur wenig Wein wächst, während bei uns in Südtirol daS eigene Produkt besteuert wird. Wir könnten auch verlangen, daß man bei anderen Produkten die Steuer erhöhe, aber wir wollen keine neuen Steuern erfinden, sondern uns nur gegen neue Steuern wehren. Wir haben die letzten Jahre gute Weinernten erzielt, aber wir haben nichts davon, weil die Preise dafür sinken. Mit einem Appell

qn die Anwesenden, fest zusammenhalten und dem Weinbauernbund beizutreten, schloß der Präsident seine populären Ausführungen. Nachdem noch Pfarrer Schrott über verschiedene Angelegenheiten deS Weinbauernbundes referierte und u. a. er wähnte, daß die Reblausrekonstruktion in Südtirol allein 50—60 Millionen Kronen kostet und noch dazu eine neue Steuer droht, empfahl Präsident Dissertori die Resolution an den Landesausschuß, worin gegen diese neue Steuer auf daS Weinprodutt protestiert wird, zur Annahme

, was einstimmig geschah. Herr Florian Egger kritisierte die be stehende Grundbesteuerung, wo wir Weinbauern am schlechtesten daran sind. Er wünsche eine gerech tere Austeilung dieser Steuer. Pfarrer Schrott gab darüber Aufklärungen und betonte, daß die Tatsachen wirklich so liegen, wie Herr Egger eben ausgeführt hatte, aber eS ist nicht unsere Aufgabe, neue Steuern zu erfinden, das ist Sache der Ab geordneten, sondern wir wollen uns nur gegen die aufzuhalsenden Steuern wehren. Präsident Dissen tori schloß

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 2
Data: 10.06.1862
Descrizione fisica: 2
gewesen, der kleine Grund besitzer müßte bei einer Erhöbung der Steuer zu Grunde gehen, er müßte von» Großgrundbesitz verschlnngen werden. Dr. Anton Ryger gegcu den Ausschußantrag. Spricht für Besteuerung des Kapitals. Die Salzsteuer ist die Steuer, welche das Brod des Armen am meisten verkümmert; diese könne man nicht erhöhen. Am natürlichsten sei das Ein kommen. die Rente höher >u besteuern. Bevor man dem armen Arbeiter, dem armen Grundbesitzer eine Steuer auf erlege. warum soll man nicht ein Einkommen

, welches ohne alle Arbeit gewonnen wird, besteuern ? Welche Rücksichten vermögen das hohe HauS zu hindern, den Menschen, der nichts thut und nur die Früchte verzehrt, eben so zu treffen, wie den Armen, der vom Schweiße seines Angesichtes sein Brod verzehrt? Die Koupons zahlen theilweisr gar keine Steuer. Besteuern Sie die Rente aus dem faulen Be» schneiden der Dividenden-Koupons der Nationalbank, der Kreditanstalt nnd aller dieser Schwindelinstitute. (Heiter keit.) Dann haben Sie 3 MiU. Besteuern Sie die Lotte

- riegewinne und Sie haben nahezu eine Erhöhung der Ein nahmen Oesterreichs um 40 bis öl) MiU. Dann meine Herren, gibt es kein Agio, dann wird diese Steuer die Papiere heben, während die Erhöhung der Steuer den Grnndholden ruinirt. Erhöhen wir die Grundsteuer, dann haben Sie Grund und Boden total entwerthet. Das reellste Fundament Oesterreichs, seine Grund und Boden bebauende Bevölkerung haben Sie sich entfremdet nnd es ist dych ein berücksichtigungswürdiges politisches Moment, ob man sich 30 Millionen

Unzusriedene schassen soll. Mein Einkom men besteht in Rente, mich wird die Steuer härter treffen, ich spreche nicht für mein Haus, aber es ist das HauS Oesterreichs, denen Interesse ich vertrete. Sitzungsschluß 2 Uhr 13 Min. (Sitzung des Herrenhauses vom 4. Juni.) Vorsitzender: Fürst Karl Auersperg. Auf der Minister bank: Rechberg. Degenfeld. Lasser. Sectionschef Rizy. Das Ersorderniß für den Staatsrath, welches in vori ger Sitzung nach den Anträgen der Commission ohne De batte angenommen wurde erfährt

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Pagina 2 di 8
Data: 22.06.1882
Descrizione fisica: 8
Steuer, aber erst im Jahre 1893 zu bezahlen. Im Jahre 1882 wird diese Steuer in Tyrol und Vorarlberg gar nicht umgelegt und dann beginnt eine Uebergangsperiode. von 10 Jahren, und zwar sind im Jahre 1883 5, im Jahre 1884 10, 1885^20 Prozent (u. s. w. bis zum Jahre 1893 steigend) Her in diesem. Jahre erst ganz zu entrichtenden Steuer zu zahlen. Also z. B. ein Haus mit 5 WohUbestandtheilen zählt im Jahre' 1882 . nichts, im Jahre 1883: 13% fir., im Jahre -1684:'27% kr.. im Jahre 1885

: 55 kr.. .im'Jahre 1886? Z2% kr. u. s. w. bis zum Jahre 1893, wo 2 fl. 75 kr. zu entrichten sind. — Ein Haus mit 14 Wohnbestandtheilen zahlt im Jahre 1882 keine und 1883: 75 kr. Steuer. —' An diese Auseinandersetzung, die zeigt, daß diese Steuern denn doch nicht gar so übeürieben hoch sind, wie man den Leuten vorgemacht hat, knüpft Herr von Zallinger einige Winke, die wir wieder wörtlich folgen laffen: „WaS zunächst-die eigene Wohnung des Hauseigen- thümerS selbst anbelangt, so mache ich auf den Gebrauch

Durchführung' verstehen! — Jedenfalls soll auch nicht übersehen werden, die Steuer freiheit für Neu-, Um- und Zubauten zu beanspruchen, nicht allein die zehnjährige für innerhalb der letzten 10 Jahre in Tyrol geführte Bauten, sondern auch die zwölfjährige nach dem Gesetze vom 25. März 1880 R.-G.-Bl. Nr. 39, für jene Bauten, welche nach dem 1. Jänner 1881 voll endet wurden. Uebrigens sollten auch jene Ausnahmsgesetze, welche in andern Ländern noch längere Steuerfreiheit den in die Hauszins- resp

. Hausklaffen-Steuer fallenden Gebäuden gewähren, Gesetze vom 24. Dez. 1869, 15. Juni 1871, -18: März 1874, 15. März 1876, für Tyrol sinngemäße Anwendung finden, weil die Steuer nun auch hier einge- führt ist und also die Bauten gewiffer Jahre die Begün stigungen der gleichzeitig in andern Ländern entstandenen Gebäude nicht vermiffen sollten, weil eS nicht in der In tention der Gesetzgebung lag, Tyrol härter als andere Länder zu treffen.' Damit hat der „Andreas Hofer' sein gegebenes Wort gehalten

und verspricht für.die Zukunft dieser Frage seine vollste Aufmerksamkeit zu widmen.-. Er wird sobald seine Zeit und sein Raum es gestatten darauf zurückkommen. Für heute nur noch Eines. ..Wenn diese neuen Steuern auch drückend sind und mancher sie schwer trägt, so möge er be denken, daß, wenn von einer Steuer Viele, betroffen werden, in Stadt und Land, eine bedeutende Summe zusammenkommt und diese Summe ihm wieder auf der'anderen Seite zu Gute komme. Das ist auch ein Tröst , wenn auch, wie der „Andreas Hofer

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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 8
Data: 14.01.1908
Descrizione fisica: 8
. Für jeden im Stadtgebiete gehaltenen, über sechs Monate alten Hund ist eine Steuer im Ausmaße von jährlich zehn Kronen zu entrichten. Die Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Hunde alljährlich an einem vom Stadtmagistrate festgesetzten Tage der hiezu be stimmten Kommission vorzuführen und bei diefem Anlasse die auf sie entfallende Hundesteuer zu entrichten. Für das Jahr 1908 findet die Hunde vorführung am 20. und 21. Jänner 1908, jedes mal von 8 bis 11 Uhr vormittags, in der städtischen Verwaltungskanzlei Nr. 9 statt

. Wer während des Jahres einen Hund einstellt, hat die betreffende Steuer uach Verhältnis der Zeit zu bezahlen. In diefem Falle wird die Steuer nach Viertel jahren berechnet. Nach Entrichtung der Hunde steuer wird jedem Eigentümer eines Hundes zum Nachweise, daß er die Steuer entrichtet hat, eine Marke ausgefolgt. Die Marke muß am Hals bande des Hundes befestigt werden. Jede Über tretung oder Umgehung der vorangeführten Be stimmungen hinsichtlich der Anmeldung, Vor führung und Versteuerung

wird für den ersten Fall mit dem doppelten Betrage der bestimmten Steuer, jede weitere mit dem Dreifachen bestraft. Jene Hundebesitzer, welche während der Zeit der kommissionellen Hundebesichtignng ihre Hunde auf einige Zeit anderwärts untergebracht haben, sind bei Vermeidung der vorangeführten Strafen verpflichtet, bei ihrer Rückkehr dieselben dem Stadtmagistrate anzumelden und sodann die Steuer zu einrichten. Die Hundesteuer wird im Falle der Zahlungsverweigerung durch Exekution eindringlich gemacht. Amterlpott

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Brixener Chronik
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Pagina 3 di 8
Data: 07.04.1906
Descrizione fisica: 8
in Innsbruck, Herrn Dr. Josef Alton, bei welchem sie durch mehrere Jahre als Kinderwärterin in Krumau (Böhmen) und in Innsbruck sich auf gehalten hat. Hundesteuer. Für jeden im Stadtgebiete Brixen gehaltenen, über sechs Monate alten Hund ohne Unterschied des Geschlechtes ist eine Steuer von jährlich Kr. 10 zu entrichten. Die Hunde besitzer sind verpflichtet, ihre Hunde alljährlich an einem vom Stadtmagistrat festgesetzten Tage der hiezu bestimmten Kommission vorzuführen und bei diesem Anlasse

das Steuerbetreffnis zu entrichten. Für das Jahr 1906 findet die Hundevorführung am 9. und 10. April 1906, jedesmal von 8 bis 11 Uhr vormittags, in der städtischen Verwaltungs- kanzlei Nr. 9 statt. Wer während des JahreS einen Hund einstellt, hat die betreffende Steuer nach Verhältnis der Zeit zu bezahlen. In diesem Falle wird die Steuer nach Vierteljahren berechnet. Nach Entrichtung der Hundesteuer wird jedem E'gentümer eines Hundes zum Beweise, daß er die Steuer entrichtet hat, eine Marke ausgefolgt. Die Marke

muß am Halsbande des Hundes be festigt werden. Jede Übertretung oder Umgehung der vorangeführten Bestimmungen hinsichtlich der Anmeldung, Vorführung und Versteuerung wird für den ersten Fall mit dem doppelten Betrage der bestimmten Steuer, jeder weitere mit dem dreifachen Betrage bestraft. Jene Hundebesitzer, welche während der Zeit der kommissionellen Hundebesichtigung ihre Hunde anderwärts unter gebracht haben, sind bei Vermeidung der oben angeführten Strafen verpflichtet, bei ihrer Rückkehr

dieselben dem Stadtmagistrat anzumelden und sodann die Steuer zu entrichten. Diese Hunde steuer wird im Falle der Zahlungsverweigerung durch Exekution eindringlich gemacht. Kaiserliche Spenden. Der Kaiser hat der Gemeinde Reit im Bezirke Kitzbühel und Susk im Bezirke Trient sür Feuerwehrzwecke je Kr. 200, der Freiwilligen Feuerwehr in Mala im Bezirke Trient Kr. 100 sowie der Freiwilligen Feuerwehr in Panchiü, im Bezirke Cavalese Kr. 200 zukommen lassen. Besitzwechsel. Das Gasthaus „zum Lamm' in Mariahilf wurde

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 6
Data: 05.05.1851
Descrizione fisica: 6
tn den jWirkungSkreiS der politischen Behörde ge hören. - Für jede», politischen Bezirk wird' ein Steuer- Inspektor oder Steuer-Uttter-Jnspektor bestellt, wel- chem nach Maß deS Erfordernisses daS nöthige , Nechiinngs-mid SchreibhilfSpersontile beigegeben wer den wird, in soferne die Verwendung der Steuer. amts-Beaniten an den Standorten der Bezirkshanpt- mannschasten unv der ihm von diesen sonst »ugewie- seiie» Arbeitskräfte eine solche Beigebmig nicht ent behrlich niacht. Die Inspektoren

haben den Rang von Finanz- Bezkrks.Kommissäreu und die Uiiteriiifpektoren jenen von Finanz-Direktions-Konzipisten, und die einen so wie die andern stehen in der lX. Diätenklasse und sind zunächst den betreffenden Bezirksbaliptinän- »ern m>d mittelst dieser der Finanz-Landes-Direk- tion untergeordnet. Für diese Beamte sind folgende Bezüge bestimmt: I. für fünf Steuer-Inspektoren Gehalte von je eintausend Gulden; II. für fünf Steucr.Jnfpektoren Gehalte von je » neunhundert Gulden; III. für fünf Steuer

-Inspektoren Gehalte von je achthundert Gulden; IV. für drei Stcncr-Unter-Jnspcktoren Gehalte von je siebenhundert Gnlden, und V. für zwei Steuer-llnter-Jnfpektoren Gekalte von je sechshundert Gulden. Zur Bewerbuiig um diese zwanzig hierlandes zn besetzende» Di'enstplätze wirb zufolge Erlasses de^ hoben Fiilanz-Ministtriiims vom II. April 185l, Z. 11031/1031 hiermit der Konkurs init der Frist bis 25. Mai '1851 ausgeschrieben. Als Bedinguugei, der Berücksichtigung werden nebst den allgemeine» Erfordernissen

znn, Eintritt? in de» Staatsdienst, die Kenntniß der Steuer - Verfassung und Stener-Verwaltnng, sowie der Landessprache der Bezirke, für welche der Bittsteller in Bewerbung tritt, nnd die Nachweisnng der mit gutem Erfolge zurückgelegte» juridisch-politischen Studien bezeichnet. Bewerber, welchen das letzterwähnte Ersorderniß mangelt, können Ausnahmsweise dann berücksichtiget werden, wem, sie durch ihre frühere Dienstesstellung ihre praktische Tüchtigkeit für die politische und Steucr.Verwaltuug

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Pustertaler Bote
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Pagina 6 di 18
Data: 20.02.1914
Descrizione fisica: 18
von 11.000 Mark repräsentieren, zum Geschenke gemacht. — Getäuschte Hoffnungen. Auf der Arlbergliuie wurden wiederum über 300 öster reichische Slaven aus Amerika, die ausge wandert waren, in Amerika aber nicht den nötigen Unterhalt finden konnten, in die Heimat zurückbefördert. Die Leute waren vollständig mittellos. * Termin zur Einbringung der Bekennt nisse zur Einkommensteuer und Renten steuer für daS Jahr 1914. Das Finanz ministerium hat zur Vermeidung von Kompli kationen, die im Hinblicke ans

einer mindestens vierzehn- tägigen Frist, erst gleichzeitig mit der Zustellug deS letzten Zahlungsauftrages übermittelt werden. Schließlich wurden die Finanzlandesbehörden beauftragt, etwaige Gesuche um weitere Frist verlängerungen mit wohlwollendsten Entgegen kommen zu behandeln. * Die neuen Eteuerbestimmunge» be züglich der Personaleinkommensteuer kommen recht deutlich in folgenden Merkzahlen zum Ausdruck und werden so leicht verständlich: Bis 1600 Kronen Einkommen besteht Be freiung der Steuer. Bis 2000

Kronen Ein kommen besteht Befreiung vou der BekenntniS legnng. Bis 2400 Kronen Einkommen gibt es nicht nur keinen Aufschlag zur Steuer, sondern es tritt Ermäßigung des normalen Steuersatzes ein um eine Stufe für jedes Familieumitglied außer der Gattin und noch einem. Unter besonderen Verhältnissen eventnll vollständige Freilassung von der Steuer. Bis 3000 Kronen Gehaltseinkommen find spezielle Burussabzüge zulässig. Bis 3600 Krone» Einkommen gelten Abzahlungen von Schuld- kapitalieu als Abzugspost

. Bis 4000 Kronen Einkommen wird das Arbeitseinkommen der Hanshaltungsangehörigen nicht einbezogen. Bis 4800 Kronen Einkommen wird Herabsetzung der Steuer um eine Stufe für jedes vom Steuerpflichtigen versorgte Familienmitglied außer der Gattin und noch zweien gewährt; zwei bereits herangezogene Kinder befreien vom Aufschlag zur Steuer. Bis 12.000 Kroueu Einkommen besteht die Möglichkeit, daß der Aufschlag ermäßigt, unter besonders berück- sichtiguugSwürdigen Verhältnissen sogar die normale, skalamäßige

Steuer bis um drei Stufen herabgesetzt wird. * Ziehung. 3prozentige Bodeukreditlose vom Jahre 1880. Der Haupttreffer mit 90.000 Kroueu fiel auf Serie 2036 Nr 97. * Auszeichnung. Zur Ehruug des Tages, an dem vor zwei Jahren die Ernennung deS Grafen Berchtold zum Minister des Aeußern erfolgt ist, hat der Kaiser dem Grafen Berch told daS Großkreuz des St. StephauSordeuS verliehe«. * Graf Berchtold wird dem bayrische» Köuigshofe anfangs März, den üblichen Be such abstatten. * Militärisches. Wie verlautet

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 16
Data: 19.09.1920
Descrizione fisica: 16
unter Anschluß der Ueber» nachtungsausweise allwöchentlich abzuführen. Ein Drittel der aus obiger Steuer sich ergebenden Ein nahmen hat die Stadtgemeinde Bozen der Fremdenverkehrs- Kommission Bozen abzuführen, welche dafür auf die Ein hebung der Fremdentare im Sinne des Landesgesetzes vom 27 . August 1913, Nr. 63 LGB-, für die Dauer der obigen Uebernachtung. Steuer, zu verzichten hat. Die Lokalauflaqe wird vorläufig beschlossen für die Zeit bis zum 31. Dezember 1924. Die Wirtsgenossenschaft richtete

an den Stadtmagistrat ein Schreiben, in welchem sie sich verpflichtet, einen jährlichen Pauschalbetrag von 45,000 Lire der Stadt Bozen und einen Betrag von 35,000 Lire der Fremdenverkehrskommission zu überreichen. Seinerzeit verlangte der Stadtmagistrat eine Pauschalsumme von 60,000 Lire. Die Wirtsgenossenschast war nicht in der Lage eine genaue Ziffer des Steuererträgnisses anzugeben. Der Obmann der Wirtsgenossenschaft Paul In nerebner protestiert feierlich gegen den Antrag auf Steuer einhebung und begründet

kehrskommission jährlich zu zahlen. Sollte der jährliche Fremdenbesuch unter der Zahl von 50,000 Zurückbleiben, so hätten Stadtgemeinde und Fremdenverkehrskommission Zeinen entsprechenden.Nachlaß zu gewähren. Vizebllrqermeister Paul Christanell, Obmann des Finanz ausschusses, erklärt, daß es unmöglich fei, von der Einhebung dieser Steuer abzugehen. Die Einnahmen decken nicht mehr die Ausgaben. Im dritten Jahre nach dem Kriege könne man nicht mehr so weiterwursteln. Es muß daher unbedingt an die Einführung

neuer Steuern geschritten werden. Es sei in diesem Falle nur noch zu bedenken, ob 10 oder 15% Umlage eingehoben werden sollen, und ob zwei Drittel die Stadt und ein Drittel die Fremdenrerkehrskommission zu er- halten hätte. Eine Pauschalierung sei unannehmbar. Er tritt für die prozentuale Einhebung der Steuer ein. G.-R. Anton A. v. Walter schließt sich den Ausführungen des Vize- bürgermeisters an. Nachdem G.-R. Forstinger und Staffier in längerer Rede für die Pauschalierung eintreten, stellte

letzterer einen Der« mittlungsc ntrag. Als die Debatte sich allzusehr in die Länge zu ziehen schien, beantragte Dizebürgermeister Christanell Schluß der Debatte. Angenommen. Die Abstimmung ergab folgendes Resultat: Mit Majorität wurde der Antrag auf Einhebung einer 10% - Steuer angenommen, wovon zwei Drittel der Stadtgememde und ein Drittel der Fremdenverkehrsstation zufalle. Bezüglich Uebernahme der Beleuchtungskosten von den Operngastspielen nach einem Referat des Bürgermeisters, hat der Gemeinderat

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 24.02.1923
Descrizione fisica: 6
un mittelbar bevor und gedenkt man damit hauptsächlich den Clektrlzitätsunternehmun- gen und der Landwirtschaft neuen Impuls zu geben. Die „Gazzella Itfficiale' verlaut- bart ein kgl. Dekret vom 11. Jänner 1SZ3, womit die in den alten Provinzen be stehende Steuer auf die tote Hand, sowie die Steuer für Lebens Versicherungsverträge und den Handel mit Tilres von ausländischen Gesellschaften auf die neuen Provinzen aus gedehnt wird. Es verlautbart ferner das kgl. Dekret vom 8. Februar 1923. womit das Geseh

über die Steuereintröibung vor und isoll derselbe inner- H<M des ersten Halbjahres 1923 erfolgen, wenn die.Gemeinderr eine solche Vereinigung beabsich tigen oder der Präfett eine solche anzuordnen als angezeigt erachtet. Die einzelnen Gemeinde ausschüsse müssen sich im Laufe des Monats Fe bruar über die Wikdung von diesen Steuevoer« bänden schlüssig werden und diese Beschlüs e bis spätestens IS. März dem Präfekten überm tteln. Der Art. ö verfügt die Ernennung der Steuer pächter nach den Bestimmungen des Testo Unico

und der Durchführungsverordnung über die Eintreibung. Die Dauer der Steuereintreibungs- vertrage kann höchstens bis zum Ende des Iah' res 1923 lausen. Es handelt sich hier um das i» den alten Provinzen bestehende System der Steuerverpachtung, wobei nämlich die Gemein den gegen Stellung einer entsprechenden Kau tion die Steuer verpachten. Der Pächter der Steuer -Sann bis zu 6 Pro^entt der Steuerbetröge vergütet bekommen. Nach den Bestimmungen des Art. 5 dieses Dekretes haben die Präsekten die Gemeindeausschüsse bis spätestens 13. Juli

Auch d«r Artikel 6 Zu der vor i brachten Meldi Annoncensteuei wir noch beme steuerpflichtiger StaKhMereide Ägendem Aus Mir Inserats beträgt die Stc eine Steuer vo van 50 bis W von 199 bis 1 Lira und von l 5 Lire und bei Lire eine Gteu Stempelberecht siHUgt.'Befreit ktindigungen öfserMchen An und Prmgramr Ausstellungen!, Anzeigen für '

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 23.02.1910
Descrizione fisica: 8
die Bevölkerung hart unter die Steuer schraube genommen, entsprechend wäre eS, allen Schichten auch durch eine billige Wahlreform Rechte zu verleihen, hier mitzusprechen unter besonderer Berücksichtigung der Städte. Das habe Schrasfi vor Zeiten als den einzigen Wunsch deS Landes hier vertreten vor allen Wasserbauten und Straßen- Projekten. Heute, nachdem sich die Christlich-Sozialen nach Verdrängung der Konservativen in gehöriger Breite hier niedergelassen, sei eS ihnen nicht mehr so eilig. Zum Schluß

empfiehlt der Redner nochmals Sparsamkeit im Landeshaushalt. Daß die einzelnen Abgeordneten das Land einsach als Melkkuh für lhre Bezirke betrachten, müsse aufhören. DaS Land A dazu nicht in der Lage. In den letzten zwei Jahren ist im Landtag eigentlich nichts anderes geschehen, als daß die Landesumlagen von 40 aus 63 Prozent erhöht wurden; das macht 1,480.000 Kronen neue Umlagen, und erst vor kurzem wurden zweieinhalb Millionen durch die Wein- und Bier steuer dazu aus den Taschen des Volkes gezogen

der bereits enorm hohen Zuschläge zu den direkten StaatSsteuern, trotz Erhöhung der Landesbierauflage von 1 Krone 70 Heller auf 4 Kronen per Hektoliter und jener deS Zuschlages zur staatlichen WeinverzehrungS- steuer von 35 auf 50 Prozent und der Erhöhung der SchulfondSgebühren von Verlafsenfchaften einen unbedeckten Abgang von rund zweieinhalb Millionen Kronen, welcher im Wege von Kreditoperationen seine Deckung finden soll. Die fortwährende Erhöhung der bestehenden Landesschulden muß um so mehr

gegen die Rede deS Abg. Greil. Zur teilweisen Deckung der Schullasten die LandeSum- lagen zu erhöhen, wäre eine empfindlichere Bela stung der breiten Massen gewesen, als die Wein» und Biersteuer. Die direkten Steuerträger hätten die Erhöhung ja auch abgewälzt. Die Bier steuer mußte überdies erhöht werden, um im Fall der Verstaatlichung die höhere Ueberweisung auS dem Ertrag derselben dem Lande zu sichern. Mag schon sein, daß dabei Nordtirol stärker herangezogen ist als Südtirol

sind eben die Bedürsnisse. Die Ver kehrswege sind schlecht, unter den Wildbächen hat das Land schwer zu leiden. Betreffend der neuen Getränkesteuern soll man nicht sagen, daß der Land tag 2^ Millionen den Leuten herausziehe, um eine Million sür das Land zu erzielen. DaS Bier wird jetzt mit 4 Kr. statt 1 Kr. 70 Heller besteuert. Der Landtag zwingt die Wirte, nicht jetzt um 4 Kronen hinaufzufahren. 1903 wurde 1 Kr. 70 Heller Bier steuer für den Hektoliter eingeführt und die Wirte erhöhten, wie es heißt

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