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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 30.09.1921
Descrizione fisica: 6
, der von der öfter- i Freitag, den SO. September 1921. reichifchen Regierung und öffentlichen Meinung vollauf geteilt werde. Dis für Oesterreich hier kundgegebene Sympathie werde das Vertrauen gewiß starken. ZUdliroler Drgesfragen Memgkeiken Das Geseh über die Tteusystemisierung der ^ neuen Provinzen. iDie „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzes- deknst vom 31. August, Nr. 1296, betreffs Neufyftemisierung der neuen Provinzen, das folgenden Wortlaut hat: Artikel 1. » Die in Trient und Triest mit kgl

. Dekreten vom 22. Juli 1920, Nr. 1233, eingesetzten Generalzivilkommissäre, sowie der mit kgl. Dekrete vom 17. Dezember 1920, Nr. 1738, in Zara eingesetzte Zivilkommissär fahren fort, in den ihrer Jurisdiktion unterliegenden Gebieten, die der politischen Landesstelle u. der noch in Geltung stehenden Bestimmungen der früheren Regie rung den damaligen Statthaltern zustohenden Befugnisse aus zuüben. Mit kgl. Dekrete, das vom Ministerpräsidenten in Ueber- einstimmung mit kompetenden Ministern herausgegeben

wird, werden die Befugnisse der verschiedenen Landesbehörden zu den vorgenannten Kommissären fast diejenigen vorgenannter zil den Ministerien, welche die Geschäftsführung der neuen Provinzen übernommen haben oder übernehmen werden, ge regelt werden.'/ Unter Vorbehalt einer späteren Ausübung der gesetzgeben den Gewalt im konstitutionellen Wege und durch die kgl. Re gierung, wird in den von den Gesetzen vom 26. November 1920, Nr. 1322, und vom 19. Dezember 1920, Nr. 1778, sowie den Art. 3 und 5 des vorliegenden Dekretes

gezogenen Grenzen den bisher von den Gouvernatoren, Generalzivilkommiffären u. vom Zivilkommiffär In Zara auf dein Gebiete der Gesetzgebung erlassenen Dekreten und Verordnungen die volle Wirksamkeit zuerkannt. Die Bestimmungen des kgl. Dekretes vom 22. Juli 1921, Nr. 1233. welche den Bestimmungen des vorliegenden Dekretes und denjenigen, welche auf Grund derselben von der kgl. Re gierung erlassen werden, widersprechen, werden hiermit außer Kraft gesetzt. Artikel 2. Die kgl. Regierung kann für bestimmte

Gebiete Beamten, deren Rang nicht unter demjenigen eines Vizepräfekten steht, in gewissen Angelegenheiten die Ausübung der Funktionen der politischen Landesstelle übertragen. Diese Beamten werden ebenso wie derjenige, welcher den Generalgivllkommissär an seinem Amtssitze vertritt, den Titel von Vlzegeneralzivilkom- missären führen. Die betreffenden Durchführungsverordnungen werden durch kgl. Dekret ergehen. Artikel 3. Provisorisch und solange nicht im konstitutionellen Wege für die Schaffung

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Südtiroler Heimat
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Pagina 5 di 8
Data: 15.02.1926
Descrizione fisica: 8
Girre ArrterpeUalisrr im Tiroler Karrdtag. Die Abgeordneten Dr. Straffner. Dr. Steidle, Dr. Huber. Dr. Gamper, Hüttenberger und Genossen haben an den Herrn Landeshauptmann folgende Anfrage gerichtet: „Die Tagespresse hat die Mitteilung gebracht, daß durch ein kgl. italienisches Dekret verfügt worden sein soll, daß im Bereiche von 30 Kilometer von den italienischen Grenzen Ausländer keinen Handel und ß kein Gewerbe treiben dürfen. Nach diesem Dekrete sollen jene Ausländer

, die in diesen Grenzgebieten eine dahingehende Erlaubnis bereits er halten haben und irgendeinem Gewerbe nachgehen, innerhalb von 3 Monaten ihrer Begünstigung für verlustig erklärt werden. Das kgl. Dekret würde, wenn es tatsächlich erlassen worden sein sollte, an der Tiroler Grenze geradezu kata strophal wirken. Nord- und Südtirol waren seit mehr als tausend Jahren nicht allein eine politische Einheit, sondern auch ein einheitliches Wirtschaftsgebiet. Dieses einheitliche Wirtschaftsgebiet hat es mit sich gebracht

, daß eine große Zayl von Geschäftsleuten, die in Nordtirol beheimatet waren oder es noch heute sind, in Südtirol ihrem Berufe nachgehen. Auch das Umgekehrte ist der Fall. Sehr viele gebogne Süd tiroler sind in Nordtirol nicht allein als Beamte, sondern auch als Geschäftsleute tätig. Die Zahl der Nordtiroler und Deutschösterreicher, die sich innerhalb des im kgl. Dekrete vorgesehenen Grenzgürtels befinden, beträgt viele hundert Personen, die nunmehr um ihre Existenz gebracht und auch finanziell ruiniert

werden sollen. Der im kgl. Dekrete einge räumte Liquidierungstermin von 3 Monaten ist doch nichts anderes als eine Galgenfrist, die die faschistische Regierung dazu benützen will, möglichst verläßliche Faschisten an Stelle der alten, bewährten deutschen Geschäftsleute zu bringen. Die Gefahr der Entrechtung der österreichischen Ge schäftsleute wird noch dadurch erhöht, daß gemäß eines anderen kgl. Dekretes aus der jüngsten Zeit die Optionen jederzeit widerrufen werden können. Zahlreiche Nordtiroler

, die viele Jahre in Südtirol tätig waren, haben für Italien optiert, um die jahrhundertealten Familienbesitze weiter in der Familie zu erhalten. Diesen ehemaligen Nordtirolern kann nun die italienische Staatsbürgerschaft jederzeit abgesprochen werden, wenn ein faschistischer Agent findet, daß sich der -Optant der italienischen Staatsbürgerschaft unwürdig gemacht hat. Durch die Beibehaltung der alten deutschen Familien namen, die auf Grund eines weiteren kgl. Dekretes italiani- siert werden müssen

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Volksbote
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Pagina 12 di 12
Data: 21.05.1925
Descrizione fisica: 12
der Schuld Frohndienste leisten: ja selbst wenn die Regierung eine andere Regelung verfügen würbe. Auch muß bedacht werden, Laß heute die Frage der Schuld selbst nicht entschieden ist. Diese Forderung der Banken widerspricht zweifellos dem Sinne des kgl. Dekretes vom 7. Oktober 1923, Nr. 2325, welches einen gänzlichen oder teilweisen Aufschub der Zahlung vorsteht und denselben mit drei Jahren bedingt. Ist jemand innerhalb der drei Jahre nicht zahlungsfähig, jo kann er später wohl nicht mehr

je doch dieser Tage auf einen spateren Termin (auf einige Wochen) verschoben. Wie wir erfahren, haben die an dem Prozeßausgang interessierten Banken für die Verhandlungen vor dem Kassationshof als Rechtsvertreter den Universitätsprvfesior Vivant« ans Rom bestellt. — Eröffnung de» Ausgleichsverfahren». Das kgl. Tribunal für Zivil- und Strafsache« hat über das Vermögen des Schuldner» Mario Silvestrtni, Wirt Md Gemiscytwaren- Händler in Meran, das Ausgleichsverfahren eröffnet. Zum Ausgleichskommissär wurde

der Gerichtsvorsteher, der kgl. Prätur Meran, zum Ausgleichsverwalter Rag. Statt Wenter in Meran bestellt. TagsatzMg zum Abschlüsse eines Ausgleiches des Schuldners mit seinen Gläubigern bei der kgl. Prätur Meran am 20. JMi 1925, 3 Uhr nachmittags. Bei dem selben Gerichte sind die Forderungen der Gläubiger, auch wenn darüber ein Rechts streit anhängig ist, bis 11. JMi 1925 atuu* melden. Anmeldungen in doppelter Ausfer- ttgung mit je Sechs-Lire-Stempel. — Konkurseröffnung. Das bgl. Tribunal für Zivil

- und Strafsachen hat noch Einstel lung des AusgleichveiHcchrens über das Bar mögen des Schuldners Johann Radler, In haber der Firma C. Schwargjbach. Lack- und Favbenhandlung in Bozen, das Kcmkurs- oerftchren eröffnet. Zum lumburskommGä, wurde Tribrmalvat Dr. Stöcker beim kgl. Tri. banal in Bozen, zum MaisseverwMsr Adam kat Dr. Hugo Perachcmer in Bozen bestellt! Erste GläMgerverfalnmlulng beim kgl. Trt> bunal in Bozen am 27. Mai 1925, nachmit tags 3 Uhr, PrüfMgstaBatzung bei dem ge nannten Gerichte am 22. Juni

1925, nachnnt- tags 3 Uhr. Die Gläubiger haben chve Fov devngen bei demselben Gerichte bis S. Jnl 1925 cmzmnelden. — Sonkursaufhebungm. Der mit Beschluß des kgl. Trikmnals für Zivil- und Straf sachen am 24. April 1923 über das Vermö gen des Schuldners Emst Pmckmayer in Meran eröffnet« Konkurs wurde nach Ver teilung des Masievermögens aufgehoben. — Der mit Beschluß des kgl. Tribunals für Zi vil- und Strafsachen am 18. Juni 1920 über das Vermögen des Schuldners Alexander Mahr, Kaufmann in Meran

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 14.05.1925
Descrizione fisica: 8
des Schuldners Max Grün. Kauf mann in Algund. sowie über das Vermögen der registrierten Firma: Deutsch-Etschtaler Strick-, Wirkwaren und Farbbänder-Fabril in Algund das Konkursverfahren eröffnet. Zum Konkurskommissär wurde Gerichtsoor- steher der kgl. Prätur Meran, zum Masse verwalter Advokat Dr. Guido Jakoncig in Meran bestellt. Erste GläubigerversammWng bei der kgl. Prätur in Meran am 23. Mai 1925. 3 Uhr nachmittags, Prüfungstag satzung bei dem genannten Gerichte am 27. Juni 1925. 9 Uhr vormittags

. Die Gläubi ger haben ihre Forderungen bei demselben Gerichte bis 12. Juni 1925 anzumelden. An meldungen in doppelter Ausfertigung mit je Sechs-Lire-Stempel. — Konkurseröffnung. Das kgl. Tribunal für Zivil- wird Strafsachen hat nach Einstel lung des Ausgleichoerfahrens über das Ver mögen des SchMmsrs Johann Nadler, Jn- kxcker der Firma C. Schwarzbach. Lack- und Farbenhandkmg in Bozen, das Konkurs verfahren eröffnet. Zum Konkurskoinmissär wurde Tribunalvat Dr. Stocker beim kgl. Tri. bmrvl in Bozen

, zum Masseverw alter Advo kat Dr. Hugo Peravhoner in Bozen bestellt. Erste Gl crubi gerversamm lu ng beim kgl. Tri bunal in Bozen am 27. Mai 1925, nachmit tags 3 Uhr, PrüfungstaOsotzlmg bei dem ge nannten Grchte am 22. Juni 1925, nachmit tags 8 Uhr. Di« Gläubiger haben ihre For derten bei demselben Gerichte bis 3. Im 1S2S anzumelden. — Konkursaufhebungen. Der mit Beschluß des kgl. Tribunals für Zivil- und Straf sachen am 24. April 1923 über das Vermö gen des Schuldners Ernst Pruckmayer in Meran eröffnete

Konkurs wurde nach Ver teilung des Massevermögens aufgehoben. — Der mit Beschuß des kgl. Tribunals für Zi vil- und Strafsachen am 18. Juni 1920 über das Vermögen des Schuldners Alexander Mahr, Kaufmann in Meran-Untermais, er öffnete Konkurs wurde nach Verteilung des Masseoermögens aufgehoben. — Eröffnung des Ausgleichsverfahrens. Das kgl. Tribunal für Zivil- und Strafsachen hat über das Vermögen des Schuldners Mario Silvestrini. Wirt und Gemischtwaren- händler in Meran, das Ausgleichsverfahren

eröffnet. Zum Ausgleichskommissär wurde der Gerichtsvorsteher der kgl. Prätur Meran, zum Ausgleichsverwalter Rag. Karl Wenter in Meran bestellt. Tagsatzung zum Abschlüsse eines Ausgleiches des Schuldners mit seinen Gläubigern bei der tgl. Prätur Meran am 20. Juni 192S, 3 Uhr nachmittags. Bei dem selben Gerichte sind die Forderungen der Gläubiger, auch wenn darüber ein Rechts streit anhängig ist, bis 11. Juni 1925 anzu melden. Anmeldungen in doppelter Ausfer tigung mit je Sechs-Lire-Stempel

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 02.11.1921
Descrizione fisica: 8
vor Inkrafttreten des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, einen ärztlichen Beruf in legaler Weife in den neuen Provinzen des König reiches aus ge übt hoben. Diese müssen zu diesem Zwecke bis spätestens 30. Juni 1922 ein ordnungsgemäßes, mit Dokumenten belegtes Ansuchen an das Ministerium des Innern richten, welches noch Fühlung nahme mit der zuständigen politischen Provinzbehörde mit eigenem Dekrete entscheiden wird. Die Entscheidung des Ministeriums des Innern, fei

des Optionsrechtes zu erwerben erklären oder um Verleihung derselben im Sinne des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, ansuchen, können in der Ausübung der in den vorhergehenden Arti keln erwähnten Berufen solange fortfahren, bis die endgültige Entscl>eidung über die Option oder das diesbezüglici>e vorgenannte Ansuchen erfolgt ist. Jene Personen, welche den Bedingungen entsprechen, um die Ermächtigung zur Ausübung des Berufes auf Grund des Art. 7 des gegenwättigen Dekretes nachzusuchen

und finanziellen Probleme, an deren Verschleppung zum größten Teile die Un fähigkeit der italienischen Bürokratie schuld sei. Obwohl die „Bozner Nachrichten^ sich darauf beschränkt hatten, diesen von einem Italiener verfaßten, in einer italieni schen Zeitung veröffentlichten Artikel unverändert und ohne jede Kommentierung wiederzugeben, verfügte die kgl. Staatsanwaltschaft Bozen die B e s ch la g n a b m e der bezüglichen Nummer der „Bogner Nachrichten' mit der Be gründung, der Artikel Dr. Roncalis beinhalte

anbelangt Vernünftig gewesen zu sein, wenn -auch erst aus zweiter Hand, bekam Len „Bozner Nachrichten' schlecht. Die kgl. Staatsanwaltschaft von Bozen beschlagnahmte jene Nummer der Zeitung, in der der -betreffende Artikel abgedruckt war. Wir haben vor uns die inkriminierte Nummer der „Bozner Nach richten' mtt den weißen Spalten, wie sie die Herausgeber pflichtschuldigst Herstellen mußten, wenn sie sie verkaufen wollten, liegen. Die Preßfreiheit besteht also in Südtirol darin: die Ar tikel

, welche ihr, italienische Staatsbürger, mit vollem Recht in Genua drucken und lesen könnt, sind euch in Bozen verboten; ehrung für die Dezentralisierung in Kraft erhalt. Und Lies« Dummköpfe von Deutschen in Südttrol wollen di« Autonomiel Sie haben sie ja bereits — wenigstens ist die Staatsanwalt schaft des Königs von Italien autonom, ja vielmehr öster reichisch! Fünf Tage nachher gelangte die Angelegenheit vor das kgl. Kreisgericht Bozen, Abteilung V, welches mit Entschließung vom 17. Okober 1921, unterschrieben

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Volksbote
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Pagina 12 di 12
Data: 02.08.1923
Descrizione fisica: 12
Nr. 31. . '■ ', Die Anwendung der Boden- erttaMeuer. Die Gazzettp Ufficiate vom 26. Juli 1923. Nr. 173, veröffentlicht das kgl. Dekret vom 13. Juli. Nr. 155^4: • Art. 1. Zwecks Anwendung her Bodenertrags steuer nach dem kgl. Dekret vom 4. Jänner 1923, Nr. 16, ist es den Steuerzahlern ge stattet. die landwirtschaftlichen Pachtverträge,. ab geschrieben oder Mündlich, ohne Bezah- > lung von Uebergebühren oder Geldstrafen in Bezug auf Stempel- und Registergebühren bis zum 31. Dezember 1923

und Muskeln gelblich, so liegt Gelb- A — Bank für Tirol und Vorarlberg, Bozen. Das non den Gläubigern der Bank für Tirol und Vorarlberg in Bozen am 20. März l. I angenommen« Ausglelchsmtbot, vorüber wir damals ausführlich berichteten, erhielt nun dl« Bestätigung des kgl. Tribunale in Bozen, so daß die LSprozeniige Barquote, wenn der Beftäti- gungebefchlub des kgl. Tribunals in Rechtskraft erwächst. nach Durchführung der technischen Vorarbeiten von der Banca Tattolica Trentlno. Bozen, zur Auszahlung

« sich später nach Triest bege ben. Es ist zu hoffen, daß er an Ort und Stelle sich von der Notwendigkeit gewiss«'- -Bssrsüqun- g«n überzeugt. — Gebäudesteuer. Mit einem demnächst zur DerösfenEichung gelangenden kgl. Dekret« wird der Art 7 der Beilage 8 zum kgl. Dekrete vom 11. Jänner 1823, Zl. 1-18 (Gebäudesteuer) dahin abgeändert, daß als Ertrag, welcher der Ge- bäudefteuer pro 1824 zu unterziehen kommt, der gleiche an.zunehmen ist, der zwecks Bemessung der Haus.zinssteucr pro 1822 ermittelt wurde

Das Amtsblatt veröffen 'licht das kgl. Dekret, durch das die Zolltarife vom Jahre 1821 gemäß den Beschlüssen der Kammer abqeändert werden. —- Iollermäßigungen. Die neu in Kwst tre tenden Zollermäßiaungen haben auch für Süd tirol eine gewisse Bedetstung. Kalisalz, einer der wichtigsten 'Kunstdünger, kann von nun an zoll frei eingoführt wenden. — Zwei-Lire-Münzen au» Nickel. Die Gaz- zetta Ufficiate veröffentlicht das kgl. Dekret vom 14. Juni 1923. Nr. 1537. wodurch die Ausgabe von Zwei-Lire-Münzen aus Nickel

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Volksblatt
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Pagina 7 di 8
Data: 07.05.1924
Descrizione fisica: 8
Filialen der Bankinstitute, welche ihren Hauptsitz jenseits des Brenners haben, sind mit kgl. Dekret vom 1. September 1920, Nr. 1236, kundgemacht in der „Gazzetta ufficiale' vom 15. September 1S20, hinsichtlich der Zahlung ihrer Pas siven und der Eintreibung der Aktiven vollständig gleichgestellt worden den Filialen der Bankinstitute aus den alten Provinzen. Diese Gleichstellung ist an keinerlei Bedingung geknüpft worden. Dieses kgl. Dekret ist heute noch in Geltung und ist daher das Schatzministerium

Wohl nicht in der Lage, die ses k^l. Dekret zu ignorieren oder gar etwas gegen teiliges zu verfügen. Die kgl. italienische Regierung hat später lediglich verfügt, daß die im julischcn und tridentinischen Venezien sich befindlichen Filialen der auswärtigen Banken um die Weiterführung der Geschäfte bei ihr einkommen müssen und nachdem diese Filialen dieses Ansuchen zu stellen bisher un terlassen haben, ist nun eine Aufforderung seitens der kgl. ital. Regierung in diesem Sinne ergangen

- onlelhebelehnuttgsforderungen lediglich Akte der Liquidation, die weder das Schatzministerium Nock irgend eine andere Stelle verbieten kann. In Übereinstimmung mit dieser Auffassung be- Nndet sich das kgl. Tribunal in Bozen, das über die ^riegsanleihebelehnungsklagen die Verhandlungs termine anberaumt und über die eingebrachten Kla» gen verhandelt hat. Es tst daher Wohl zweifellos, daß die hiesigen Filialen der Bank f. T. u. V. die Eintreibung ihrer Aktiven nach wie vor durchführen Das Musikfest der Musikkapelle Zwölfmalgreien

Provinzen. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 98 bringt die Ausdehnung folgender Bestimmungen auf die neuen Provinzen: Gesetz vom 26. Juni 1887, Nr. 46^4 (Serie 3 a) über die Er> Weiterung der Pferdehaltung.— Kgl. Dekret vom 4. September 1919, Nummer 1819, tvelchcs die Durchführungsverordnung über die Haltung vorr Zuchthengsten von Seite Privater bestätigt. Ge setz oom 5. Juli 1908, Nr. 392. über die vorher gehende Genehmigung von Zuchtstieren. — Gesetz vom 6. Juli 1912, Nr. 882, welches Vorkehrungen

zum Schutze und zur Ertveiterung der viehwirt- schaftlichen Produktion brmgt. — Stellvertretendes Gesetzdekret vom 9. September 1917, Nr. 1596, wel ches den Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1912, der die Gebührenabgabe für jedes Stück Schlacht vieh festlegt, erweitert. Dieses Dekret wurde auf unsere Provinz bereits am 20. D-ezember 1920 aus- gebelmt. — Stellvertretendes Gesetzdekret vom 27. Llpnl 1919, Nr. 661, ivelches das Gesetz vom 6. Juli 1912 erweitert. — Kgl. Dekret vom 15. April 1920, Nr. 577

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Bozner Nachrichten
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Pagina 8 di 10
Data: 26.04.1924
Descrizione fisica: 10
- reto, Kaltern, Riva und. Vrixen richtiggehende^ Eichämter. w. Die Maul- und Klauenseuche. Dem Pro fessor ^D ah men von der tierärztlichen Hoch schule in Berlin ist es gelungen, den Erreger der Maul- und Klauenseuche in Reinkultur zu züch ten. Dadurch wird die Möglichkeit der Bekämp fung dieser Seuche verwirklicht. Aus Sand in Tausers. Die unterdrückte Gemeindevertretung. Herr G. B. Trappmann von Bruneck ist zum kgl. Kommissär der Gemeinde Sand in Täufers ernannt worden. Mit kgl. Dekret

ist. Nun Herr Torwesten nicht nur von jedem Verdacht, sondern besonders auch von dem Druck der Erinnerung an eine übereilte Ehe, die ihm nur Leid brachte, frei ist, sällt es ihm gar nicht mehr ein, ein Sonderling zu sein!' l „Von den höchsten Staatsbehörden mit der ^ Leitung dieser Gemeinde als kgl. Kommissär l betraut, entrichte ich zuerst an alle Bewohner derselben meinen wärmstgesühlten Gruß. Ich fordere alle Bürger — besonders aber die Ho noratioren — dazu aus, durch eine aufrichtige Mitarbeit

chen kann. Der kgl. Komm.: G. B. Trapp mann in. p. Bürgermeister Joses Iungma n n, ein Mann der Gerechtigkeit, das Muster eines pflicht eifrigen, mit den Gesetzen vollkommen vertrau ten, tatkräftigen Gemeindevorstehers, wurde aus noch unbekannten Gründen enthoben. In unverdrossener Weise leitete er durch mehr als ein Vierteljahrhundert die Geschicke seiner Hei- matsgemeinde und vieles vLeles Gute wurde, sei ner eigenen Initiative entspringend, in dieser langen Reihe von Iahren durchgeführt

des Journalistenverbandes werden darauf aufmerk-' sam gemacht, daß sie gelegentlich des Besuches Sr. Kgl. Hoheit des Kronprinzen Presseabzeichen bekom men, die ihnen die freie Zirkulation ermöglichen. Solche Abzeichen sind heute nachmittags erhältlich ^in der Redaktion des „Landsmann' und bei der „Ag. Brenner' im Parkhotel. Freiw. Feuerwehr Bozen. Montag, den 28. d., um 8-^ Uhr vormittags. Versammlung vor der Ge rätehalle zum Empfang Sr. Kgl. Hoheit des Kron prinzen. Adjustierung in voller Rüstung. Zahl reiches Erscheinen notwendig

. Das Kommando. Freiw. Feuerwehr 'Zwölfmalgreien. Anläßlich der Anwesenheit Sr. Kgl. Hoheit des Kronprinzen am Montags den 28. ds., rückt das gesamte Korps in voller Rüstung aus. Sammelpunkt Gerätehalle, Zollstange. Punkt 8^ Uhr. Alle Abteilungen wer den ersucht, sich vollzählig zu beteiligen. Das Kom mando. * Freiwillige Feuerwehr Gries. Unser Korps er hielt den ehrenvollen Auftrag, bei der am 28. ds. erfolgenden Durchfahrt Seiner Kgl. Hoheit des Kronprinzen durch Gries einen Teil des Ordnungs dienstes

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Pustertaler Bote
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Pagina 2 di 12
Data: 05.09.1924
Descrizione fisica: 12
und Kiangsu zuge> fügten Schäden China verantwortlich machen. Aus Shanghai wird gemeldet, daß die auf> ständischen Truppen die Bahngeleise zwischen Shanghai und Nanking aufgerissen haben. Mit Peking ist ebenfalls keine Verbindung mehr möglich. Wochen- Chronik. — Zur Frage des Fortbestandes der kgl. llnterprasektur Bruneck (Amtlich.) Der Pustertaler Korrespondent des .Landsmann' brachte in der Nr. 194 vom 23. August l. Is. einen Artikel über die Unter präfektur Bruneck, in welchem derselbe dieVer, mutung

zum Ausdrucke bringt, daß die kgl. Ilnterpräsektur Bruneck über kurz oder lang dasselbe Schicksal wie die Ilnterpräsektur Schlünders teilen, demnach dieselbe aufgelöst werden wird. Dieser Artikel, der begreiflicher, weise in den Kreisen der Bevölkerung Puster« tals insbesonders aber unter der Stadtbevöl kerung nicht geringe Ausregung und Bestürzung hervorrief, hat den gefertigten veranlaßt, an die kgl. Unterpräfeklur eine amtliche Anfrage zu richten, ob die durch den Artikel des .Landsmann' genährte

Besorgnis der Be völkerung wegen Auflassung der kgl. Ilnter präsektur Bruneck begründet ist oder nicht. Die kgl. Ilnterpräsektur Bruneck hat nun mit Zuschrift vom 29. August l. Is. Nr. 2SS/1 an dem Gefertigten eröffnet, daß die vom Pustertaler Korrespondenten des .Landsmann' aus der in jüngster^Zeit erfolgten Versetzung von 2 Beamten (1^ Unterbeamte und 1 Fräu lein) an einen anderen Dienport gezogene Schlußfolgerung auf Auflösung der kgl. Unter- präfektur Bruneck jeglicher Berechtigung ent behrt

und daß daher jedwede diesbezügliche Besorgnis und Aufregung der Bevölkerung Puflertals vollständig unbegründet ist. Die Versetzung der beiden Beamten, die übrigens vom hohen Ministerium in Rom aus Dienstes rücksichten und in den Grenzen des für die kgl. Unlerpräfektur Bruneck bestehenden orga nischen Beamtenstandes erfolgte, hat mit der Frage des weiteren Fortstandes der kgl. Ilnler präfektur Bruneck absolut nichts zu schaffen und stellen sich daher alle hieran seitens des Pustertaler Korrespondenten

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Fogli Annunzi Legali Prefettura Trento
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Pagina 12 di 13
Data: 16.09.1922
Descrizione fisica: 13
, Nu^sierbauer in Gries als Obmanns teillvertrdter. KOL. KREIS- ALS HANDELSGERICHT BOZEN Àbt. IV, am 31. Mai 1922. BAUR 652 Sa 28-22. AUSGLEICHSEDIKT Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögdni dea Georg W^iratlier, Kaufmami in Brixen. Auisgleichskommisisär Landesigteirichterat Ri chard Haindl dies kgl. BexiirkspGerichtes Brixen Tagtsaitzung zum Abschlüsse einie® Ausgleiches bei dlem genflmntdn Gerichte, Zimmer des Ge richts Vorstehers am & Juli 192i2, vormittag 9 Uhr. A im i e! d un gs frist

, bis 30i. Juni 1922. KGL. KREIS- GERICHT. BOZEN Abt. III, am 2. Juni 1922. TSCHURTSCHENTHALER 653 Sa 42-22-1. AUSGLEICHSEDIKT Eröffnung des Auisiglieiichsverfa hrens über das Vermöigein diesa Mario. Grillo, Kaufmann in Brixen Ausigleichskommisisär LGR. Richard Hoindl der kgl. Prätur Brixen. Au k sgleichsver walter H. Dr. Walter Lutz, Adlvokat Brixen. Tagsaitzung zum Absclil usse eiinlets Ausgleiches bei dem genanntem Gericht* 1 !, Zimimer d>?s Ge- richtsvorstehera am Monitag 16 Oktober 1922, vormittags

9 Uhr. AnmeIdiingsfrisit bis 10 Oktober 1922. KGL. TRIBUNAL FUER ZIVIL U. STRAF SACHEN BOZEN Abt. III, am 7. September 1922. BAUR 654 Gesch. ZI. Finm. 866 Gkln. III 2-19 ÀENDERUNG BEI EINER BEREITS EINGETRAGENEN GENOSSENSCHAFT. Im Gianosisenschaftsireigisteir wurde am 30. 8. 1922 bei der Banca Cattolica Trentina Con sorzio economico registrato a> garanzia limitata, Zwyigniedtr'assung ,ijpr in Trient unter ttepr Fir-, m,a gleichen Namens beistehenden Hauptniedier- lassmg folgend« Aenderiwig

. R. TRIBUNALE CIVILE E PENALE BOLZANO quaW Foro commerciale Saz. IjV, li 30 agosto 1923. BAUR • 658 . ■ Firme 813 Con». I. 31-35. CAMBIAMENTI in un consorzio già inflitto fi 5(0 aigoéto 1922 veìnne iscritto ned dem Rcclite dia Finna per procura zu zeichnen beistellt. KGL. TRIBUNAL FUER ZIVIL U. STRAF SACHEN ALS HANDELSGERICHT BOZEN Abt. IV, am 30. Augusti 1922. BAUR 655 Firm. 859 Gen. II 106-31, AENDERUNG BEI EINER BEREITS EINGETRAGENEN GENOSSENSCHAFT. Inn Genosscmschaftisregister wurde am 30. 8,. 1922

bei dier iSßmh^reigienoesenschaft Stanley re- giistriert.e Genossenschaft- mit beschränkter Haf- tug, foigiende Aende'ruing eingetragen: Bei der Vollversammlung am 11. 6. 1922 wur-le an Stelle djer ausigeschiede<Ti én Vorstandsmit glieder Josef Tsdhopfeir und Veith Sparber, Leo pold Bacher Bauer in Ptairdaun und Joaef Lan thaler-Bauer in Telfes als Voratandsmit-glieder in dien Voristami gewählt. KGL. TRIBUNAL FUER ZIVIL TT. STRAF SACHEN ALS HANDELSGERICHT BOZEN Abt. IV, am 30. Augusti 1922. BAUR 656

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 03.07.1922
Descrizione fisica: 8
20 181 zu IM bis 120! Zi^en 20 <2) zu 120 bis 15»! Schweine 31 <25) zn I3Ü bis 250; Pferde SL (1v) zu 23tX> bis 25lXt. Auftrieb schwach, 5)andol ioo- iMft. — Die Äerläugcrung des Amneldslermin-s für die Äriegsschaden der öffentlichen Körperschaften der neuen Provinzen bis 31. August 1322, von welcher irrir bereiis >n> „Tiroler' vom 2ö. Juni lelcgraphifch berichteten, ist in dem kgl. Dekrete Rr. 775 vom 1. Juni 1S22, veröfsentUch^ in der „Gazzetra Uffic-iale' Nr. 1S0 vom 27. Juni, an geordnet

Mailand zahlte man in Lire skr : 10»)dcui!che Marl ü.ij i > I Pfund Sterling 94.10 100 dsterr.Är. - - > I Dollar 21.L0 IM franz. Fr. 17.''/, 100 schwkij. Fr. 40 t.— 1>«> lichech.Kronen 41.25 100 belgische Fr. —.— Portokeihett. Einige Ergiinzungsbeslimmungen aus die neu« Provinzen cusgedchnt. „Gazzena Ufficialc' Zlr. 150 vom 27. Juni 1922 verössentlici?! folgendes kgt. Dekret Nr. 776 voin 26. Mai 1L22: Art. 1: Die mu kgl. Dekrete Nr. -!24 vom 26. März 1922 zu den Bestimmungen über di« Por

- >:o- und Telegrannngebührenyrevhat (kgl. Dekret vom IL. November 1921, Nr. 1825), welche nut dem kgl. Dekrete vom 22. Jänner 1S22, Nr. 254. auf die neuen Provinzen ausgedehnt wurden, ein- gesührten Abänderungen werden mit sofortiger Wirksamkeit ebensalls aus die neuen Provinzen ausgedehnt. Nach Art. 2 tritt das vorliegende Dekret am Tage nach seiner Kundmachung in der „Gazzeka Miciale', also am 28. Juni, in Kraft. » Das Dekret Nr. 424 ex 1S22, verössentlicht in der „Gazzetta Usficiale' Nr. LS ex 1S22, das nun. mehr auch für uns <zil

>!, enthält folgende Ergän zungen: Noch Art. 1 ist im Artikel 1 des kgl. Dekretes Nr. 1L25 vom 16. November 1S21, weicher von jenen Dienstsachen handelt, die portofrei versend«! werden dürfen, folgender Absatz einzuschalten: die die von den Gerichtsbehörden und Gerichts- polizeiofsizieren aus ausschließlichen und dringlichen Diewstzründen abgesandten Te legramme. <'Sind also auch gebührenfrei.) Nach Zw'. 2 ist der Artikel 4 des Dekretes 1S25 ex 1921 folgendermaßen abzuändern. Der amtliche Briefwechsel

zwischen Staatsäm tern, deren Ausgaben gänzlich zu Last«, des Staates fallen, ist uw'er jenen Bedingungen por tofrei, welche mit kgl. Dekrete für dir einzelnen Aemter festgestellt werden. Mnkllhmr-LeMmaügnen. Verlängerung der Gültigkeit der Legitima tionen der Eisenbahner und deren Pensio nisten. Wie uns von authentischer Seite mitgeteilt wird, wurde die Gültigkeit der Regie-Legi timationen der Eisenbahner und deren Pen sionisten bis LI. August verlängert. Allem Anschein nach soll bis dort die Assimilicrung

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Südtiroler Heimat
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Pagina 6 di 8
Data: 15.02.1927
Descrizione fisica: 8
werden alle jene, die irgendwie zu deren Verübung beitrugen, mit den Strafen belegt, die das vor liegende Gesetz vorsieht. Das Soudergericht. Art. 7. — Die Zuständigkeit für die hier vorgesehenen Verbrechen wird einem Sondergerichte übertragen, das aus einem Vorsitzenden besteht, der unter den Offizieren mit Generalsrang des königl. Heeres, der königl. Marine, de« kgl. Flugwesens oder der Freiwilligen Miliz für nationale Sicherheit ernannt wird, sowie aus fünf Richtern, die unter den Offizieren mit Konsulsraug

dieses Artikels die Rede ist. Fünfjährige Gültigkeit des Staatsschutzgesetzes. Art. 8. — Bezüglich der Befugnisse, die der Regierung mit Gesetz vom 24. Dezember 1925, Nr. 2260, übertragen wurden, wird nichts geändert. DaS vorliegende Gesetz tritt am Tage seiner Verlautbarung im Amtsblatt? des Königreiches in Kraft (d i. am 6. Dezember 1926. Die Schriftleitung) und tritt fünf Jahre nach ßnem Tage außer Kraft, vorbehaltlich des Vollzuges bereits gefällter Urteile. Innerhalb derselben Frist hat die kgl

. Nach Einsichtnahme in die eigene Verordnung vom 25. No vember 1925, Nr. 12.996. B-34, über Religionsunterricht und nach Konstatierung, daß alle königl. Inspektoren und Unterrichtsdirektoren mit regelrechter Lehrdefähigungsprüfung für Religion versehen sind, es daher überflüssig sind, daß sie von anderen Personen auf Grund des kgl. Dekretes vom 2. Jänner 1925. Nr 47, begleitet oder sub stituiert seien, ordne ich aus Grund des Artikels 6 des T. U. 22. Jänner 1925, Nr. 432, über Elementar-Unterricht Folgendes

an: Art. 6 der eigenen Verordnung vom 25. November 1925, Nr. II. 996, 6-34. ist ersetzt durch den folgenden: Die Feststellung, wie der Religionsunterricht erteilt und ent wickelt werde, ist mit gesetzlicher Wirksamkeit den kgl. Schul- inipektoren und den kompetenten Unterrichtsdirektoren anvertraut. Den Amtsinhabern der einzelnen Dekanate fleht es frei, auf ihr eigenes Konto und ohne jede gesetzliche Wirksamkeit den Religionsunterricht zu inspizieren, sie müssen jedoch 30 bis 15 Tage vorher den Ort

. den Tag und die Stunde an den zustän digen klg. Schulinspektor bekanntgeben, welcher, im Falle er eine Aenderung des Tages und der Stunde für notwendig hielte, in nerhalb fünf Tagen nach Erhalt der Anzeige eine motivierte schriftliche Mitteilung mit Bekanntgabe des definitiven Tages und der Stunde geben wird. Den geistlichen Inspektionen kann sowohl der kgl. Iusvektoi als der Unterrichtsdirektor beiwohnen, welcher vom ersteren im voraus von den Prüfungen benachrichtigt wird. Das italienische

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Pustertaler Bote
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Pagina 2 di 12
Data: 08.02.1924
Descrizione fisica: 12
ihm nicht eingefallen. Loch enegg allein kann Äainifch genügende Beweise für die Berechtigung des Antisemitismus liefern. 8. 'mungen betreffend die Volksschulen in den Neuen Provinzen'. Bis zur Systemisterung ? des Schulwesens nach dem neuen Volksschul gesetze. jedoch längstens bis 30. Juni 1924 kann der Unterrichtsminister das Personal, das den ehemaligen Schulämtern in Trient und Triest zugeteilt war. zur Dienstleistung bei den kgl. Proveditoräten zur Gänze oder teilweise beibehalten. Die Schulverwaltung steht

, aus genommen in der Provinzhauptstadt (Trient), ' dem kgl. Provviderat zu. Bis zum 30. Juni ! 1924 werden die Schulen wie bisher mit Bei trägen der lokalen Schulkörperschaften erhalten, und zwar im gleichen Maße, wie im Jahre ! 1923. Der Slaaksbeitrag^zugunsten der Ge meinden. welche die Schulverwaltung weiler beibehalten und der Beitrag jener Gemeinden, deren Schulen der Verwaltung des kgl. Prov- veditorates Unterstellt sind, beginnt mit 1. Juli 1924. Ab 1. Juli 1924 haben die Gemeinden die nötigen

.°In der »Gazz. Uff.' erschien ferners ein kgl. Dekret, betreffend Normen über die Schulpflicht. Äiemit wird die Schulpflicht von 6.—14. Lebensjahr festgesetzt. «en. Mussolini besprach sich mit dem faschistischen Provinzialsekretär von Trient. — Nach der »Voce Repubblicana' sollen die Provinzial- Parteileitungen der Popolari von Trient. Mai land, Turin und Bergamo für eine Wahlent haltung der Popolaripartei eintreten. — Die Saltung der Demokraten hinsichtlich der bevor stehenden Wahlen

aller für die Größe Italiens Gefallenen jederzeit für das Wohl und die Größe Ita liens alles einzusetzend Sterauf fand ein Lul- digungszug zum Denkmal des unbekannten Soldaten und ein Empfang des Milizkom mandos durch den König statt. Die Amtszeitung vom 1. Februar bringt ein Kgl. Dekret vom 20. Dez. über »Bestim» MW MtiW wiche ii Bukarest. Der österreichische Bundeskanzler Dr. Seipel und dessen?? Außenminister Dr.f Grünberger hatten am S. ds. mit dem rumänischen Minister präsidenten Bratianu und Außenminister

. — Bruneck. (Amtlich). Das Ver- zeichnis der Rekruten des Geburlsjahrganges 1906. Seitens des hiesigen Stadtmagistrates wird mitgeteilt, daß das Verzeichnis der Re kruten des Geburtsjahrganges 1906 in der Magistratskanzlei vom 1. bis 1S. Februar 1924 zur Einsicht aufliegt. — Bruneek. (Amtlich). Die Gemeinde- wahlkommission mit Beziehung auf die Art. 23 und 33 des kgl. Dekretes vom 2S. Sep tember 1921. Nr. 1349 macht kund, daß von heute bis einschließlich den nächsten IS. Februar eines von den im Art

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Der Burggräfler
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Pagina 7 di 10
Data: 07.05.1924
Descrizione fisica: 10
Vertretung der Bank für Tirol und Vorarlberg um Aufnahme folgender Zeilen: Die in den julischcn und tridentinischen Provin zen befindlichen Filialen der Bankinstitute, welche ihren Hauptsitz jenseits des Brenners haben, sind mit kgl. Dekret vom 1. Septeniber 1920, Nr. 1236, kundgemacht in der „Gazzetta ufficiale' vom 15. September 1920, hinsichtlich der Zahlung ihrer Pas siven und der Eintreibung der Aktiven vollständig gleichgestellt worden den Filialen der Bankinstitute aus den alten Provinzen

. Diese Gleichstellung ist an keinerlei Bedingung gckiiüpft worden. Dieses kgl. Dekret ist heute noch in Geltung und ist daher das Schatzministerium Wohl nicht in der Lage, die ses kgl. Dekret zu ignorieren oder gar etwas gegen teiliges zu verfügen. Tie kgl. italienische Regierung hat später lediglich verfügt, daß die im julifchen und tridentinischen Venezien sich befindlichen Filialen der auswärtigen Banken um die Weiterführung der Geschäfte-bei ihr einkommen müssen und nachdem diese Filialen dieses Ansuchen

zu stellen bisher un terlassen haben,-ist nun eine Aufforderung seitens der kgl. ital. Regierung in diesem Sinne ergangen. Diese Aufforderung dürfte vielleicht Anlaß zu der irrtümlichen Auffassung der in Ihrem Artikü „An die Kriegsanleihebelehnungsschuldner' niedergelegt ist, gewesen sein. Nun hat auch diese Aufforderung mit den bisherigen Filialen dcr Bank für Tirol und Vorarlberg nichts zu tun. weil ja diese Filialen nicht mehr die Bankgeschäfte weiterführen. Tie hie sigen Filialen

der B. f. T. u. V. sind in Liquidation und sind die von diesen Filialen der Bank f. T. u. V. eingebrachten Klagen auf Bezahlung der Kriegs- arrlerhebclehnungsforderungen lediglich Akte der Liquidation, die weder das Schatz,ninisterium noch irgend eine andere Stelle verbieten kann. In Übereinstimmung mit dieser Auffassung be findet sich das kgl. Tribunal in Bozen, das über die Äriegsanleihebelehnungsklagen die Verhandlungs termine anberaumt und über die eingebrachten Kla gen verhairdelt hat. Es ist daher wohl zweifellos

die Versteigerung folgender Lie genschaften statt: Grundb. Marlenqo, Eint-Zahl 55/I,Haslerhos, Einl-Zahl 65/11, Dorfterz, Schätz wert 117.178 L-, Geringstes Gebot 77.600 L Zur Liegenschaft Grundb. Marlengo, Einl.-Zahl 55/1 gehört folgendes Zubehör: einige Fässer, 1 Branntweinkessel, 1 Drechselbank und l Hobel bank im Schätzwerte von 755 L. Unter dem geringstent Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Kgl. Prätur Merano» Abt. VI., am 12. April 1924. Dr. Duregger.

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 8
Data: 25.09.1923
Descrizione fisica: 8
Dienstes, den 2Z. September 1S2Z. »Der caavsmaoa' Seite Z l «UMM jM staatlichen Mittelschulen iu der Provinz Teient. Das Landesfchulamt in Trient teilt mit, ^ut Anordnung des Unterrichtsmini- lit-num- in der Provinz Trient im Schul- !jähre igZZM folgende staatlichen Mittelschu- sie arbeiten: ? n Bozen: Kgl. technisches Institut zwei unleren Kursen (einem deutschen und lenem italienischen) und einem oberen Kurs? Islr Rechnungswesen und Handel (italienisch): I lzl, Lehrerbildungsanstalt mit zwei

unteren Aur.cii (beide deutsch) und einem oberen (auch I liiitsch)- ZnMeran: Kgl. wissenschaftliches ita- I licnisches Lyceum. In Trient: Kgl. Gymnasium-Lyceum ! mit zwei unteren und einem oberen Kurse: lgl. technisches Institut mit zwei unteren Kur sen und einem oberen für Rechnungswesen I lZiagioneria) und Handel: kgl. Lehrerbil- I dungsanstalt mit zwei unteren und zwei obe- tt.i Kursen, ein Kurs der Ergänzungsschule. In Rovereto: Kgl. Gymnasium-Ly- I ceum mit einem unteren und einem öderen Kurse

: kgl. technisches Institut mit zwei un- ikttli Kursen, einem oberen für Rechnungs- w.'ien und Handel und einem für Dernies- iungswesen. Ein Kurs der Ergänzungs- ^ schule. Interessenten mögen sich um nähere Aus- ! kimft an die Vorstände der einzelnen Schulen > vcnden. Das Schulamt behält sich weitere Mittei- ! langen bezüglich der eventuellen Eröffnung »nderer Mittelschulen, für die Verhand lungen in Schwebe sind, vor. ° Die Verpflichtung zur Einstellung von Zwaliden in größere Betriebe. Das staotii

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 20.05.1927
Descrizione fisica: 8
, welche sich Wirte, eine zehnprozentige Preisermäßigung vorübergehend befinden, veranstaltet Wor tes, bisherigen Speise-und Getranketarifs schon ^n war mit. dem gestrigen T«ge , .eintreten zu- lassen,. ' , - Dieser Beschluß wurde auch'von einer > eigens Feierliche. Sinfehun? des provinzkalkomilees ' ' ' '' ' ' ' ' à 0. N „Balilla' Gestern in den Nachmittagsstunden trat in einem Sitzungssaale der kgl. Präsektur zum er sten Male das Provinzialkomitee der «Opera hierzu bestimmten Kommission dem Herrn Präfekten

er Der Endtermin für die Einbringung der dies bezüglichen Gesuche, welche dem lokalen Kom mando der kgl. Finanzwache zu überreichen sind, ist unverrückbar aus den 20. Juli l. I. fest gesetzt. Die schriftlichen Prüfungen werden am I. und 2. September l. I., die mündlichen an einem erst festzusetzenden Tage, voraussicht lich in der ersten Oktoberhälfte, stattfinden. Um nähere Auskünfte und um die Prüsungs- programme wende man sich an das lokale Kom mando der kgl. Finanzwache. Aahrbarkeit der Gebirgspässe

Dolomitenstraße Bol^ zano und Cortina d'Ampezzo- sicherlich freudig begrüßen/ ^ Zur Beseikigung der Zigeunerplage . Anläßlich der in der letzten Zeit in der Pro vinz vorgekommenen Uebeltaten (Verbrechen) gegen Mitbürger und deren Eigentum, hat der Quästör strengste Weisungen an die in der Pro- viliz stationierten kgl. Karàbinieri ergehen lassen, damit dieselben mit Hilfe von Abteilungen der fascistischen Miliz, die ihnen zugeteilten' Zo nen abstreifen und alle herumtreibenden ver dächtigen Individuen

Ausschreibung für die Zulassung neuer Zog- 7.10 linge in die kgl. Ossiziersschule der Finanzwache Es wurde ein Prüfungskonkurs zwecks Aus- und rufen nähme von 30 Schülern in die Ossiziersschule der kgl. Finanzwache ausgeschrieben. Hieran. ' können alle Jünglinge teilnehmen, welche M Besitze des Maturitätszeugnisses eines Lyzeums, Meteorologische Station Bolzano-Gries Gestern: Barometerstand 738.0, Maximal temperatur 27.9, Minimaltemperatur 15.8. Heute: Barometerstand 739.5, Tempera tur 15.3. Zentrale

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 10
Data: 25.08.1923
Descrizione fisica: 10
, zur Entfernung der Firmentafeln un ternommen wurden, bestünden also nach der Auffassung des Präfekten nicht zu Recht. Das Zentralbüro der Verlagsanstalt Tyrolia. Schießstände. Ausdehnung der in Italien geltenden Bestim mungen über das Scheibenschietz-Wesen auf die neuen Provinzen. Die Gazetta Ufficial? vom 22. August, Nr. 197, veröffentlicht das kgl. Dekret vom 22. Juli, Nr. 1788: Art. 1. Auf Grund der Gesetze vom 26. Sept. 1920, Nr. 1322. und vom 19. Dez. 1920. Nr. 1778, werden mit den in den folgenden

Artikeln angeführten Abänderungen nachstehende Ver fügungen in Geltung gesetzt: 1. Das Gesetz vom 2. Juli 1882, Nr. 883 (Serie 3), mit dem durch das kgl. Dekret vom k. Juki 1883. Nr. 1522. abgeänderten Text, wodurch das national Scheibenscbießwesen geschaffen wird: ebenso die Abänderungen nach dem Gesetz vom 21. Februar 1892. Nr. S8. 2. Das Reolement zur Durchführung des Gesetzes vom 2. Juli 1882, Nr. 883 (Serie 3), über das nationale Scheibenschießwesen, welches mit kgl. Dekret vom 13. April 1883

, Nr. 1324 (Serie 3), genehmigt wurde: eb»n- so die Erqänzungen und Abänderungen nach den kgl. Dekreten vom 31. Dez. 1883, Nr. 1826, vom 27. Sept. 1890, Nr. 7324, vom 26. April 1891, Nr. 221 (Artikel 1. U), von, 10. August 1904. Nr. S04. 3. Dos kgl. Dekret vom 1. August 1884 Nr. 2630, (Serie 3), welches das Abzeichen für die nationalen Scheibenschießgefellsch^s- ten festsetzt. Art. 2. Bis zur Ernennung der Gemeinde steuereinheber und der Schatzmeister wird die Einhebung der jährlichen Gebühren

und Beiträge und der ande ren Kasseneinnahmen, welche zur Zahlung der Ausgaben nach Art. 28. 30, 38. 39 ves Reglements, welches m't kgl. Dekret vom IS. April 1883. Nr. 1324 (Serie 3). geneh migt wurde, 5urch das Ste'ieramt besorgt, welchem die Gemeinde untersteht, in der die betresefnde Scheibenschießgesellschaft ihren Sitz hat. in der von den bezüglichen Artikeln angegebenen Weise. die abgemagerten Damen, denen nicht einmal der Parfüm geblieben ist. ihr Vorrecht des Adels! Wie gemein ist doch der heutige

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 19.07.1922
Descrizione fisica: 8
- zione del maleriale residuato dalla guerra — Se- zione III' in Rom. Für die in der früheren Äriegszone liegenden Materialien ist dagegen der Verkauf ausschließlich dem „Consorzio roccolta rotlami, via San Vittor« 1K, Mailand' über tragen. — Eröffnung von Ausgleichsverfahren. Das kgl. Tribunal für Zivil, und Strafsachen in Vozen hat über das Vermögen dos Gerinano Pallaoer, Holzhändler in Bozen, das Ausgleichsverfahren er öffnet. Ausglcichskommisiär OLGR. Baron Rieca. bona, kgl. Tribunal Bozen

, Ausgleichsverroaller Dr. Julius Perathoner, Advokat in Bozen. For derungen bis 2l>. August 1SZ2. Prüsungstag- satzung zum Abschluß eines Ausgleiches am 24. August 1322 beim kgl. Tribunal in Bozen. Wei ters hat das kgl. Tribunal in Bozen über das Vermögen des Georg N-eulichedl, Holzhändler und Krämer in Welschnosen, das Ausgleichsver fahren eröffnet. Ausgleichskommissär OLGR. Dr. Hugo Baron Riccabona, Ausgleichsoerwaltrr Ad vokat Dr. Hermann Mumolter, Bozen. Forde rungen bis 20. August 1922, Prüsungstagsatzung

zum Abschluß eines Ausgleichs am 22. September 1922 beim kgl. Tribunal in Bozen. — Konkurseröffnung. Dos kgi. Tribunal in Bo zen hat iibcr das Vermögen des Giuseppe Adaini, Sögewerkbesitzer in Vilpian, den Konkurs eröff net. Konkurskommissär OLGR. Baron Ricca bona, Masserverwalter Advokat Dr. Josef Auer, Bozen. Erste Gläubigerversammlung beim kgl. Tribunal in Bozen am 27. Juli, Forderungen bis 30. August. Priifungstagsatzung am 4. Sep tember 1S22. — Preiserhöhungen In Deutschland. DI« Pveis- stelle

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Bozner Nachrichten
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Pagina 6 di 8
Data: 14.04.1925
Descrizione fisica: 8
' Seite ö ersucht die Direktion alle Interessenten, möglichst genau bei der Anmeldung zu sein. ' Außerdem wirb ob Ostermontag zugunsten der Gemeinde ein A u fsch l ag für Wein unda l- koholische Getränke eingehoben, welche ein Drittel der staatlichen Weinsteuer beträgt, kraft kgl. Dekretes Nr. 117 vom 13. Fcibruar 1925. Wer nähere Aufklärungen wünscht, möge sich an diese DirÄtion wenden. . ^ Die Zolldirektion. ZorSerungen gegen öas k. v k. unS k. ung. Merar. Achtung! Letzter Aumeldetermin

: 24. April. Wir erinnern unsere Leser noch einmal, daß am 24. April unwiderruflich die Anmeldefrist für For derungen gegen das k. u. k. Lsterr.-ungar. Aerar, sowie gegen das kgl. ungar. Aerar (Honvsd) ab läuft. .. . ' ^ . Wer zur'Anmeldung berechtigt ist, haben wir in zahlreichen Artikeln eingehent>st erörtert (siehe u. a. die „Industrie- und Handelszeitung', Jahrg. . 1923, Nr. 50, Jahrg. 1924, Nr. 9, 11 uud 27). Welche Forderungen an das k. u. ?. und kgl. - s Aerar sind anzumelden? 1. Forderungen

-, Beamten-und Vertragskautionen. Wo sind diese Forderungen anzumelden? a) Die unter Zahl 1, 2, 4, 3, 6, 7, 8, 9 und 10 angeführten Forderungen sind bei der kgl. Prä- fektur in Trient anzumelden. ^ b) Die unter Zahl 3 angefi'chrten Forderungen (ReguisitionsschÄ>en!) siud bei der kgl. Finanzin tendanz in Trient (mit den bei allen Gemeindeäm tern erhältlichen Formularien) angumeCien. Sind solche Requisitionen bereits srüher einmal als .Kriegsschäden angemeldet worden, so ist die Mel dung trotzdem

! Es ist zwecktunlich sich eine Abschrift der eingereichten Anmeldungen aufzu bewahren, da sie später. noch gebraucht werden könnte. . - , , . ' Volkswirtschaft. Betreff Preistabellen in den Gastherbergen, die laut Verfügung der kgl. Präfektur von Gastwirten' angekauft werden -müssen und nur in italienischer Sprache verfaßt sein dürfen, wäre zu bemerken, daß das im Oktober 1923 erschienene und bisher' stets als maßgebend angesehene Dekret der Präfek tur Trient ausdrücklich besagt, daß rein-italienische Aufschriften

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Volksbote
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Pagina 11 di 12
Data: 04.09.1924
Descrizione fisica: 12
Nr. 36. Donnerstag, d?n 4. September 1924. Bauerntum und Enteignungs-Lelret. Die Denkschrift des Bauernbundes an die Regierung. Um Dienstag, den 2ö. AuMt, »er. gnna-elten sich in Bozen die Mitglieder der Vundesieitnng, txr Bezirksleitungen, iowi, der Obmänner, bezw. Vertreter der taadw. Bezi rks oroanttationen zu einer Aussprache über das kgl. Dekvetgejetz vom 23. Mai 1924, Nr. 1122, wröffent* Kcht in der Gazzetta Ufftciole Nr. 170 vom 11. Dult 1924. Nachdem der Bundssobmann, 5>err Joses

aller angeführten Gründe, welche im einzelnen noch bedeutend ver mehrt werden könnte, sicht sich die Bor- standschast des Bauernbundes Bozen genötigt, cm die kgl. Regierung mit dem Ersuchen her anzutreten: Das kgl. Dekret vom 23. Mai 1924» Nr. 1122, wieder auszuheben oder doch so abguändern, daß auch dem Bauer im hiesigen Gebiet sein verfassungsmäßig gewährleistetes freies Eigentumsrecht erhalten und gewahrt bleibt und die Inanspruchnahme des Grund besitzes mindestens in Friedenszeiten nur nach dem wirklich

.' Srganisation des Aauerustaudes. flMttcAang de» VouervbuudeL) Am Dienstag, den 26. August versammel ten sich in Bozen die Mitglieder der Bundes leitung, der Bezirksleitungen des Dauern bundes, sowie die Obmänner, bezw. Vertre ter der landwirtschastl. Bezirtsgenossenschaf- ten zu einer Aussprache über das kgl. Dekret vom 30 . Dezember 1923, Nr. 3229, und das kgl. Dekret-Gesetz vom 28. Mai 1984, Num mer 1122. Der Bauernbundsobmann Herr Josef Oberhammer begrüßte die zcchlrÄch Erschie nenen, vor allem den Herrn

Abgeordneten Dr. Paul Freiherrn von Sternbach, und re ferierte hierauf über das kgl. Dekret Num mer 3229 bezüglich der Umgestaltung des Landeskulturrates und der damit im Zusammenhänge stehenden Frage des Bestandes der landwirtschaftlichen Be- zirksgevosfeaschaftea. An der sich anschlleßenden Wechselrede, die eine sehr rege war, wurde allseits die Not wendigkeit einer einheillichen und unabhän gigen Bauernorganisatton betont. Da ein« solche schon im Bauernbunde besteht, wurde der einstimmig« Beschluß

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