durch daS Tiroler Volksblatt mit Ihnen unterhalte, wöchentlich 2 Mal in der Regel, und mit Ihnen auf einem so vertraulichen Füße stehe, daß ich Sie nur meine Nachbarin, oder constitutionelle Boznerin, oder kurzweg Boznerin nenne. Zudem beklagten sie sich in Ihrem Schreiben, daß ich ungeachtet aller Vertraulichkeit an Ihnen herummäckle, Sie von vorne und hinten, von oben und unten besehe, und manche Mackeln aufdecke. Besonders aber warfen Sie mir vor, daß es von mir nicht taktvoll sei, Sie vernagelt zu nennen
und geriethen über diesen Ausdruck in eine solche Hitze, daß sie mir den Rath gaben, mich von Ihnen auf immer zu trennen. WaS Sie von diesem „Aus einandergehen' witzeln, zeigt, daß sie ein sehr zusammengegangenes Wesen sind. Ihr Rath ist. Verehrte Frau Boznerin! ganz und gar über flüssig, indem ich Sie aufrichtig versichern kann, daß ich während meines ganzen Lebens gar nie weder durch das Tiroler Volksblatt, noch durch eine andere Zeitung mit Ihnen je ein Wort wechselte, so daß wir Zwei eigentlich
gegeneinander ganz fremd find, und somit auch von einer Vertraulichkeit keine Rede sein kann. Wenn Sie daher Verehrte Frau! damals noch nicht vernagelt waren, als Sie daS Tiroler Volksblatt so nannte, so waren sie doch ganz gewiß vernagelt, als Sie Ihr Briefchen an mich richteten, oder mußten wenigstens vom feurigen Traminerweine, der in Ihrem Glase perlte, eine allzu große Dosis zu sich genommen haben, und dann im Zwielichte den Seher von Kortsch für den Verfasser des Artikels Nr. 59 im Tiroler Volksblatte
gehalten haben. In diesem seligen Dusel werden die Verehrte Frau wahrscheinlich folgenden logischen Schluß gemacht haben: „Der Seher von Kortsch hat die Naturerscheinungen an der Sonne am 9. Juli beobachtet; Koxtsch liegt nur '/z Stunde von Schlanders ent fernt, somit hat er gewiß auch die Vorgänge bei der katholischen Ver sammlung am 9. Mai gesehen, und deßwegen den Artikel im Tiroler- Volksblatte Nr. 59 gegen mich geschrieben. Weil ich nun mit Hilfe der richtigen Logik diesen Artikelschreiber