88 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1898/22_04_1898/BRC_1898_04_22_2_object_119359.png
Pagina 2 di 8
Data: 22.04.1898
Descrizione fisica: 8
Seite 2. Freitag, „Brixener Chronik.' 22. April 1898. als Erbherr angenommen wurde. Damit er langte das Haus Habsburg in Böhmen die Thronfolge. Nach Rudolfs frühzeitigem Tode gieng aber die Krone Böhmens nichts destoweniger nicht an die Habsburger, sondern auf das Haus Luxemburg über, und erst im Jahre 1526, als mangels männlicher Erben aus der bisherigen KönigLfamilie die böhmische Krone der einzigen Schwester Anna des letzten kinder losen Königs — Gemahlin des Erzherzogs Fer dinand

von Oesterreich — zufiel, trat das Haus Habsburg erneuert indasRecht der böhmischen Thronfolge ein. 1026 nahm Böhmen den Polen das heutige Mähren ab. Herzog Wratislav erwarb später die Lausitz, und 1336 fiel auch das im 12. und 13. Jahrhundert deutsch gewordene Schlesien an die Krone Böhmens. Im ausgehenden 12. und 13. Jahrhundert, zur Zeit, als unter Führung der katholischen Kirche der ganze Osten des heutigen Deutschland germanisiert worden, ließ sich auch in Böhmen und Mähren, und zwar vornehmlich längs

dazu, die böhmischen Stände mit den ständischen Vertretern der mährischen, schlesi- schen und der Lausitzer Lande zu gemeinsamer Be rathung und Beschlussfassung zusammenzuführen. Böhmen unter den Hsbsburgern. Wie schon erwähnt, fiel die Krone Böhmens nach dem geltenden Erbfolgegesetze des Jahres 1348 auf die Gemahlin Anna des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich. Ferdinand beanspruchte darum, dass er selbst — als Gemahl und natür licher Vormund Annas — in den böhmischen Ländern als König angenommen werde. Mähren

und dessen „Landesordnungen' gewissenhaft zu halten, auch ausdrücklich anzuerkennen, dass er nicht zufolge eines Anrechtes, sondern durch die freie Entschließung der Stände König gcworden sei. Hierauf wurde er am 23. October 1526 einstimmig zum König von Böhmen erwählt. Der Uebergang der böhmischen Krone auf das Haus Habsburg änderte an deren Gerechtsamen und staatlich selbständiger Stellung sowohl dem Deutschen Reiche als den deutsch-österreichischen Stammländern gegenüber selbstverständlich nichts. Dennoch bestrebte

. Die Schlacht auf dem weißen Berge bei Prag am 8. November 1620 endigte jedoch rasch dieses «rwe aus ^ oder beschenkte kaNL Staatsdiener. Die Macht ^ geheuer zu und die ? ^ Rm . Selbstgefühl der „aus ^ U Stande m demselben Mak? «5 der Kaiser die sogenannte ^ ordnung', womit er sich das'all!?^.« und das Recht der AntragMmialm ^^- !it . . vvrvchM. Hwi >ar es mrt Böhmens Selbständig, . orbei. Da auch die Lockerung der' ' welche Mähren und Schlesien an Wh« !> sowohl vonseite dieser Länder, als such M der Krone

1
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1901/23_08_1901/BTV_1901_08_23_1_object_2989624.png
Pagina 1 di 6
Data: 23.08.1901
Descrizione fisica: 6
Freiherr von SpenS hat am 29. v. M. an alle Gerichte eine Ver- ordnung erlassen, welche die Rechtshilfe betrifft, die von den k. k. Gerichten im Dieciplinar Verfahren gegen Advocaten und AdvocaturS-Eandidaten der Länder der ungarischen Krone und umgekehrt vou den in diesen Ländern bestehenden Gerichten bei DiSciplinar-Unter suchungen gegen österreichische Advocaten und Ad- vocaiurö-Landidaten zu leiste» ist. In der Verordnung ht'ßt eS: ^-r H 31 des DiSciplinar-StatuteS für Advocaten und Advocaturö

oder von anderen Erhebungen in den Länder» der ungari schen Krone an die dort zuständigen Gerichte wende», nur müssen sie sich hiezu der Vermittlnng der hiesigen Gerichte in der ^>rt beduinn, dass sie jedesmal dem Bezirksgerichte ihieS Amtssitzes das betreffende Ersuchen zur Weiterbeförderung vo>legen. Die k.k. Gerichte haben diese Weiterbeförderung unter Beigabe eines Begleitschreibens zu besorgen. Die Be stimmungen der Justizminislerial-Verordnungen vom 25. Juli 1394 und vom 1. März 1397, dann der Justizministerial

-Verordinmg vom 16. August 1393 betreffend den Eorrespondenz-Verlehr mit den Ländern der ungarijchen Krone haben für diesen Zweig der Rechtshilfe volle Geltung. Ans Nnfsland. Wie man der „P. E.' aus St. Petersburg schreibt, ist die russische Bevölkerung im Ämurgebiete in eine sehr schwierige Lage gerutheii, weil die Chinesen zu Tausenden auswandern, so dass die Felder gar nicht oder nur in sehr geringem Ausmaße bestellt werden können. An vielen Orten des AmurgebieteS hatte die russische Landbcvölternng

8
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1898/05_11_1898/SVB_1898_11_05_2_object_2515467.png
Pagina 2 di 10
Data: 05.11.1898
Descrizione fisica: 10
natio nale Geschenke erhalten, um dem Ausgleich zustimmen zu können. In diesem Sinne ist den Abgeordneten Janda, Ed. Gregr und Spindler eine scharse Kundge bung gegen den Jungczechen - Club zugegangen, in der unter Hinweis aus die Nimburger Resolution gefordert wird, dass die czechischen Abgeordneten nicht für den Ausgleich mit Ungarn stimmen sollen, wenn nicht vorher eine Grundlage für einen staatsrechtlichen Ausgleich mit den Ländern der böhmischen Krone geschaffen werde. Das Mindeste

, was verlangt werden müsse, sei die voll ständige Abänderung der Wahlordnungen in den Ländern der böhmischen Krone. Sollten die czechischen Abgeord neten unter nicht genügenden Bedingungen für den Ausgleich stimmen, so würden sie des Vertrauens der Wählerschaft verlustig und müssten die Folgen daraus sich zuschreiben. Bei den Czechen scheint man also die Preishöhe des Ausgleiches zu verstehen. Karon Kanffy. Dieser Tage hatte der ungarische Ministerpräsident bei Sr. Majestät Audienz. Hiezu bemerkt der „Pesti

Hirlap': „Diese Audienz konnte den Ministerpräsidenten überzeugen, dass das Vertrauen der Krone in ihn und das Cabinet unverändert fest sei, und dass zu der Er schütterung dieses Vertrauens alles mehr geeignet sein kann, als die ausschließlich durch persönliche Gehässigkeit eingegebene, jedes Beweggrundes und Zweckes entbehrende Obstruction, welche die oppositionellen Parteien mit einem einer besseren Sache würdigen Eifer im Abgeord netenhause fortsetzen.' Die Aetwtt der vier Machte. Wie die „Pol

9
Giornali e riviste
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1894/24_07_1894/BZN_1894_07_24_1_object_2272367.png
Pagina 1 di 12
Data: 24.07.1894
Descrizione fisica: 12
, Jsera, W.-Matrei^W^j^in Arco. - Amtliches. / ^ ^ Seine Majestät der Kaiser hatM^Ä^e^nung der bei der Rettung von siebet^NÄ'WjM aus der Lurloch -Höhle bei Semriach entwickelten Entschlossenheit, Thatkraft und Aufopferung dem Pfarrer in Semriach und Capitular des Stiftes Rein Dr. Ambros Gasparitz, dem Bergver walter Wilhelm Setz und dem Werksdirector ^ernhard Jülg in Deutsch-Feistritz das goldene ^erdienstkreuz mit der Krone, dem Steiger Johann Wilke in Deutsch-Feistritz das silberne ^erdienstkreuz

mit der Krone, dann dem Tischler- gehilfen Rudolf Fischer so wie dem Brückenbau- ^rbener Max Brunello in Graz das silberne ^erdienstkreuz allergnädigst zu verleihen und huldvollst zu gestatten geruht, daß dem Ober- Menieur der steiermärkischen Statthalterei Victor 4>irner so wie dem Forst-Jnspections-Commissär ^llhelm Putik in Laibach aus diesem Anlasse der Allsdruck der Allerhöchsten Anerkennung be kanntgegeben werde. Norgchm der Gerichte bei Miinzver- Mschunge». Se. Excellenz der Herr Jurizminister

Dr. Graf ^chönborn hat am 27. v. M. an alle Gerichte ^'d Staatsanwaltschaften folgende Verordnung ^ ^^eff des Vorgehens der Gerichte bei Münz> Verfälschungen gerichtet. „Im Sinne des Artikels XI des mit dem Ministerium der Länder der ungarischen Krone abgeschlossenen Münz- und Währungsvertrages (Gesetz vom 2. August 1892) findet das Justiz ministerium unter Abändenmg derJustizministerial- Erlässe vom 21. November 1877 und vom 18. Dezember 1881 und der Verordnung vom 9. Mai 1885 anzuordnen

14