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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 13.05.1890
Descrizione fisica: 8
Seite 2 Meraner Zeitung. Nr. Ivg Proceß gegen Ar. Mar Putz und Genossen (Orig.-Bcricht der „Mcr. Zig.>?. Bozeu. lv. Mai Bei der Eröffnung der heutigen Schlußverhandlung be antragte der-Vertheidiger des Dr. Max Putz, Dr. Jos. Nenner, die Vernehmung weiterer drei Zeugen zur besseren Klarlegung der bekannten Tcstamentsaffaire Der Antrag wird nach kurzer Berathung seitens des Gerichtshofes abgelehnt. Da daS Bewüsversahren damit geschlossen ist, erhebt sich Namens der Staatsbehörde

der k. k. Staatsanwallssubstitut Max Sander, um die Anklagepunkte zu begründen. Der selbe hielt eine glänzende kinstüudige Rede, aus welcher im Auszüge das Wesentliche hier mitgetheilt werden soll: Hoher Gerichtshof! - ... Meine Herren- Die bei uns leider so häufig vorkommenden Vereitelun gen von Executionen finden darin eini.-.e Entschuldigung, als eben derjenige, den es angeht, in eine sehr traurige Lage ver seht wird und Jeder nach menschlichem Gefühle trachtet, was noch möglich ist von seinem Hab und Gut in Sicherheit

zu bringen. Gar nicht zu entschuldigen ist es aber wenn wie in diesem hier vorliegenden Falle, vermögende Leute aus böser Absicht etwas vereiteln, um damit die Armuth zu drücken. In unserem Falle schmiedeten die Geschwisterte Mittelberger ein Complott, zmn Schaden der verführten und notleidenden Katharina Egger und ihres Kindes. Bei diesem verwerflichen Coniplotte war ihnen ihr „Hausadvoeat' Dr. Max Putz behilflich, als dessen Öpser nur die Mittel- berger'schen betrachtet werden können. Daß die Idee

der Executionsvereitelung von der Mittelberger'schen Familie aus gegangen, daS steht nach dem Gang der Untersuchung und nach dem Verlaufe der Verhandlung außer allem Zweifel. Für ihre Schuld sprechen daS offene Geständulß, ihre Aeuße rungen anderen Personen und den Meraner Rechtsfreunden gegenüber und anderweitige deutlich aufgedeckte Unistände. Was die Mittelberger'scheu 'gewollt, das erreichten sie auch richtig mit der Hilfe ihres „Hausadvocaten' Dr. Max Putz. Mag sich derselbe auch bis heute noch leugnend verhalten und jede böse Absicht

seinerseits in Abrede stellen, die Schuldbc- weise sind derart gravirend, daß daraus die Strasbarkeit des Dr. Max Putz , unzweifelhaft erhellt. Schon das Geständnis; der übrigen Angeklagten ist so geartet, daß auszuschließen ist, es 'habe Dr. Putz wirklich von den schlechten Absichten der Partei, die er vertrat keine Kenntniß gehabt. Der bekannte Satz: „Wer Augen hat zu sehe», der sehe — und wer Ohren hat zu. hören, Her höre,' dieser Satz findet speziell aus den Rechtsfreund s.'ine Anwendung

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