er sich aufhält, geächtet werden. Der Herr Bischof uud der Graf als Stiftvogt lind alle übrige solle» ihn einbettig verfolgen, und jeder, der ihm mit Rath und That Hülfe leistet, sott als Frie densstörer angesehen, und mit gleicher Strafe belegt werden. Was nun immer die vorbesagten acht Männer mit dein Bischof und dem Grafen noch beiieres und nütz licheres erdenken, das zu diesen» Friedensgeschäfle dienen kann, soll gleichfalls von allen beobachtet werden. Der brixnerische Hofkanzler Barthl, ans
dessen Sammlung vorstehende, Urkunde entnommen ist , zeigt an, das Original sey mit drei Siegeln, des Bischofs, des Grafen und des Domkapitels gefertigt. Aus dieser Abschrift könnte mancher Fehler, der in den Abdruck des Freiherrn v. Hormanr (Beiträge zur Geschichte des Mit- telalters II. 17g) eingeschlichen ist, vcrbe»ert, und besonders der Schluß, der dort ganz mangelt, beigesetzt werden. Der Ort, an welchem dieser Friedensvertrag geschlossen und beschworen wurde, wird weder inBarthls noch in Freiherr
,, v. HormayrS Abschrift genannt; doch sagt dieser (Sämmtl. Werke, >. B. ;>. 2t>J) : .,Hier (bei der Ladritscher - Brücke) wurde unter freiem Himmel der Landfrieden beschworen, zwischen Heinrich,'Bischof zu Wriren, Albrecht, dein Grafen zu Tirol, uud dem ge waltig räuberischen Adel der Umgegend >22ci.<- Da er ferner hinzu setzt: „Der Friede galt von der Lienzer- Klause bis an den Thinnerbach unter Klausen und in'S Wippthal hinaus bis an den kleinen See ob Mittewald,' und so das kleine Dorf Mittewald