als Richter, und dcS RechtSpraktikanten v. Saylern als Schriftführer, über die heute stattgehabte mündliche Schlußverhandlung wider Herrn Vinzenz Wassermann, ständischen Sekretär und Redakteur dcS Tiroler Bothen, über die Privatanklage des Herrn Karl Kunz, Redakteur der Feldkircher Zeitung, im eigenen Namen und als Gewalthaber des Herrn Dr. Hermann MathiS in GötziS, VeS Herrn Dr. Gebhard Beck in Feldkirch, deö Herrn Josef Neyer, LandlagS- Abgeordneten in Bludenz, und des Herrn Dr. Ammann in Rankweil
den Maiken Vorarlbergs' beginnende Artikel bilde gegenüber dem Herrn Karl Kunz, als Redakteur der Feldkircher Zeitung objektiv nach 8. 431 und 493 St. G. daö Vergehen der Ehrenbelcivigung. Der Herr Angeklagte Vinzenz Wassermann habe jedoch den Beweis der Wahrheit er, bracht und werde deshalb von der Anklage deö Herrn Karl Kunz losgesprochen unv schuldlos erkannt. Ueber die weitere Privatanklage des Herrn Dr. Her mann MathiS, Dr. Gebhard Beck, Josef Ncyer und Dr. Jakob Ammann werde Herr Vinzenz Wassermann
Schaar,' durch'welche sich die Herren Mitkläger als angebliche Abonnenten gekränkt fühlen, keine bestimmte Bezeichnung auf die Herren Doktoren Beck, MathiS, Ammann unv Herrn Neyer iie«t, mußte auS allen diesen Gründen Hcrr Vinzenz Wassermann ihnen gegenüber von der Anklage losgesprochen und schuldlos erkannt werden. Bei diesem LluSgange der Privatanklage sind, die Herren Privatankläger, nach-8. 342 der St.P.O.^ den Ersatz der Kosten, an den Herrn Angeklagten und^Har solidarisch zu tragen schuldig