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Pagina 12 di 16
Data: 02.09.1935
Descrizione fisica: 16
des Einheitstertes über die Eemeindefinanzen erforderliche öffentliche Bekanntmachung weaen der N e u a n m e l d u n- gen von steuerpflichtigen Tatsachen ergehen lassen. Darin werden die Steuerpflichtigen auf- gefordert, bis zum 20. September die steuer pflichtigen Tatbestände hinsichtlich folgender Steuern anzuzeigen: Patent-, Lizenz-, Mictwert-, Dienstboten-, Klavier-, Billard-, Expreßmaschinen - Steuer, Steuer auf fremde Aufschriften, auf öffentliche und private Wagen. Ziegen-, Hundesteuer. Kanalisations

- und Müllabfuhrgebühren. Kein« Anzeige brauchen jene Steuerträger zu erstatten, welche bereits in den Steuerrollen für 1938 eingetragen sind und sofern die steuer pflichtigen Umstände keine Aenderung erfahren haben. Bezüglich der einzelnen Steuern wird auf fol gendes besonders hingewiesen: 1. Patentsteuer: anzumelden ist das Entstehen, das Aufhören oder der Wechsel eines Betriebes oder des Handwerks; 2. Lizenzsteuer: anzuzeigen ist die Eröffnung neuer öffentlicher Betriebe (Gasthöfe, Pensionen. Gasthäuser usw

„ Badeanstalten, Garagen, öffent liche Tanz- und Billardsäle), der Wechsel in der Person des Lizenzinhabers, die Pergrößerung oder die Verlegung in andere Lokale und die Veränderungen des Mietwertes: 3. Steuer auf fremde Aufschristen: neue Auf schriften. Aendtrungen und Beseitigung melden: 4. Mietwertsteuer; anzeigepflichtig ist der Wohnungswechsel, der neue Mietzins, die neue Aftermiete, das Auflasien der Wohnung: die Hausbesitzer müssen binnen dreißig Tagen nach Abschluß eines Mietvertrages gleichzeitig

mit der vorgeschriebenen Angabe der Personaldaten der Gemeinde Anzeige erstatten («nd zwar ohne Rücksicht auf die Höh« des ver einbarten Mietzinses); der Steuerträger, welcher di« für jedes unter 20 Jahre alte Kind — das in seinem Haushalt lebt oder von ihm erhalten wird — vorgesehene Ermäßigung in Höhe von 5% der Mieiwertsteuer erhalten will, muß eine entsprechende Bestätigung des Ee- mekndestandesamtes Leibringen; 5. Klavtersteuer; von der Steuer für ein Klavier sind befreit Mustklehrer und Eesangs- künstler

(zum Zweck« der Steuerbefreiung müsien diese eine Bestätigung der Berufsausübung bei- bringen): di« Steuer wird auf di« Hälfte er mäßigt für Familien, deren Jahreseinkommen 10.000 Lire nicht übersteigt und welch« das Kla vier zur musikalischen Ausbildung der Kinder verwenden: 8. Hundesteuer: alle Hundebesitzer müsien im Jänner 1936 beim Eemeindesteueramt die neue Hundemarke gegen eine Gebühr von 1 Lira ab holen: die Hunoe, welche nach dem 31. Jänner 1938 ohne Marke sind, werden ohne weiteres eingefangen

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Pagina 4 di 8
Data: 04.09.1935
Descrizione fisica: 8
. 274 des Einheijstextes über di« Gemeindefinanzen erforderliche öffentliche Bekanntmachung wegen der Neuanmeldun gen von steuerpflichtigen Tatsachen ergehen lassen. Darin werden die Steuerpflichtigen auf- gerordert, bis zum 20. September die steuer pflichtigen Tatbestände hinsichtlich folgender Steuern anzuzeigen: Patent», Lizenz-, Mietwert-, Dienstboten-, Klavier-, Billard-, Expreßmaschinen - Steuer, Steuer auf ftemde Aufschriften, auf öffentliche und private Wagen, Ziegen-, Hundesteuer

, Kanalisattons- und Mullabfuhrgebühren. Kein« Anzeige brauchen jene Steuerträger zu erstatten, welche bereit« in den Steuerrollen für 1938 eingetragen sind und sofern die steuer pflichtigen Umstände kein« Aenderung erfahren haben. Bezüglich der einzelnen Steuern wird auf fol gendes besonders hingewiesen: 1. Patentsteuer: anzumelden ist das Entstehen, das Aufhören oder der Wechsel eines Betriebes Ä>er des Handwerks; 2. Lizenzsteuer: anzuzeigen ist die Eröffnung neuer öffentlicher Betriebe (Easthöfe, Pensionen

, Gasthäuser usw., Badeanstalten, Garagen, öffent liche Tanz» und Billardsäle), der Wechsel in der Person des Lizenzinhabers, die Vergrößerung oder die Verlegung in andere Lokale und die Veränderungen des Mietwertes; 3. Steuer auf fremde Aufschriften: neue Auf schriften. Aenderungen und Beseitigung melden; 4. Mtetwertsteuer; anzeigepflichttg ist der Wohnungswechsel, der neue Mietzins, die neue Aftermiete, das Auslassen der Wohnung: die Hausbesitzer müssen binnen dreißig Tagen nach Abschluß

eines Mietvertrages gleichzeitig mit der vorgeschriebenen Angabe der Personaldaten der Gemeinde Anzeige erstatten (und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des ver einbarten Mietzinses); der Steuerträger, welcher die für jedes unter 20 Jahre alte Kind — da» in seinem Haushalt lebt oder von ihm erhalten wird — vorgesehene Ermäßigung in Höhe von der Mierwertsteuer erhalten will, muß ein« entsprechende Bestätigung des Ge meindestandesamtes beibringen; 8 . Klaotersteuer; von der Steuer für ein Klavier sind befrett

Musiklehrer und Eesangs- künstler (zum Zwecke der Steuerbefreiung müssen estätigun, ie r . _ . Fa 10.000 Lire «ich .... _ , tigung der Berufsausübung bei bringen) ; die Steuer wird auf die Hälfte er mäßigt für Familien, deren Jahreseinkommen und welche das Kla- ver Kinder mer zur musi verwende«; ldung 6 . Hundesteuer: alle Hundebefitzer müssen im Jänner 1938 heim Gemeindesteueramt die neue Hundemarke gegen eine Gebühr von 1 Lira ab hole«; die Hunde, welche nach dem 81. Jänner 1938 ohne Mark

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Pagina 11 di 16
Data: 06.02.1937
Descrizione fisica: 16
volkswirtschaftlicher llett Die 51»ige Jmmobiliar-Anleihe nnd die 3o/ggkge Jmmobiliar-Meuer Nach den nunmehr eingelangten Weisun gen des Finanzministeriums sind hinstchtlich der Einzahlung der Jmmobiliar-Anleihe und der außerordentlichen Jmmobiliar - Steuer nachstehende Erläuterungen gegeben worden. 1. Die Jmmobiliar-Anleihe Bekanntlich ist die Jmmobiliar-Anleihe. zu deren Zeichnung sämtliche Liebenschafts besitzer verpflichtet sind, deren Liegenschaft den Wert von 10.900 Lire (netto

sieht eine andere Form der Ablösung vor, die sofort durchgeführt werden kann und den Vorteil bietet, daß damit der Besitzer von jedweder Verpflichtung gegenüber dem Staate sowohl hinsichtlich der Anleihe als auch hin sichtlich der Steuer enthoben ist. Der Anleihezeichner kann nämlich an das Steueramt seines Bezirkes ein Gesuch um Ablösung (domanda di riscatto) richten, daß er Anleihe und Steuer unter einem Male ent richten will. Das Steusramt stellt den Ge samtbetrag fest und der Besitzer zahlt

- fchieben, so werdet» vom 18. März an bis zuM tatsächlichen Einzahlungstag 5% Zinsen an gerechnet. Nachstehend ein Beispiel. Nehmen wir wieder den Fall an, daß der Wert der Liegenschaft mit 10.000 Lire fest gesetzt ist. Der Betrag der Anleihe hiefür wäre dann 500 Lire, die Steuer würde durch 25 Jahre je 35 Lire jährlich ausmachen, wo zu noch die Cinhebungsgebühren der Esattoria kommen. Wenn man sich nun durch Rückgabe des Anleihepapieres von der Steuer befreien wollte, so würde also die Ablösung auf 500

Lire zu stehen kommen. (Die Kapitalisierung der Steuer zu 5% würde genau 493.27 Lire ausmachen.) Zu den Bedingungen des neuen Dekretes aber wird die Ablösung mit 450 Lire ermöglicht und werden außerdem die bereits aufgelaufenen Zinsen der Anleihe abgezogen und die Ciattoriagebühren erspart. Die Ablösung kann vorläufig zu den von >cn Anleihezeichnern angegebenen Werten »er Liegenschaften erfolgen, auch wenn die- elben noch nicht amtsich und endgültig fest- tehen, und werden allfällige Differenzen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 20.11.1868
Descrizione fisica: 6
für die Stadt Innsbruck vom 11. Juni 13S0 abgeändert wird. Mit Zustimmung des Landtages Meiner gefürsteten Grafschaft Tirol finde Ich zu verordnen, wie folgt: Z. 1. Alle österreichischen Staatsbürger, welche im Gemeindegebiete der Stadt Innsbruck wohnen und daselbst von ihrem Realbesitze, Erwerbe oder Einkom men Steuer entrichten, sind nebst den Angehörigen und Bürgern, Gemeindeglieder der Stadt. Sie werden, wenn sie weder Angehörige, noch Bürger sind, Ge meindegenossen genannt. Z. 2. Den Gemeindegenossen

männlichen Ge- , schlechtes gebührt daS aktive und passive Wahlrecht zur ! Gemeindevertretung, wenn sie entweder: j 1. eine direkte Steuer nach den Bestimmungen, welche in der Gemeinde-Ordnung der Stadt Innsbruck vom 11. Juni 1850, 8- 33, 2. n. für die Gemeinde- Angehörigen festgesetzt sind, entrichten, oder 2. die im citirten 8. 33, Z. 2, lit. b. vorgezeichneten Erfordernisse der Beamten-Eigenschaft, des Besol« dungS- oder Ruhegenusses und der Einkommensteuer- Entrichtung hievon ausweisen

. s. 3. Die Einreihung der Gemeindegenossen in die Wahlkörper geschieht nach den Bestimmungen der ZZ. 39, 40 und 41 der bezogenen Gemeinve-Ordnung. Die im Z. 2 des gegenwärtigen Gesetzes unter Zahl 2 angefahrten Gemeindegenossen werden, wenn ihnen nicht vermöge der Steuer der erste Wahlkörper gebührt, in den zweiten Wahlkörper gereiht. Z. 4. Dieses Gesetz hat mit dem Tage der Kund machung in Wirksamkeit zu treten. Eine Wahlerneue rung hat nicht stattzufinden. Wien, am 11. November 1363. Franz Joseph m. zi. GiSkra

ni. p. Gesetz» wodurch die Gemeinde-Ordnung für die Stadt Bozen vom L. September 18S0 abgeändert wird. Mit Zustimmung des Landtages Meiner gefürsteten Grafschaft Tirol finde Ich zu verordnen, wie folgt: Z. 1. Alle österreichischen Staatsbürger, welche im Gemeindegebiete der Stadt Bozen wohnen und daselbst von ihrem Realbesitze, Erwerbe oderEinkommen Steuer entrichten, werden, wenn sie weder Angehörige noch Bürger sind, Gemeindegenossen genannt. Z. 2. Den Gemeindegenossen männlichen Ge schlechtes gebührt

das aktive und passive Wahlrecht zur Gemeindevertretung unter denselben Bedingungen, wie den Angehörigen, wenn sie entweder: 1. eine direkte Steuer von der Art und in dem Aus maße, wie in der Gemeinde-Ordnung der Stadt Bozen vom 2. September 1350, §. 32, Zahl 2, !it. a. be stimmt ist, entrichten, und wie dort vorgesehen, damit nicht im Rückstände hasten, oder 2. die in dem citirten Z. 32, Zahl 2, Ist. K. vorge schriebenen Erfordernisse der Beamten-Eigenschaft, deS BesoldungS- oder NuhegenusseS

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 16.08.1927
Descrizione fisica: 6
von Coldrano wer den in kurzer Zeit auch die Gelegenheit haben, ihre Milch einer Sennerei zuzutragen, da in Coldrano das für den Zweck bestimmte Ge bäude schon fertig ist, nur fehlen noch die Ma schinen. Letzten Sonntag war der Vertreter einer Maschinenfabrik da, doch kam es zu kei nem fixen Abschluß. , Sluderno Viehsteuer pr. In unseren Landgemeinden ist die Vieh- steuer als die größte und wichtigste Einnahms quelle der Gemeinde zu betrachten, doch schei nen sich unsere Bauern

noch nicht über die An wendung derselben ein klares Bild gemacht zu haben. Es liegt nun im Interesse jedes einzel- iren Landwirtes, über die Viehsteueranwendung gut informiert zu -sein, weshalb hier die wict^ tigsten Bestimmungen bekannt gegeben werden. Der Steuer obliegt sämtliches im Gemeinde gebiet sich aufhaltendes Vieh, ausgenommen Fohlen unter einem Jahr, Rindvieh unter sechs Monaten und jenes Vieh, welches in die Gemeinde zur Schlachtung oder zum Wieder verkauf eingeführt wird, wenn es nicht länger als 15 Tage

verbleibt. Der ganzjährigen Steuer obliegt das Veh, das mehr als sechs Monate gehalten wird, der halbjährigen das von drei bis sechs Monate in der Gemeinde verbleibt, und sür ein Vierteljahr, das unter 3 Monate. Das aus anderen Gemeinden auf die Weide oder zur Fütterung in unserer Gemeinde aus getriebene Vieh unterliegt, falls es mehr als 30 Tage im Gemeindegebiet verbleibt, sovielen Stenermonatsraien, als es angefangene Monate verbleibt; das gleiche gilt im umgekehrten Fall. Die in anderen Gemeinden

, welche ein Stück Vieh kaufen, sodaß die angemeldete Zahl überschritten wird, oder bei denen ein Kalb das sechste/Monat er reicht, in der Gemeindekailzlei die Anmeldung zu machen. Nichtanmeldung oder falsche Anmeldung wird wenigstens mit der doppelten Steuer bestraft werden, außer Erlegung der betreffende!) Steuer selbst ' ^ ' ' - ' ' ' ' Malles Unterhaltungsabend m. Auf Anregung des Milizhauptmanns Cav. Garzotto fand eine gemütliche Unterhal tung im Hotel Post statt, an welcher sich zahl reiche Sommerfrischler

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Volksbote
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Pagina 8 di 12
Data: 02.02.1928
Descrizione fisica: 12
, kür 1927 Lire 146.50, für 1928 Lire 131.85. Die Provinz- und Gcmftndeuw.'ogen wurden jedes Jahr noch eigens berechnet, wieviel Prozent betragt Me staat liche Steuer! wie viel die Provinzialumlagen? wohin hat man sich zwecks Rlchügstcllung zu wenb»n? Da im I-zhre 1927 Md Grundsieinr um 25 Prozent herabaeseht worden ist, möchtr ich fraoen. wie viel der Steuernachlafz in me'nem Fall betragt? Hätte ein Rekurs noch seht Aus- stchk auf Lrfola? Autwori: Dl« staatliche Grundsteuer betrag! schon seit

dem 1. Jännei 1925 10 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Bom 1. Juli 192? ist sie auf 7.5 Prozent desselben herabgeseli> worden. Die Grundsteuer ist in der Steuerrollc zusammen mit den Provinzial- und Gemeinde» zuschlägen eingetragen und auch Me in den Zahlungsaufträgen eingeschriebenen Steuer- betraae betreffen Me staatliche Steuer zusammen tust den Provinzial- und Gemeindezuschlägen Die Provinzialumlagen betragen bei uns 308 Prozent der staalilchen Steuer. Die Gemeinde- zuschläge

sind in den einzelnen Gemeinden sehr verschieden und betragen manchmal das drei- bis sechsfache der staatlichen Steuer Es ist also ohne weiteres möglich, daß di« Grundsteuer mit der Provinz- und Gemeindozuschlägen zusammen die Halste des steuerbaren Einkommens übersteigi Die Verrechnung des 25prozent!oen Steuernach lasses auf Me staatliche Grundsteuer für die zweite Hülste de» Jahres 1927 findet mm amte-

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 12
Data: 16.12.1905
Descrizione fisica: 12
den Sitzungsbericht in der heutigm Nummer) auf unsere - seinerzeitigen Aus führungen über die eigentümliche Zusammenstellung des zweiten Wahlkörpers erwidert, daß, wmn ew Feldmarschalleutnant zufällig ewe kleinere Steuer bezahle, so komme er w den dritten Wahlkörper, wmn aber ew kleiner Schreiber ewe, entsprechend hohe Steuer zahle, so könne er auch in den ersten Wahlkörper kommen. Wenn wir recht verstehen, so würde das mit anderen Worten heißen, daß der Wähler entsprechend der von ihm. geleisteten Steuer in ewe

. Tatsächlich aber find die Gehälter der Gemewdebeamten nun keineswegs so uugeheuer groß, daß die entsprechende Steuer höher wäre als die StaatSabgabm eines kleinen HauSbefitzttS; ja, wir getrauen uns zu wetten, daß die Steuerleistuug auch des bestgestelltm Gemewde beamten nicht jene Höhe erreicht, welcher zufolge er w den zweitm Wahlkörper gehörte. Auch das Privatoermögen kann es nicht gewesen fein, welches diefe Einreihung der MagistratSbeamten und -fchreiber w den zweiten Wahlkörper notwendig machte

, denn auch der jüngst verstorbene Kanzlist Frömmel, der ew Gehalt von zirka 1400 —1500 T hatte, war Heuer in diesem Wahlkörper und daß er kein Ver mögen besaß, beweist das Gesuch der Witwe nm ewe Gnadenpmfion. Daß also nicht der Steuer schlüssel für die Einreibung der Magistratsbeamten und -schreibe? in den zweUen Wahlkörper maß gebend sein konnte, ist somit wohl klar und das umsomehr, als heuer auch solche Magistratsbeamte im zweiten Wahlkörper waren, die sich im letzten Jahre noch im drtttm befanden

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 27.01.1880
Descrizione fisica: 8
, zurückgewiesen; 2. Der Aus schuß wird aufgefordert, den Bericht hierüber binnen längstens vierzehn Tagen zu erstatten.. Abg. Dr. Beer tritt für die Koutingentirnng der Steuer ein und bemerkt schließlich, wenn die Minorität unter liege, so habe sie den Trost, für das Interesse des Staates gegenüber den Provinzial-Jnterefsen einge treten zu fein. Abg. R. v. Grocholski hält eine Uebereilnng gerade bei der Grundstcuer-Negulirung für sehr bedenklich, um so bedenklicher, als ja die Regierung selbst nicht behauptet

, daß die bisher voll endeten Einfchätznngs-Operate gut seien. Die Ne gierung selbst übernehme keine Garantie für die recht- zeitize Beendigung der Reklamations-Arbeiten. Red ner führt aus, daß eine Ermäßigung der Grund steuer in einem Theile der österreichischen Provinzen von z. B. zehn Perzent eine Erhöhung dieser Steuer für die Länder ohne stabilen Kataster um sechzig Perzent bedeuten würde. Eine solche Erhöhung wäre der Ruin der ackerbautreibenden Bevölkerung. Mit dem Humbug der angeblichen

Verschleppungssucht der Polen, mit dem Humbug trügerische Hofsnungen auf Steuererleichterungen, verhetze man die öffentliche Meinung. Die Polen wollen leine Verschleppung der Angelegenheit, sondern sie wollten nur, daß die Steuer auf einer gerechten Grundlage eingehoben werde. Leiter des Finanzministeriums, Sektionschef Chertek, will den Standpunkt der Regierung gegen über den einzelnen Anträgen markiren. Es frägt sich vorerst, ob es angezeigt sei, von dein als richtig anerkannten Prinzipe der Koutingentirnng

. Er begreife nicht die Differenz, die an sich bezüglich der Prinzipien der Kontingeütirung und der Perzentuirung bestehe. Denn in dem Momente, wo die Grundsteuer-H^upt- summe ! stges?tzt und das Reklamations-Versahrcn beendet nt, gibl es wcner eine Kontmgentirnng, noch eine Perz.ntuirnng.' Freilich, für die Durchführung des Regntirungswerkes ist die Kontingentirung ent scheidend. Es sei darauf hingewiesen worden, daß die Grundsteuer-Negulirung für manche Provinzen eine Erhöhung der Steuer um fünfzig

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Dolomiten
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Pagina 5 di 6
Data: 08.11.1939
Descrizione fisica: 6
MNtmoch. den 8. Ronember .Dolomiten 7ir. m Teile Die Steuererklärung und das Stcuerverfahrcn Alle diejenigen, die der Vermögenssteuer unterliegen, staben eine Erklärung über ihre Dcrmögensteile mit spezifizierter Angabe der den Bruttobetrag bildenden Güter und'der die selben belastenden abziehbaren Beträge abzu- ( leben. Die unter Art. 26 angegebenen Werte ind vom Schuldner anzugeben. Die erste Erklärung zur Vermögens steuer ist bis 2 9. Februar 1816 einzu reichen. Die Erklärung

steuer licher Einschätzungen gewesen ist, sind letztere anzuführen. Für die Liegenschaftswerte sowie für die Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe find Auszüge aus den betreffenden Besitz wechselarten (Kaufverträgen, Erbschafts- Handlungen, Schenkungsurkunden ufw.) anzu führen, falls der Hevcrgang nicht mehr als fünf Jahre vor der Abgabe der Erklärung erfolgt ist. Für die in Art. 21 angeführten Gesell schaften und Körperschaften ist eine Kopie der Bilanz beizulegen, auf Grund deren

die in Art. 22, Absatz 1. vorgesehene Festsetzung der Negotiationssteuer erfolgt ist, sowie eine Kopie der Liquidation dieser Steuer. Für die erstmalige Anwendung der Ver mögenssteuer staben sich die vorgenannten Do kumente auf die Negotiationssteuer 1939 zu be ziehen (Art. 31). Die Erklärung ist einzureichen: a) Für die Liegenschaftswerte am Orte, wo sie sich befinden; b) Für Kapitalien, die auf Guthaben irgendwelcher Form beruhen, am Orte des Wohnsitzes (als Steuerträger) des Gläubigers (ausgenommen

die in Art. 27 angeführten Fälle). c) Für die Handels-, Industrie- und Land wirtschaftsbetriebe von Einzelper sonen oder Einzeifirmen am Orte, wo sie hinsichtlich der Ricchezza-Mobilc-Steuer veranlagt sind. d) Für Körperschaften jeder Art und für Aktiengesellschaften am Orte ihres legalen Sitzes (Art. 32). Für die Festsetzung und Richtigstellung der der Vermögenssteuer unterworfenen Vermögens- teilc, sowie für die Austragung von hiebei ent stehenden Streitigkeiten gelten die Normen des Steuerverfahrens

der Ricchezza-Mobile- Steuer. (Schluß folgt.) AuSznn ans dem AnrtSblatt Provinz Bolzano Nr. SS vom 18. Oktober 1839. 502 Rcalvcr st eigerungen. a) Auf A. der Spark. Bolzano, durch Dr. V. Foradori, wurde die ZwangSverst. G.-E. 43/1 Nova Ponente (Anton Fäckl In Nova Ponente) bewilligt. Berst. (eine Partie, AnSrnfSPreiS 10.000 L, Vadium 2000 L, Nebcrbote nicht untcr 100 L) beim Tribu. nak Bolzano 1. Dczernber, 10.30 Uhr. 203 b) 9luf A. der Bodenkreditanstalt der Venezien in Verona wurde die ZwangSverst

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 10
Data: 27.03.1925
Descrizione fisica: 10
)- Wir haben diese neue, am 1. Jänner d. I. in Kraft ge tretene Steuer ausführlich im .Landsmann' vom 2. März besprochen und erläuten. Je doch waren damals noch einige Unklarheiten vorhanden, die nunmehr durch inzwischen er schienene Dekrete und Instruktionen zum größten Teile behoben sind. Die Berechnung des Einkommens aus Grundbesitz haben wir in der Nummer vom 4. März erläutert. Un klar war ferner noch die Fassionspflicht der privaten und der öffentlichen Angestellten. Heute geben wir einige Aufklärungen bezüg

selber: es ist jedoch jedenfalls zweck mässig. daß die Fafsionen der Angestellten einer Firma unter Einem abgegeben wer den. Au fatieren ist der in der Steuer- rolle von 1924 enthaltene Betrag, von welchem dann die gestatteten Abzüge ab zurechnen sind. Diese Abzüge sind folgende: Staatliche und Gemeindesteuern, welche der Angestellte zu tragen hat. Jährliche Zins zahlungen (wenn der Gläubiger den Zins- empfang fatiert hat), Pensions-, Kranken-, Unfall-, Alters-, Jnvaliditäts- und Lebens

- versicherungsprämien. Schließlich die Fami lien ab züge. Z, B. Roman Huber ist mit einem von der Firma satierien Monatsgehalt von 800 Lire angestellt (die nicht mit einem fixen Monats gehalt Beschäftigten sind nicht als steuer pflichtige Angestellte zu betrachten). Das Einkommen des Huber beträgt also WW Lire. Von diesem (in der Steüerrolle unter Kat. (? enthaltenen) Betrog kann H. nun beispielsweise abziehen: Einkomensteuer^) (12A, v. 9600 L.) 1152 L. Pensionsabzug für das Pensions- institut Trient 360

, daß in einigen Wochen im Verlag der Tyrolia eine Broschüre über die Einkommenergänzungssteuer ersche nen wird. Diese Broschüre stellt einen Band der deutschen Übersetzung des Buches des Steuer inspektors Cardelli „Vaäemecum ciei Lontribuenti alle imposte äirette' dar. Das Uebersetzungsrecht für dieses Buch Hit die Verlagsanstalt Tyrolia erworben. Die Ueber setzung selber erscheint in vier gesonderten und von Dr. Erich Mair eigens bearbeiteten Bänden, deren letzter die Einkommenergän zungssteuer

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 23.02.1893
Descrizione fisica: 4
vor einer Ueberwälzung derselben auf die kleinen 5'eule ungerechtfertigt sei. Der Minister hält eu'.e Erörterung der Frage der Vermögenssteuer jetzt, >vo es um die Einführung der Personaleinkommen- steuer sich handelt, für nicht angezeigt. Der welsch» tirolische Abg. Salvador! beschwerte sich darüber, wie österreichische Schmuggler in manchen Fällen behandelt werden, und verwies insbesondere darauf, daß österreichische Unterthanen, die zum Nachtheile des italienischen Befalles eine Ueberlrelung begangen

haben, bei uns dafür strenger bestraft werden, als sie in Italien selbst bestraft würden, da daS italie nische Gefällsslrafgesetz ein milderes sei. Er beklagte sich weiter über die Gebäuvesteuer, welche für daS !rentiuo ungerecht und verderblich sei. Er bedauert, daß die Trenliner im SleuerauSschusse keine Ver» iretung haben. Der Minister predige die Steuermoral der Steuer träger; zuerst wäre es aber nothwendig, diese Steuer moral den behördlichen Steuerorganen ein wenig zu predigen

. Auch die Grundsteuerverhältnisse seien für die Tienliner sehr nngünstig, besonders jetzt, da dc-.s Trentino durch die neuen Handelsverträge anßeror- dcntlich geschädigt worden sei. Es möge die Steuer- inoral vor Allem bei der Veranlagung des Contin- geittS für die Grundsteuer im Trentino bethätigt werden. Derjenige, der ohne sein Verschulden besitz los geworden sei, soll nicht zum Zahlen verurtheilt sein. «Bravo! bei den Parteigenossen.) Wien, 22. Februar. Der Reichsrath wird bis zur Charwoche tagen. Die Landtage werden nach Ostern

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 07.11.1882
Descrizione fisica: 6
mit einerPfän dungbedroht. Dieser Tage hat es wenig gefehlt, so hätte man den Papst gepfändet. Leo Xlll. besitzt nämlich, in dem Dorfe Cori (Mittel-Italien) einige Län dereien, die er an Bauern verpachtet hat, welche zugleich auch die vorgeschriebenen Abgaben dafür entrichten müssen. Einer dieser Bauern weigerte sich jedoch kürzlich, die directe Steuer im Betrage von fünfunddreißig Lire zu entrichten. Die Steuer behörde in Cori beschloß nun, sich an den Guts herrn selbst zu halten und ihn unter Androhung

der Execution zur Entrichtung der Steuer aufzu fordern. Das betreffende amtliche Schreiben wnrde dem päpstlichen Güter-Jnspector in Cori zuge stellt und trug folgende Aufschrift: „An den Bür ger Joachim Pecci, seines Standes Papst, wohn haft in Rom in den vatikanischen Palästen und dorthin auch zuständig/ Der Papst ließ es na türlich auf eine Pfändung nicht ankommen und erlegte sogleich die fünfunddreißig Lire. Er er hielt darauf eine Quittung mit der Bestätigung, daß der „Bürger Joachim Pecci

' seiner Steuer pflicht gehörig nachgekommen sei. Aussagen von Augenzeugen und was die hiesige Umgegend betrifft, auf eigener Anschauung. In Nieder darf ist die Station bis auf eine Mauer verschwunden, der Bahndamm natürlich ebenfalls: in Döisach gingen aus beiden Seilen des Dorfes zwei neue Mnhrbrüche herab, welche das Dorf vollständig verwüsteten nnd viele Häu ser unbewohnbar machten, 5 Leute sauden in einer herabstürzenden Erblawine ihren Tod. Straße und Bahn sind zerstört. Lienz kam mit dem bloßen

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Bozner Nachrichten
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Pagina 7 di 8
Data: 09.08.1923
Descrizione fisica: 8
Lire 750.— (750X1.60) > . L.1 200.— Zusammen L.1544.75 Der Gesamtertrag überschreitet 1066.66 Lire. Dem Steuerzahler gebührt somit kein Abzug und bezahlt die Steuer für den ganzen Bodenertrag für Lire 2W nämlich 10.50X200 :100 — Lire 21. — -4. Bodenertrag . L. 350.— Katastral-Reinertrag Lire 150.— gleich (150X1.93) .... . . L. 298.50 Ertrag aus beweglichem Einkommen L.2000.— Steuerbetrag - 10.50X 350 :100 — L. 36.75 Kolone: -3. Bodenertrag... — . . . . L. 700.— Abzug .... . . . . . .-L. 266.66

haben, werden bei Berechnung der Steuer der Abzug von ihnen in ent sprechende Quoten aufgeteilt, und zwar so : 266.66 : 700 - 0.3809 - 0.3809 X 550 ---- 209.50 550—209.50 --- L. 340.50 0.3809X150— 7.16 150— 57.1 6L. 92.84 L. 433.34 340.50X 7.875 L. 26.81 92.84X10.50 ^ L. 9.74 L.1500.— L. 118.10 Gesamtsteuer-Betrag: L. 36.55 7. Bodenertrag . . . . . . . . Steuerbetrag (1500X7.875) — . Nachsatz: Steuerträger, die ihrer Pflicht, das Bekenntnis einzubringen, nicht nachgekommen sind und daher vielleicht in den Tabellen

nicht ausscheinen, dürsen nicht glauben, endgültig der Steuer entwichen zu sein. Andernsalls wären sie im Irrtum: Die Steueragenturen werden die amtlichen No- nnerungen selbst machen, und zwar auch noch nach der Veröffentlichung der Tabellen, und die Steuer kommissionen I. Instanz haben die Macht, gegen die Steuerträger, die in der Tabelle nicht erscheinen, einzuschreiten. Daher nachstehender, wohlgemeinter Rat: Es mögen alle, wenn auch verspätt, die Bekenntnisse abgeben: sie sollen dies tun

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Bozner Nachrichten
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Pagina 7 di 8
Data: 08.08.1923
Descrizione fisica: 8
abgeändert wurden, bei der Gemeinde auf. Die Termine für solche Einsichtnahmen seitens der Steuerzahler werden durch öffentlichen Anschlag be kanntgegeben. Die Entscheidungen der Gemeindekommission können sowohl von der Steueragentur als auch vom Steuerzahler durch einen Rekurs an die Provin- zialkommission angekämpft werden. ' Die Rekurse, (die ebenfalls wieder mit einem 1-Lirastempel versehen sein müssen) sind bis spä testens 3. November der Gemeinde, bzw. der Steuer- Agentur zuzustellen

. Mit einer neuerlichen Veröffentlichung der Ta bellen vom 1. bis 10. Jänner 1924, werden die Ent scheidungen der Provinzialkommission bekanntgege ben, gegen welche ebenfalls wieder sowohl die Steuer zahler, als auch die Steueraßenturen bei der Zen- jralkommission rekurrieren können, jedoch nur dann, -wenn es sich um rechtliche (administrative) Ange legenheiten handelt. Nun zur Frage der Steuerbemessuug. ' Im vorhinein sei bemerkt, daß die Erträge aus Idem beweglichen Einkommen (rediti di richezza mo bile

sowie auch andere Spezialbegünstigungen werden dem Steuer zahler nur dann zuei^annt, wenn er keine anderen Einnahmsquellen, die sich auf eine der drei anderen -Kategorien erstrecken, besitzt. Wenn er andere Einnahmen hat, muß er diese bekanntgeben, nicht um sie mit dem Bodenertrag gemeinsam in Anrechnung zu stellen, sondern um festzustellen, ob der Ertrag der Kategorie B steuer frei bleiben kann, oder ob von ihm Abzüge gemacht werden können. Es muß daher eine allgemeine, sum marische

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 29.11.1938
Descrizione fisica: 6
der Provinz Bol zano gibt bekannt: Die „Gazz. Uff' vom 17. ds. veröffentlicht das tgl. Ge setzdekret vom 0. November 1938 Nr. 1720, mit welchem die einmalige außer ordentliche Steuer auf privaten Indu strie- und Handelsbetrieben und Gesell schaften eingeführt wird, welche am 5. Oktober 1936 bestanden haben und bei Inkrafttreten des neuen Gesetzdekretes in die R.M.-Steuerrolle, Kategorie B. für das Jahr 1938 eingetragen sind,' bezw. sich im Besitze von Mobiliareinkommen für dieses Jahr befinden

von dem Zick-zack erholt. ^Vorschriften für die Wiederherstellung ursprünglichen Fahrtrichtung sind War einfach. Man dreht das Steuer W nach der Richtung, in der der rück- Wirtigc Teil des Wagens gleitet. Wenn «- Auw rückwärts nach links schleudert, lenkt man den Wagen sofort .nach und zwar in dem Maße, daß die ^gung neutralisiert wird. War die ^chwindjqkeit der Maschine hoch, dann sich das Spiel auf der anderen Sei- ^ wikderholen. Dann heißt es das Steu- ' m nach der anderen Seite drehen 'Io weiter, .his

öffnen und die Handbremse ziehen, die auf die Welle oder aus die Hinteren Räder wirkt, um auf diese Mei se ein Schleudern des rückwärtigen Tei- den Rädern keinen richtigen Halt bietet, iles der Maschine hervorzurufen, das viel Hauptgebot bei dem Fahren auf nassen oder schlüpfrigen Straßen ist das Ver meiden von Bremsbewegungen. Man verlangsamere sein Tempo möglichst durch den Gebrauch der Gänge und ver wende den Motor als Bremsmittel. Ebenso ist es ratsam, das Steuer nur sehr leicht in den Händen

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Dolomiten
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Pagina 2 di 22
Data: 06.12.1930
Descrizione fisica: 22
Sekte 2 — Nr. 145 JSoTötitH«i» K Samstag den 8. Dezember 1930 11 Jahres nur die fixe Gebühr von 10 Lire zahlen und erst von diesem Tage ab ordent lich versteuert werden müssen. Wagen, für die bis 31. Dezember die Steuer nicht bezahlt ist, dürfen vom 1. Jänner an bis zur Zahlung nicht mehr verkehren. Der Han-elSvrrlrav mit Spanien Madrid, 6. Dezember. Im Ministerrat wurde mitgeteilt, daß die Handelsvertragsverhandlungen mit Italien binnen kurzem wieder ausgenommen werden. Tardleus zweiter Sturz

Meinungsverschiedenheiten mit den ande ren Ministern bezüglich gewisier Abstriche am Staatsvoranschlag für 1931 zurückgetreten. Der gesamte Staatsvoranschlag enthalt u. a. auch ein Notopfer für alle Kategorien der Staats beamten .welches bis zu 20 v. H. der Gehälter ansmacht. Diese neue Steuer wtrd ab 1. März 1931 eingehoben werden. SABtfiuufgfttteit Ans Meer gefallen Am 3. Dezember fiel das Flugzeug, mit dem die englische Fliegerin Miß Spooncr mit Hauptmann Edward den Flug London— Kapstadt versuchen wollte» bei Belmonte Calabro

infolge heftigen Sturmes ins Meer. Miß Spooner wurde aus dem Apparat ge schleudert und rettete sich schwimmend an die drei Kilometer entfernt« Küste. Sie kam ganz erschöpft in der Nähe des Bahnhofes ans Land, wo sie von einem Bahnangestell ten aufgefunden wurde. Die Nachsorschungen nach Hauptmann Edward wurden sofort ein geleitet. Man fand ihn angeklammert an das Steuer des auf dem Meere treibenden Apparates. Miß Spooner erlitt einige leichte Hautabschürfungen, während der Haupt mann infolge

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