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Data: 22.09.1898
Descrizione fisica: 8
. Ihre Angaben stimmen mit der Anklageschrift überein und verdienen Glauben, zumal beide Männer bestimmt und klar sich aussprachen und am.Ritten als geachtete und durchaus glaubwürdige Personen gelten. Mair erklärt, daß weder er noch der Angreifer an jenem Abend betrunken gewesen und daß der rasche und gewaltthätige Uebersall ihm große Furcht und Angst einflößte, daß er (Mair) sich nicht mehr auskannte. Er hielt den Räuber für den Kneckt seines Bruders, erkannte ihn aber bei Nacht nicht; auch sprach

der Begleiter bis zur Oelvergcapelle vor Lengmos keine Silbe und lief schleunigst Davon, als der Gemeindediener Gadner zur Hilfe herbeikam. Gadner selbst bestätigt dies; er begleitete den alten Mal u nachhause, weil beide befürchteten? der Räuber könnte dem Tho mas Mair in einem Hinterhalte auflauern. („aufpassen') i und ihn nochmals überfallen. . , . - n ^ : ^ > Nach dcr Vernehmung dieser beiden Männer' kommen einige Gerichtsacten zur Verlesung, nämlich Protokolle aus der gerichtlichen Voruntersuchung

H u b e r trat recht Warm für seinen Clienten ein und versuchte die Anklage zu entkräften: Die Zeugenaussage des Forstwächters auf dem Ritten lautet bestimmt dahin, dsß Gasser damals stark betrunken gewesen sein müsse, denn sonst wäre er nicht einer solchen That fähig gewesen. Der Zeuge Mair, ein alter! Mann, könnte sich doch in manchen Punkten vielleicht geirrt haben und Gasser hat an jenem Sonntag wirklich auch viel Wein und Bier getrunken. .. . 5- . j!: i Z' Es fehle, betont der Herr Vertheidiger

, auch die auf das Verbrechen des Staubes hinzielende Absicht in diesem Falle; nur den Diebstahl der Uhr des Thomas Mair habe er heute zu ver antworten. Nach einer Replik und Duplik der Staatsbchörde als Anklägerin und der Vertheidigung und dem darauf, fol genden Resume des Vorsitzenden schreiten die Geschworenen zur Berathung der Schuldfragen. Der Wahrspruch wird sc- dann vom Obmann, Herrn Andre Steiner aus Windisch- Matrei, verkündigt. Josef G a sser wurde ein st i m m i g des Verbrechens des Raubes

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