, der Angeklagte also wegen dieses Punktes habe freigesprochen werden müssen, so sei darauf hinzuweisen, daß die Geschwornen, welche in dieser Sache zu urtheilen hatten, fast ohne Aus nahme — Bauern gewesen, und daß trotzdem sieben Von ihnen die Schuld des Pfarrers anerkannt hätten. — Hoffentlich wird die in diesem Sinne erlassene Er wiederung auf die in dem Wiener Schreiben ausge sprochenen Bedenken jede Beforgniß von einem Besuch in unserem Land und einem längeren Aufenthalt in seinen Tbälern
nur bataillonsweise geschehen könnte. Doch war man mit diesen Professoren der Schieß kunst nicht recht zufrieden. Einige derselben machten durch mehrmaliges Scheibenfehlen — wenn auch nur auf den zwei weiten Distanzen — einen weniger günstigen Eindruck und man hat daher, ausgehend von dem Principe, daß nur die thatsächliche Geschick- lichkeit, Ruhe und gleichmäßiges Schießen, nicht ein zelne Glückstresser den wahren Schützen kennzeichnen, beschlossen, die Scheibensehler im negativen Sinne höher anzuschlagen