Interessen gemeinschaft. Am verflossenen Sonntag hat sich in Prag etwas für die gegenwärtige Zeit in Oesterreich ganz Unerhörtes zugetragen. In der Versammlung der Zuckerrübenbauern, die durchwegs aus Czechen bestand, war auch der deutschnationale Gemeinderath Wenzel Hücke aus Brüx erschienen, und er ist nicht erschlagen, nicht durchgeprügelt, nicht einmal beschimpft worden; im Gegentheil, er wurde von den Czechen stürmisch begrüßt. Das ist gewiss, — obzwar unter civilisierten und ge bildeten Völkern
ganz selbstverständlich — in Oesterreich, in Böhmen, in diesem elastischen Lande des nationalen Furors und des nationalen Chauvinismus, ein immerhin unerhörtes Er eignis. Aber es ist weit mehr als eine Sensation! Es ist der Beweis von der Richtigkeit der socialdcmokranschen Anschauung, dass die gemeinsamen socialen Interessen alle ideellen Gegensätze, alle nationalen Verschiedenheiten überbrücken, wenn jene in Gefahr gerathen. Und an diesem Falle wurde demonstrativ der Beweis von der Richtigkeit
auf einen Theil seiner Civilliste Verzicht geleistet habe. Die ungarischen oppositionellen Blätter halten es für ganz ausgeschlossen, dass die Annahme eines der artigen Antrages im Parlamente ohne einige unerquickliche De batten durchzusetzen wäre. Wie nun die „Frankfurter Zeitung" von gut informierter Seite gehört zu haben erklärt, wurde die Idee einer Erhöhung der Civilliste und zwar mit je einer Million Kronen für Oesterreich und Ungarn in maßgebenden Kreisen thatsächlich erwogen, doch ist die Sache
und der Kampf gegen dieses Ministerium ohne jede Rücksicht auf die Arbeitsfähigkeit des Privilegien - Parlaments geführt werde, bis durch Auf hebung des Ausnahmszustandes und Standrcchtes und durch exemplarische Bestrafung der schuldigen Beamten das unschuldig vergossene Blut wenigstens thcilwcise gesühnt ist. Wie man in Oesterreich in den Arrest komm ! Der Inhaber der protokollierten Firma C. A. Weidingcr in Wien, Herr C. A. Weidinger, kam aus einer Geschäftsreise am 23. Juli 1901
es die Beschwerde zur Erledigung an die Staatsanwaltschaft Innsbruck, das heißt an jene Behörde gab, die in der Angelegenheit selbst mitbetheiligt war, die aber nur die strafrechtliche Behandlung zu beurtheilen hatte. Es ver stand sich ganz von selbst, dass die Staatsanwaltschaft Inns bruck den Bescheid gab, „keinen Grund zu einem Einschreiten zu haben". Dieses Jllustrationsfactum der Freiheit wie in Oesterreich entnehmen wir einer Interpellation, die der Abgeordnete Osner dieser Tage im Abgevrdnetenhause