keine solchen eingelaufen waren. Das billigste Gesamtoffert war jenes der-Firma Jakob Covi's Witwe mit einem Offertbetrage von 51.755 K, das zweitnächste jenes der Firma Anton Fritz mit einem solchen von 56.068.50 X. Nun stellte sich aber bei Ueberprüfung der Offerten durch das Baukomitee heraus, daß das Offert der Firma Covi nicht, einwandfrei war, weil dasselbe auf einen größeren Posten, nämlich die Ausschreibung der Eisenbetondecken, nicht aüsschreibungsgemaß offeriert wurde. Die Firma Covi hat diese Posten
der Ausschrei bung ganz einfach ignoriert und durchgestrichen und ganz willkürlich andere Decken mit Tra versen offeriert. Weiters war dieses Offert dieselben am Schoße gehalten werden und auch unklar, nachdem genannte Firma 8000 kg > die Größe von 40 Zentimeter nicht über- Eisen zu den Decken offeriert mit einem Ein-> schreiten. Eine Ausnahme von dieser Be- heitspreis von 34 h per Kilo. Ein derartiges Offert ist unstatthaft, weil es sich ja um die Fertigstellung einer kompletten, den staatlichen
Berechnungen entsprechenden Decke handelt und bezugsfähig, resp. so hergestellt werden muß, wie sie den Anforderungen des Militärärars entspricht. Gewicht und Menge des verwen deten Eisens geht die Gemeinde nichts an. Die Eröffnung der eingelangten Offerten geschah öffentlich m Gegenwart der Offerenten. Nach träglich hat nun die Firma Covi bezüglich dieser Decken ein Ergänzungsoffert eingebracht, welches jedoch ebenfalls nicht richtig war, ganz abgesehen davon, daß dasselbe an und für sich nicht mehr
berücksichtigt werden konnte, da ja auf diese Weise sich bie Firma von den Preisen der Konkurrenz Kenntnis verschaffen und die Preise demgemäß ansetzen konnte. Ein derar tiges Vorgehen konnte das Baukomitee nicht gutheißen. Nachdem das Offert der Firma Covi somit ausgeschaltet erscheint, käme nur noch jenes der Firma Anton Fritz in Betracht, nach dem die Offerten der anderen Firmen bedeu tend höher sind, so jenes der Firma Musch u. Lun 61.570 X und jenes der Firma Delugan 61.548 X. Das Baukomitee beantragt
daher die Vergebung der diesbezüglichen Arbeiten an die Firma Anton Fritz. Dabei bleibt jedoch die Vergebung der Kanalisierungsarbeiten vor- läuftg, als nicht so dringend, Vorbehalten und soll die Firma Fritz sich verpflichten, mit dem Offerte bis zur Vergebung im Worte zu bleiben. — GN. Hellrigl regt an, daß in Zukunft auch bereits in der Ausschreibung auf Einzclofferten mehr Rücksicht genommen werden soll, damit auch die Gewerbetreibenden des Ortes berück sichtigt werden können, insbesondere