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Bozner Zeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 03.12.1887
Descrizione fisica: 8
ist mit oder ohne Möbel sogleich zu vermiethen. Nä heres Maurergasse Nr. 18 beim Eigenthümer. 1446 3-3 Nr. 950. Kundmachung. Aus Grund der uunmehr richtig gestellten Wählerlisten werden die Ergänzungswahlen für die Handels- und Gewerbekammer von Bozen auf den 28. Dezember von S vis 12 Ilyr Aormittag und Z Sis 6 Ayr Wachmittag im Sitzungssaal« der Kandels- und Hewerbekammer Aozen hiermit ausgeschrieben: Die Zahl der zu wählenden Mitglieder beträgt: in der Handels-Sektion Kategorie » und d 4 (Stimmzettel weiß

für die Handels- und Gewerbekammer in Bozen, am 3. Dezember^13S7. Der k. k. Min.-Kommissär u. Vorfitzende: Hart Strovele, k. k. Statth.-Rath. Kiez« 48 des illnstrirten Ilnterhattnngölattes. Vnaer?ork»vlllUtie-5»!es<i«r m.. 20 il?., ,r» ZV It?., jn gfonio- itoekvn ZS kr., «n m»» km»il»apr'tn 4V ke., dantt 40 kr.. SV k?.. vokt-. vukw poli- .».t. LsieklSA nue.^llii» untvrlexr TÖlts., mir ^ummr ttr.lvrlvixt 60 lls. »vr <tas vetile uo>1 ^vilbvrülimto It. k. llokiiaboar/l Mv» Asbraiivkl Kai, ä» es sin siodsrs

Stimmzettels ausüben, haben ihre Stimmzettel bis längstens 22. Z>ezemver d. I bei der HeweröeSeyörde I. Instanz des Standortes der Unternehmung abzugeben oder an die selbe einzusenden. Diese Einsendung genießt Portofreiheit und kann durch die Ver mittlung der k. k. Postonstalt, der t. k. Stenerämter oder der Gemeinde ämter, sowie durch eigene Boten erfolgen. Zur Vermeidung ungiltiger Stimmzettel wird erinnert, daß 1. Wahlberechtigte der Handels-Sektion nur ans dem Handelsstande und solche der Gewerbe

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 12
Data: 29.03.1884
Descrizione fisica: 12
, welche namentlich die Creierung selbständiger Gewerbekammern zum Ziele hatte. Der Reichsrath selbst habe am 11. Dcc. 1382 eine dies bezügliche Resolutiou beschlossen. Die Regierung habe sich über ihre Stellung zu dieser Frage nicht geäußert. wohl aber mittelst Erlass vom 30. Juli 1833 die Wahlordnnng geändert, offenbar in der Absicht, die Einheit der Handels- und Gewerbekammern zu er halten, und zwar insbesondere bei der Präger Han dels- und Gewerbekammer, gegen welche der Antrag der Abgeordneten Dr. Mattusch

nnd Genossen ge richtet gewesen sei. Redner bespricht hierauf das Statut der Handels- und Gewerbekammer und sucht zu zeigen, dass damit die Ministerial-Erlässe in Be treff der Anstellung des Hilfspersonals nicht im Ein klang stehen, so insbesondere der Erlass betreffend die Qualifikation des KammersccretärS, der für den Fall einer definitiven Anstellung beider Landes sprachen mächtig sein solle. Dieser Erlass verstoße nach der Ansicht des Redners gegen die Autonomie der Kammer uud sei eine neue

erreichen. Das Capitel „Münzwesen' wird hierauf angenommen. Dann folgt die Be rathung des Etats dcS Handelsministeriums. Abg. Dr. Herbst bemerkt zunächst, dass die Majorität Tag- und Nachtsitzungen erzwinge ohne ciucn erkenn baren Zweck, denn es sei doch sür den Staat gleich gültig, ob das Finanzgesktz einen Tag früher oder später zustande komme. Redner bespricht hierauf die Handels- und Gewerbekammern und betont, dass in einigen Ländern eine Agitation gegen dieselben einge leitet worden sei

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