2.490 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1933/30_06_1933/VBS_1933_06_30_8_object_3131585.png
Pagina 8 di 12
Data: 30.06.1933
Descrizione fisica: 12
Niederschlägen annehmen. Sm Blumenladen. Herr Schmidt kaust einen Rosenstrauß und verspricht morgen beim Vorübergehen zu be zahlen. „Vielleicht nimmt der Herr dann noch einen^Strauß Vergißmeinnicht mit!' redet ihm die Händlerin zu. Wicht« für alle Steuerzahler: Der Termin für die Ansuchen um Steuer- ermaßiounsen en-et am 31. Füll Wer kann anfuchen? Vorausfetzunsen tev Ansuchen u. Form -er Ginbringuns „Wer schweigt, ist einverstanden*, das ist ein altes Sprichwort, das nicht nur im ge wöhnlichen Leben

, sondern auch der Steuer behörde gegenüber seine Geltung hat. Tat sächlich wird das Stillschweigen eines Steuer trägers, der eine Frist, in der er eine Herab setzung seines steuerpflichtigen Einkommens beantragen könnte, unbenützt verstreichen läßt, als Bestätigung der Richtigkeit des ver steuerten Einkommens aufgefaßt. Nachträg liche Klagen über unrichtige und zu hohe Besteuerung sind nutzlos. Wer glaubt, daß der Betrag, für den «r zur Steuer gegen wärtig veranlagt ist, seinen jetzigen Ein künften nicht mehr

bei der Komplementär st euer möglich. Richezza-INobsie-Steuer der Handels, und Gewerbetreibenden und freien Berufe. Bezüglich der Richezza Mobile ist es wohl jetzt allgemein bekannt, daß das steuerpflich tige Einkommen aus Handels- und Gewerbe, bettieben und aus freien Berufen, wenn es einmal auf Grund eines mit der Steuer behörde abgeschlossenen Konkordates oder auf Grund der Entscheidungen der Steuer kommissionen endgültig festgesetzt ist. defini tiven Charakter trägt und durch Jahre hin durch unverändert

in der Steuerltshr er scheinen kann. Das Steueramt darf eine Er höhung der Steuergrundlage erst vornehmen, wenn ein definitiv festgestelltes Einkommen durch 4 Jahre in der Steuerliste etngettagen war. Damit aber der Steuerträger.um «ine Herabsetzung der Steuergrundläge anfuchen kann, müssen folgende zwei Voraussetzungen gegeben sein: 1. Er muß mindestens durch. zwei Jahre (1932 u. 1933) mit demselben steuerpflichtigen Einkommen in der Steuerliste eingetragen gewesen sein. 2. Muß er in der Lage sein, dem Steuer

amte Nachweisen zu können, daß sein Ein kommen aus dem Geschäftsbetrieb im Durch schnitte der letzten beiden Jahre geringer war als jener Betrag, mit dem er gegenwärtig besteuert ist. Ein schlechter Geschäftsgang im heurigen Jahre oder erst seit dem vorigen Jahre würde noch keinen, Anspruch auf eine Herabsetzung der Steuer begründen. Hier bedarf es daher einer gründlichen Ueber- legung, ob eine Aussicht besteht, dem Steuer- amte gegenüber den Nachweis zu erbringen, daß diese Voraussetzung

1
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1929/11_04_1929/VBS_1929_04_11_8_object_3125786.png
Pagina 8 di 12
Data: 11.04.1929
Descrizione fisica: 12
schwere Verletzungen. — ^ der Nähe des kranMichen Flughafens Avars stürzte ein Mlitürstugzeug aus 1000 Meter Höh« ab. Der schwerverletzte Flieger- leutnan- Mnuten. Araf-BestimmunM für Steuer-Delikte Neue Anmeldungotermine für da» deii direkten Steuern unterliegende Einkommen und Straf bestimmungen für nicht rechtzeitig eingevrachte oder unterlassene Steuererklarungem- Mit Eesetzdekret vom g. Dezember 1928, Nr. 2834 (C - — -- - wurden unterlassene festgesetzt. Mit Beziehung ans Art. 10 des obzitierten

(Erhöhung um ein Drittel des bisherigen Ertrages), sind ebenfalls bis zum 31. Jänner des der Erhöhung folgen den Jahres anzumelden. Laut Art. 2 muß das Einkommen aus Kapi tal. aus Dienstbezügen, Penkions- bezüaen, aus Leibrenten beziehungs weise iedes Einkommen der Kategorie A, E2 und D von demjenigen, welcher zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist. bis zum 31. Jänner des der Entstehung des Einkommens folgenden Jahres bei der Steuerbehörde angemeldet wer den. (Bisher mußte die Anmeldung innerhalb

anmelden. Wird keine diesbezügliche Erklärung eingebracht, so nimmt die Steuerbehörde an, daft der Steuer pflichtige stillschweigend sein bisheriges Ein kommen als unverändert weiterbestehend er klärt. Der Art. 5 bestimmt hinsichtlich der C i n- kommensergänzungssteuer. daß die jenigen Personen deren Gejamteinkommen die Höhe von Lire 6099 erreicht, eine diesbezügliche separate Steuererklärung bis zum 31. Juli des Jahres, welches der Entstehung des Gesamt einkommens von wenigstens Lire 6999 folgt

und für die Junggeiellensteuer müs sen bei der Steuerbehörde des jeweiligen Aus- enthaltsortes des zur Abgabe der Steuererklä rung Verpflichteten eingebracht werden. Die rklärungen für die Riech. Steuererklärungen für die Riech. Mob.-Stcuer und« für J)ie Bodenertragsteuer sind bei der ' des Heimatsortes Steuerbehörde des Heimätsortes des Steuer pflichttgen einzubrinaen. Aktiengesellfch-ifteu müssen die Steuererklärung bei der Steuer behörde ihres Hauptsitzes einbringen. Nur wenn sich am Heimatsorte oder Aufenthaltsorte

punkt der Einbringung das Datum des Aus gabepoststempels. Der Art. 8 bestimmt, daß im Falle der ver späteten Einbringung der Steuererklärung oder im Falle der Unterlassung der zeitgerechten An- zeige des Aufhörens der Bedingungen 'Lr die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigungen die nicht zeitgerechte Erstattung der Anzeige nur mit der Hälfte des im Art. 2 des Gesetzes von» 9. Dez. 1928, Nr. 2834, angegebenen Steuer zuschlages (also mit einem Zuschlag entsprechend einem Sechstel der Jahressteuer

2
Giornali e riviste
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1923/19_06_1923/BZN_1923_06_19_3_object_2494199.png
Pagina 3 di 8
Data: 19.06.1923
Descrizione fisica: 8
Nr. 137 „Bozner Nachrichten', den 19. Juni 1923 Seite 3 ist vorher die (bereits von der Bodensteuer erfaßte) Zandwirtschaft!. Grundrente in Abzug zu bringen. Ausgenommen sind Gründe, die im Besitze der Ge meinde, des Staates, der Provinz undöffentl. Wohl- iätigkeitsinstitute sind. Vor Einführung dieser Steuer ist eine Einteilung der Bauplätze durch die Gemeinde vo^unehmen, die erst vom Finanzmini sterium gutgeheißen werden muß. - 10. P H otographien

- u n d A u fs ch ri f - j e n st e u e r. Alle Photographien, die in Auslaae- fenstern, in Geschäften und anderen frei zugänglichen Räumen, sowie in photogr. Ateliers in verkaufs fähigem Zustande vorhanden sind, unterliegen, falls diese Steuer eingeführt wird, einer besonderen Steuer je nach der Flächengröße, und zwar derzeit: bis zu 60 eni' 20 Cent., bis zu 180: 40 Cent., bis zu A00: 60 Cent., bis 600: 80 Cent., bis 1000: 120 Cent., bis 1500: 160 Cent., über 1500 em' 2 Lire. (Jedenfalls sind aber die in Auslagen der Photo graphen befindlichen Porträts

doch Wohl ausgelwm- men, da sie ja nicht verkauft werden, sondern nur Reklamezwecken dienen sollen. Wohl aber Land schaftsphotos in Papiergeschäften usw.) Über die Schildersteuer haben die „Bozn. Nachr.' am 23. März Mitteilung gemacht. Für un ser Gebiet steht die Einführung dieser Steuer der Gemeinde frei, ist aber nicht obligatorisch. Deutsche Aufschriften werden bei uns gleich hoch wie die ita- Zienischen besteuert. Für beide Steuergattungen müssen, falls die Ge meinden sie einzuführen gedenken

, eigene Reglements gemacht werden, die der Genehmigung der Landes behörde und des Finanzministeriums bedürfen. 11. Klavier- und Billardsteuer. Die Gemeinden können die auf Gemeindegebiet befind- kuHen Klaviere und Billarde besteuern, mit Aus nahme derjenigen, die sich zwecks Verkauf oder Ver mietung bei den Erzeugern und Händlern befinden. Auch die Klaviere in Musikschulen können der Steuer nicht unterzogen werdeil. Die Steuer kann von der Gemeinde z. B. auch nur auf solche Klaviere und Billards

gelegt werden, die sich in öffentlichen Betrie ben (Gasthäuser, Pensionen, Kinos) oder in Gesell- tchaftsvereinen (Klubs u. ä.) befinden. Die jähr liche Steuer für Klaviere darf höchstens 40 L.; für Billards in Privathäusern höchstens 100 Lire, Billards in Gasthäusern und anderen öffentlichen Betrieben höchstens 200 Lire betragen. In den ital. Städten ist diese Steuer zumeist je nach der Fämi- Zie oder Mietwertsteuer, die die Besitzer von Kla rieren und Billards zahlen, abgestuft, in Bologna

3
Giornali e riviste
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1907/13_07_1907/TIR_1907_07_13_2_object_160477.png
Pagina 2 di 12
Data: 13.07.1907
Descrizione fisica: 12
Seite „Der T i r ? ? t r' Samstag, 13. I-^lt 1907 Schwalbennester angeklebt sind, sondern an Güter in gesegneten Lagen vonSüdtirol—und bei diesen nach Geschäftsart ausrechnet, was der Rein ertrag deS Gutes ist, finden Sie bei hundert Gütern nicht zehn, die wirklichen Reinertrag abwerfen, aber die Besteuerung ist da. EL ist dies also eine Steuer, durch die nicht, wie das Gesetz mewt, der Ertrag des Bodens be steuert wird,sondern die Arbeitskraft deS Bauern, denn das Bauerngut ist heute

und Gefahren dieser Arbeit sehen und dann finden, daß der Betreffende noch Steuer dafür zahlen muß, daß er diesen Boden mit so viel Aufopferung und mit so viel Beschwernissen bearbeitet, daß er Kinder erzieht, die dann den Militärdienst ableisten müssen: da muß man sich wirklich fragen, wie kommt die Staatsverwaltung dazu, von diesen noch eine Steuer zu verlangen, anstatt ihnen eine Prämie zu geben, damit sie wirklich da droben aushalten. (Zustimmung.) Auch diese würden noch gerne die Steuer zahlen

der Vergangenheit nachzuholen —, durch die Grund und Boden geschützt wird, durch die der Mobil machung des Grundbesitzes ein Ende bereitet und ein stabiler Bauernstand wieder hergestellt wird. (Zustimmung) Weil einige Herren die Zuschläge erwähnt haben, muß ich schon, wenn auch nur neben bei, darauf zu sprechen kommen. Es ist also schon die staatliche Grundsteuer als Ertrag steuer viel zu hoch, in den meisten Fällen ganz unberechtigt. Aber nehmen Sie an, daß dazu noch vielleicht 40 bis d0 Prozent Landes

und Stelle zurückzuführen ist, wie denn die oftmals au erkannte Zuverlässigkeit der Herde'schen Orts artikel überhaupt zum größten Teil auf solchen beruht. finanzen eingebracht haben, so möge sich bei Beratung dieses Gegenstandes die hohe Re gierung vor Augen hallen, daß unsere ganze Finanzverwaltung bis in die Gemeinden hinab einer gründlichen Reform dringend bedarf. (Zustimmung.) Die Kausklasseustever. Nun gestatten Sie mir noch, eine andere direkte Steuer zu erwähnen, welche sür die Grundbesitzer

äußerst drückend ist und die mit vollem Recht zu den allergrößten Klagen Anlaß gibt. ES ist das die Hausklassensteuer. Ich will durchaus nicht behaupten, daß bei der HauLzwSsteuer die Hausbesitzer und die Miet parteien recht glimpflich behandelt werden, denn es gibt Fälle genug, wo eigentlich der ganze Ertrag auf die Steuer aufgeht. Aber etwas so Unnatürliches, so Unwirtschaftliches, so Un sinniges und Ungerechtes wie unsere öster reichische HauSklassensteuer kann man sich eigentlich gar nicht denken

4
Giornali e riviste
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1937/04_09_1937/DOL_1937_09_04_5_object_1142594.png
Pagina 5 di 16
Data: 04.09.1937
Descrizione fisica: 16
'. iiiiiiiuuimuuiuuuuj Merano föcittctttbcficitcvit für 15)37 in Merano. Der Padesta gibt nach Einsichtnahme in den Einheitstcrt der lokalen Finanzen sowie auf Grund der von der kgl. Präfektur genehmig ten eigenen Beschlüsse bekannt, daß ab 1. I ä n n e r 1088 in der Gemeinde Merano folgende Steuern entrichtet werden müssen: l. Mictwertstcucr: 2. Biehsicuer: 8. Ziegen stencr: I. Hundesteuer: Steuer auf öffent liche »nd private Wägen: 6. Dienstboten- stencr: 7. Klavier- und Billardsteiier: S. Ge werbe

- »nd Handelsstcner: 0. Patentstencr: >0. Lizcuzstcuer: ll. Steuer auf Kafscc- Erprcßmaschinen: 12. Aiiffchrirlensteuer: 18. Steuer für die Benützung öffentlichen Badens. Diesbezüglich fordert der Podefta alle Bür ger. welche für die nachstehend angeführten Steuern in Betracht kommen, auf. bis zum 20. September die Anmeldung im Ec- meindcamt (während der Amtsftiindcn) vor zunehmen. Das Amt liefert dafür eigene Formulare u.nd stellt nach durchgcführtcr Anmeldung eine Bestätigung aus. Mietwertsteuer

: Alle Wohnungsinhober mit eigenen oder fremden Möbeln sind zur Zahlung der Steuer verpflichtet. Der Hausbesitzer ist un mittelbar zur Anmeldung verpflichtet und haftet für die vom Mieter zu bezahlende Steuer, welche er vom Mieter znrückverlangen kann. Vieh- und Ziegenftouer: Gilt für alle Besitzer von Pferden. Maultieren. Eseln. Rindvieh, Büffel und Ziegen. Hundesteuer: Aste, die Hunde der verschiedenen Rassen besitzen oder halten, sind zur Zahlung ver pflichtet. Steuer auf öffentliche und private Wägen: Gilt

non einem oder mehreren Klavieren und Billards, auch wenn sie nicht benützt werden. Auch wenn sie blaß gemietet sind, ist die Steuer fällig. Gewerbe- und Handelssteuer. Jeder, der. auch nicht ständig, ein Gewerbe, einen Ho»del. eine Kunst oder einen Beruf ausiibt, für dessen Er trag er Einkommensteuer zahlt, innß diese Steuer zahlen. Patentsteuer: Jeder, der. auch nicht ständig, ein Gewerbe, einen Handel, eine Kunst oder einen Beruf ausiibt, aus dem er eine» Ertrag unter 2000 Lire nimmt

, unterliegt dieser Steuer. Lizenzsteuer: Kilt für Besitzer oder Bctricbs- führer eines östentlichen Betriebes, wie Hotel, Gasthäuser. Peusioiic», Gastwirlschnstcn, Eascs oder andere Betriebe, in deiicn Wein. Bier, Liköre und auch nicht alkoholhaltige Getränke ausgeschenkt werde», sowie Badeanstalten. Miet- garagcn, Autovermietnnge». Einstcll-StaNungcn ». dgl., Tanzlokalc und öffentliche Lakale für Billard und andere erlaubte Spiele. Kassce-Exprcßmaschinenstcucr: Für .Kaffee- Ezprcßmaschinen

5
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1868/24_07_1868/BTV_1868_07_24_3_object_3043995.png
Pagina 3 di 6
Data: 24.07.1868
Descrizione fisica: 6
über die Re gierungsvorlage, betreffend die .Abgabe vom Vermögen' zur Tagesordnung überzugehen. Gegen den Ausschußantrag spricht Graf Dürkheim. Der Redner geht die verschiedenen Steuergattungen durch und kritisirt sie sämmtlich. — Wenn wir unseren Beruf, der Mittelpunkt des europäischen Handels zu sein, gehörig erfüllen, so wird die Schwierigkeit der Geldbe schaffung von selbst verschwinden^ Mit der Vermögens steuer appellirt die Negierung an den Patriotismus. Wohl gibt es viele, die ein größeres Opfer noch bringen

t8K8 mit aller Beschleunigung GesetzeSvorlagen der verfassungsmäßigen Behandlung zu unterziehen, wodurch o) der '/>? Zuschlag bei der Grundsteuer, b) der >/< Zuschlag zum Ordinarium der Hauöklasfen- steuer wieder eingeführt, c) die Erwerb- und Einkommensteuer entsprechend ge regelt und erhöht, und <I) eine LuxuSsteuer eingeführt wird; 2. zur Deckung des Defizits für die folgenden Jahre mit aller Beschleunigung GesetzeSvorlagen zur verfassungs mäßigen Behandlung einzubringen, wodurch a) sämmtliche

, daß sich daS Abgeordnetenhaus im Jahre ILöQ bei Gelegenheit der Verhandlung über den StaatSvoranschlag sehr ernergifch gegen eine Erhöhung dieser Steuer ausge sprochen habe. Ein Mitglied der jetzigen Regierung habe damals ausdrücklich erklärt, daß von einer weitern Er höhung dieser Steuern nicht mehr die Rede sein könne, daß vielmehr ernstlich daran gedacht werden müsse, ob nicht eine Verminderung dieser Steuern einzutreten hkbe. (Hört! Hört!) Äbg. Petrino spricht für den Antrag Skene'S, Klier für den Minoritätöantrag. Abg

. Schindler: Der Abg. Sturm hat in feiner Ausführung auch eine Lanze gegen die Luxusstcuer ein gelegt, nnd geglaubt, dieselbe als unstatthaft und wirth schaftlich schädlich bezeichnen zu müssen. Da nun die Re gierung, wenn hier im Hause sich nur Stimmen gegen die LuxuSsteuer, nnd keine für dieselbe ergeben würden, glauben könnte, eS sei dem Hause nicht besonders diese, Steuer am Herzen liegend, werde ich mir erlauben, nm so mehr, alö ich diese Steuer im Ausschusse angeregt habe, gegenüber den Ausführungen

deS Dr. Sturm die meinigen in die Debatte eintreten zu lassen. Daß die Luxusstcuer nicht so nnbedeutend ist im Er- trägniß, und daß Staaten, die anderen in wirthschaftlicher Beziehung zum Muster dienen können, dieselbe in ihr Steuersystem ausgenommen haben, zeigt das Beispiel Eng lands. Bei jeder andern Steuer kann eS geschehen, daß der Besitzende in seinem Besitze sehr getroffen wirb. Durch alle andern, ich möchte sagen ordinären Steuern, kann der Reiche in den Parthien seiner Armuth getroffen

6
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1850/01_06_1850/BTV_1850_06_01_4_object_2974841.png
Pagina 4 di 4
Data: 01.06.1850
Descrizione fisica: 4
und mit Griiebmigung deö Herrn Statt- dalters wird auf den Besitz Hunden eine Steuer in diesem Stadtbezirke eingeführt, deren Er trag für^dlc Bedürfnisse der Stadtqemeinde zn vcrwe«» den ist. Es werden hierüber folgende Bestimmungen zur all gemeinen Richtschnur bekannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gulden Rcichswälirung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeindebedürfnisseii zu entrichten

. 2. Für das Jahr 1850 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diese» Besitz bei der aufgestellten Kommisston anzuzeigen, den Hnnd vorzuführen, lind die Steuer sogleich zu bezahlen. Für das Jahr lLSg wird der Tiiier- - arzt Jos. Locher die Aufnahme der Anzeigen und die Stcucrbchcbung besorgen. Es hat für dieses Jahr die Anzeigung der' Haindc und die Sten erbezahlu

Uebernahme des Hundes die An zeige zn machen und die Steuer zn entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein sunge Hunde bis zum Alter von j Monate» befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkte» Hnnde angehängt werde» muß; die Kosten des letztere» sind abgesondert zn vergüten. 7. Für die künftigen Jahre wird der Termin zur Anmeldnng und Versteuerung der Hunde jedes mal

besonders bekannt gemacht werden. 8. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt iu ciue Strafe des dreifachen Betrages der Stener. Der Abdecker wird beauftragt, jedenHun d, welcher nach Verlauf obiger Anmclduugssristc» nicht mit dem übergeben?» Zeiclien versebe» und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwie gen worden ist, zum Kommissär zn stelle», wel cher die magisiratliche Strafverhandlnng veran laßt. Dem Abdecker gebübrt bei Straffällen der dritte Tbeil

der Strafe als Anzcigegebnbr. g. Die Hunde jener Parteien, weiche die Steuer- oder Strafcbezablniig verweigern, oder von wel chen diese Beträge armuthsbalber nicht ciiigebra-lit werde» können, sollen über Anstrag dcS Magi strats vom Abdecker vertilgt werdr». 10. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver» Wahrung der Hunde und der Abwendung der Ge fabren deS Wuthausbrnchcö bleiben »ngeändert in Wirksamkeit. Vom Stadtmagistrate Jnnebrii-k am 20. Mai >850. II r. v. Klcbelsberg, Bürgermeister. igenz

7
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1860/13_10_1860/BTV_1860_10_13_3_object_3014357.png
Pagina 3 di 8
Data: 13.10.1860
Descrizione fisica: 8
Steuer systems ei»ßehe. Beweis dafür feien die langjährigen Verhandlungen über die Steuerreform, deren Graf Hartig «wähnte. Er behaupte keineswegs, daß daS gegenwärtige System überall eine vollkommen gleich maßige Belegung mit der Steuer, erzielt habe. Diese Gleichmäßigkeit herzustellen ist Aufgabe der Steuer reform Das Finanzministerium sehe übrigens selbst di« Gebrechen des gegenwärtigen Steuersystems ein und halte eine Reform, welch« den finanziellen Interessen und jenen der Steuerträger gemacht

wird, sehr erwünscht. Der Herr Ministerpräsident Graf Rechberg: „Ich erlaube wir hier auf zwei Punkte aufmerksam zu wachen. ES ist. ein Vergleich 'angestellt word?n zwischen den Steuern, welche in Oestrrreild gezahlt werden, und jenen in anderen Ländern. Mit sollten Vergleichen, glaube ich, muß man sehr behutsam zu Werke gehen. Es ist nämlicb sehr schwer, hiebet zu einem wahren und richtigen Resultat zukommen. So ist z. B. Würt temberg citir» worden, wo die direkte Steuer eine viel geringere sei. Aber ich bemerke

dazu- nur, eS müssen dort auch noch die sogenannten Amtsfchaden, Gemeinde- lasten, Kreisschaden u. s. w. in Betracht gezogen wer-, den, und wenn man ras summnt, so dürste wohl der Unterschied stch viel geringer heraukstellen, als man eben wähnt. Ebenso muß die Ertragsfähigkeit der Güter mehr ^n Betracht gezogen werden, ob sie eine größere oder geringere fei, um darnach die Höbe der Steuer bemessen zu können/ Es kann sein, daß ein Joch mit einem halben Gulden schon zu hoch besteuert ist, wäh rend

ein anderes sehr leicht 4 und 3 Gulren zahlen kann. Bei solchen Vergleichen kann man also sehr leicht zu falschen Schlüssen gelangen. „Ferner glaube ich, daß Graf El am bei dem Bei- spiele , welches er von dem Grunde mit 33 Joch citirte, sehr richtig bemerkte, daß von diesem Grunde jetzt eine weit höhere Steuer bezahlt wird, als es früher der Fall war. In der Berechnung find aber doch zwei Momente übersehen worden, ras eine ist das, daß der Grund jetzt die Zehenten und grundherrlichen Lasten nicht mebr zu zahlen

hat, die er vor dem Jahre 1?43 zu entrich. ten halte; — ferner, daß die Steuerzuschlüge nicht zur laufenden Steuer gerechnet werden können. Die Grund, entlastungszuschlöge find bestimmt, um sowohl daö Ka pital zurückzuzahlen, als die Zinsen der Schuld zu be richtigen, welche zur Befreiung des Bodens konirahirt worden ist. Diese Leistungen hören aus, sodald die Operation der GruNdentlaftung beendet ist. Zu den laufenden Steuern kann diese Abgabe aber nicht gerech net werden. Die Minister leugnen übrigens keines wegS

8
Giornali e riviste
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1936/07_10_1936/DOL_1936_10_07_2_object_1147962.png
Pagina 2 di 6
Data: 07.10.1936
Descrizione fisica: 6
5; L. für die Gebäude auf Grund des steuer baren Ertrages, kapitalisiert mit 100 zu 5. Vom Werte der so bewerteten Immobilien haben die Zeichner der Anleihe das Recht, den Abzug der auf den Immobilien lastenden f ypothekar-Kredite zu verlangen, wenn die ypotyek vor dem Datum des vorliegen den Dekrets ausgenommen worden ist. Die dies bezüglichen Gesuch« muffen bei den zuständigen Steuerämtern innerhalb von zwei Monaten nach Erlaß dieses Dekretes ein gebracht werden. Don der Zeichnung

sind die Besitzer befreit, für die der Wert der im Sinne dieses Dekretes eingeschätzten Immobilien 10.000 Lire nicht erreicht. Dabei werden die auf den Namen ein und derselben Person oder Firma eingeschriebe nen Immobilkar-Ertrage zusammengezogen. Bei Werten über 10.000 Lire werden Bruch teile unter 50 Lire nicht berücksichtigt und die über 50 auf 100 Lire abgerundet. Mit gleichem Dekret wird ab 1. I ä n n e r 1037 auf die Dauer von 25 Jahren eine außer ordentliche Steuer auf den Immo biliarbesitz eingeführt

. Der Ertrag dieser Steuer dient zur Sicherstellung der Zinsen und der Amortisierung obiger Anleihe. Die Steuer beträgt 3.50 Promille des Jmmo- Liliarwertes. Die Bemeffnng dieser Steuer er folgt durch die Bezirks st euerämter. Auch die Besitzer von derzeit steuerfreien Im mobilien sind dieser Steuer unterworfen und haben zu diesem Zwecke innerhalb von 60 Tagen nach Erlaß dieses Dekrets bei den zuständigen Steuerbehörden eine entsprechende Erklärung einzubringen. Staatliche Borschvss« Das Emissionsinstitut

. Die Vor schüsse müffen von den Kreditinstituten direkt an die Steuerbehörde überwiesen werden, die eine Empfangsbestätigung für die Behebung des pro« visorischen Änleihezeugniffes ausstellt. Für alle obigen Kreditoperationen wird eine einmalige Stempelgebühr tm Betrag von einer Lira eingehoben. Die Zeichner der Anleihe können die Steuer auch mit diesen Anleiheoapieren bezahlen. Die diesbezüglichen Vorschriften werden mit Dekret des Finanzministeriums noch bekanntgegeben. Auf diese Anleihepaviere

9
Giornali e riviste
Innzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Innzeitung/1864/04_01_1864/Innzeitung_1864_01_04_4_object_5023728.png
Pagina 4 di 4
Data: 04.01.1864
Descrizione fisica: 4
, der im Stadtbezirke wohnt und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, für jeden Hund zu den Gemeindebedürfniffen eine Steuer zu bezahlen, welche für BuldoggS und weibliche Hunde auf 5fl. 10 kr. und für jeden anderen Hund auf 2 fl. 10 kr. ö. W. festgesetzt wird. 2. Für das Jahr 1864 ist diese Steuer für alle jene verfallen, welche sich 8 Tage nach dieser Kund machung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ohne alle Aus nahme ist verpflichtet, diesen Besitz beim Thierarzte

die Anzeige zu machen und die Steuer zu erlegen. 5. Von der Besteuerung sind nur junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung gültig und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden niuß. Geht ein solches Zeichen verloren, kann ein zweites bei obgenanntem Thierarzte gegen Bezahlung von 10 Nkr. erhoben werden. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Steuerzahlungen und Anmeldungen

unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger Anmelduugssristen nicht mit den, Steuerzeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen und hieher nam haft zu machen, wofür ihm der dritte Theil der allfäl ligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hunde jener Parteien. welche die Steuer oder Strafzahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge armuthshalber

10
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1895/07_05_1895/BTV_1895_05_07_2_object_2958672.png
Pagina 2 di 6
Data: 07.05.1895
Descrizione fisica: 6
wird, werde stets an diesem Hindernisse seine Schwierigkeiten finden. Der Herr Minister freue sich, das« der Minoriläta-Reserent nicht so nieit gieng, um für sein Projekt dir gesetzlich befreiten StaatSreuten in die Besteuerung einzubeziehen. Nach einer Zusaiiiinenstellung vom Jahre 1892 betragen die von der Besteuerung auSzuiiehmendcn Werte 3311 Millionen, die vo» der Rentensteuer absolut ausgeschieden werden müssen. Infolge dieses Umstän de« könne man von einer durchgehenden Capitalrenten- Steuer in Form

einer Couponrenten-Steuer nicht reden, und die Bemühung, eine Rentensteuer ergän- zungSweife einzuführen, müsse daher nur ein lücken haftes Ergebnis haben. Die erwähnten Steuerbefrei ungen beruhen auf der Finanzgeschichte Oesterreichs, und die Exemtionen bilden ein gewisses Erbstück, an dem man im Interesse de? öffentlichen Credites nicht »ütteln dürfe. Die Minorität wolle insbesondere die Prioritäten in die Rentensteuer einbeziehen. Das Zin- senerträgnis der Eisenbahn Prioritäten beziffere sich im ganzen

mit 68 8Millionen, wovon man noch 15 7 Millionen als die verstaatlichten Bahnen bctreffenv In Abzug bringen müsse. Bei den Prioritäten derActien» Gesellschaften war die abzugfrcie Eouponzahlung zuge sichert. Da der Reinertrag ohnedies nach den schou gefafsteu Beschlüssen über die Steuerreform bereits mit einer Stener von 10 pCt. belegt ist, so wäre eS ungerecht, diese Werte noch einmal zu treffen. Die Minorität denke auch statt dieser 1l) pCt. an eine Steuer von nur 3 pCt. Hiebci zeigen sich aber sofort neue

.) Eine solche Folge werde aber der Minister und gewiss auch das HanS nicht auf sich nehmen. (Zustimmung.) selbst um den Preis, ans diesem Bezüge eine Einnahme von etwas weniger als einer Million nicht erhalten zu können, werde der Minister diese Besteuerung nicht empfehlen. ES bleibe allenfalls noch übrig, den Coupon abzugSsrei zu zahlen, dafür aber den Bahnen diese Steuer aufzuerlegen. Eine solche Belastung wäre aber, da auf den Bahn-Gesellschaften ohnedies schon so viele Steueru ruhen, viel zu üark

an die andauernde Ten denz zum Sinken des Zinsfußes, welche den Schuldner dem Gläubiger gegenüber in eine immer günstigere Lage bringt und ihm ermöglicht, durch Convertiernn- gen namhafte Ersparungen zu machen. Der Herr Minister bemerkt, er halte eS für angezeigt, wenn Oesterreich in einem, wenn auch etwas langsameren Tempo, doch in seiner Steuer-Gesetzgebung den paralle len Weg einschlage wie Preußen, wo die Vermögens steuer (dort Ergänzungssteucr genannt) erst dann ein geführt wurde, als daö glänzende

11
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1898/21_01_1898/BTV_1898_01_21_1_object_2971163.png
Pagina 1 di 8
Data: 21.01.1898
Descrizione fisica: 8
zur Persoilaleintomiiienucuer. Um den zahlreichen lantglwordeinn Wünschen nach einer klaren Vorschrift über den zulässigen Proeent- satz der Abschreibungen vom Gebäudewert bei der Veranlagung der Pcrsonnlcinkommcnstcucr zu entsprechen, hat das Finanzministcrinm die Steuer behörden angewiesen, bei der ersten Veranlagung Ab schreibungen, wclcke bei massiven Wohngebäu- den zwanzig Proeent der Hausziu? steuer (ohne Abrechnung des Nachlasses) uicht übersteigen, in der Regel ohne weitere Erhebung zu passiere». Die Wahl eines ProccntsatzcS

der Steuer schließt sich den Wünschen der Hausbesitzer an, welche vom 60fachen der Steuer als Wertgruudlage ausgehen wollten; denn ein Procentsatz vom 60fachen der Steuer lässt sich jederzeit in einen Procentsatz der Steuer umre.'i'ncn. Die Unterscheidung verschiedener OrtSclossen wurde der Einfachheit halber unterlasse», ta sich auch der 60fache Steuerwert in mchrfacher Beziehung ohne Unterschei dung der OrtSclassen als brauchbarer Behelf erweist. Falls im Bekenntnis höhere Procentsätze abgerechnet

^ Procent vom Bauwerte als zu lässiger Abzug erklärt wurde. Bei der Vergleichuug dieser Ziffern mit der oben mitgetheilten Grenze ist in Erwägung zu ziehen, dass sich die preußischen Ziffern auf den Bauwert allein beziehen, während in der Steuer auch der Grundwert zum Ausdruck kommt. Der Grundwert muss aber, als eiuer Amortisatio» nicht bedürftig, jedenfalls vom gesammren Realitäten- wert abgerechnet werden, um den Procentsatz vom Bau- wcrt zn ermitteln, der in der obigen Ziffer enthalten

12
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1931/25_11_1931/AZ_1931_11_25_3_object_1855206.png
Pagina 3 di 8
Data: 25.11.1931
Descrizione fisica: 8
Aus Sicherheitsgründen wurden gestern von den Agenten der kgl. Quästur zwangsgestellt: Ausdruckskraft des Menschen ist. legt es nahe. s'U'''' in erster Linie auf die Bewegungen der Kin- ?'M Và. 40 Jahre alt aus Salzbmg. ohne Vipiteno Erwerbsrmmcidung vate lmd politische Rechte à NW Gemeinde Vipiteno teilt ntten Steuer te ist voll und das gaiizs Land vegersterter p^,^^gen nc >ch»ials mit, das; die Ainneldu,ig à ie MSor von sàer schv.ien Königin und ^ Verdienstes zur Beinessinig der Gemeinde- ihre»« ZMr^eà>à à Prit

Lubitsch. Maurice Chevalier ist nicht nur ein groszer ber. daß die vielfachen Anregungen eines Grup- Künstler, sondern man kann ruhig sagen/ ein Venunterrichtes sehr leicht Freude und Ver- vleblina der Völker. Magazine und illu>tr- ständnis für solche Uebungen erwecken können Tkenter» Ikonzerte. Vergnügungen Klnonachrichlen Edcnkino. Heute „Maurice Chevalier' zum à Gemeindesteuern. ^ ^ Anmeldepflicht unterliegen: 1. Viehsteuer. Ziegen sind separat steuer pflichtig und unterliegen diese, von drei Stück

aufwärts einer besonderen Spezial-Steuer. 2. Gewerbe- und Industrie-Steuer: steuer- Rythm.-Gymnastik in Verbindung mit elemen laren Taktübungen sollten heute auch dort, wo kein Musikunterricht vorgesehen ist. gepflegt werden. Auf jeden Fall dient es als beste Vor systematisch weiter ausgebaut, um den Musik unterricht zu unterstützen und zu veroollsttinöi Nen. Der Versuch diese Art Les Unterrichts in in Paris als Militärattache von Sylvama lebt «onen und dergleichen. Bolzano einzuführen, wendet

sein: bei- 7. Schank-Lizenzsteuer, obligatorisch, dieser ielsweise )ur den jungen Grafen Alfred, d r Steuer unterliegen alle Gastwirtschaften, Pen sein. Beim ersten Zusammentreffen verlieben ausgefüllt dem Gemeindesekretär übergebeit sich die beiden; alle sehen es mit s?reude, daß werden. Einzig und allein die vom Sekreta- man nun hoffen darf, einen König zu Häven, àtsnmt der Gemeinde erlassenen Empfangs- Die Hochzeit findet unter grandiosem PomH bestcitigungen bescheinigen gültig die durchge- illid Luxus statt

13
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1928/27_09_1928/AZ_1928_09_27_2_object_2651357.png
Pagina 2 di 8
Data: 27.09.1928
Descrizione fisica: 8
? in KraN ge- treten, Anmeldung der SpirZlnsvorrüle Mit Mmisterialdckret, das mit heutigem Tage in Kraft tritt, ist die Steuer für die Her stellung von Spiriuosen uin Lire 399 erhöht worden. Dieie Erhöhung betrifft auch die lagernden Bestände von Spirituosen und jene, die sich im Kandel befinden »nd für die bereits die Fabri kationstaxe entrich'et worden -st. In dieser Hin sicht wird folgendes verfügt: al Alle iene, welche mehr a's 100 Litergrad an Spirituosen und alkoholischen Flüssigkeiten ' halten

ist. ' d) Die Erhöhung von Lire 399 betrifft sowohl den reinen Weingeist, sei es in Form von Cognac. Ruhm. Branntwein, jedwede Zufü- gung von Bernnit und Marsala oder bereits in süfze Liköre umgewandelte Spezialitäten der vorerwähnten, ms auch in alkoholische Parfü- merieartikeln umgewandelt, die sich in dem oben genannten Datum in Depots befinden, die frei von der Steuer sind, wenn sie die oben er- wähnte Menge von 199 Liter Alkoholgehalt iiberfteigen. , es Im Falle einer Nichtanmcldung oder fal scher Angaben

wird eine Strafe von der dop pelten bis zu der zehnfachen Steuer, die durch den Betrug oder Betrugsversuch unterschlagen rpurde. auferlegt. , f) Die Steuer ist innerhq'' 30 Tagen nach prokumà. mclispsnsàkile per i kamkim, unico per l'igiene delle Lignote e per la toletta maschile. 87/ìkIl.IMKM «MISS, poro konaparte 14 - Plankenstein, Schriftsteller. Berlin. Greif: Prof. Dr. Andreas Analtasopulos. Zlthen: Ferdinand von Au, Geheimrat, Genf: Sebastian Realer, Bürgermeister, Ansberg: Dr. Kurt Hessen- Müller

. .s), -vie Steuer u? l»n?r>)q,o öv ^agen naa, «annn- chliesen, ve,lohten worden wäre. Ge>tern an dern Datum der Liquidierung zu entrichten sen. Supermtendan^Hark>^ dcrts sie ihre Ansicht Sie betrat itämlich zu- g° wird, bis die Neuaufforstunz die Größe herausgescl/nittenei' Bäumchen erlangen wird. Gestohlene Leintücher Eine Lieblingsblnache für die Herren Diebe ist entschieden die einer gewissen Carlotta Bor tolo» aus Pergin», aus der im Laufe der letz ten Monate bereits dreimal verschiedene Wäsche

öer Termin die Suspendierung der Steuer am ?l. Dezember 1VZ8 ab. Tlieàr» Moil^erte. lveraiulaunaen Edenkino. „Machet mir den Hof'. Ab heute! Sentimentale Kon:ödie mit dem berühmten Filmstar Laura la Plante. Vorstellungen: lim 5, KM Uhrl Ab 9 Uhr Zluftreten des weltbe rühmten Profesjo-s Frizzo, mit Madame Jvott- lie. Eignies aus dem Repertoire:, Überschwem mung. Theaterbrand, Tot im Experiment und Wechsel der Stunoe. Wetterbeobachtungen vom 2V. Sept. Mar. 10.0. Gestern: Baronu-ter 36.2, Temperatur

14
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1934/06_09_1934/VBS_1934_09_06_6_object_3133508.png
Pagina 6 di 16
Data: 06.09.1934
Descrizione fisica: 16
eures Wagens hemmtrete, so habe auch ich : es nicht gerne, wenn ihr mir das Gras mit chem Auto niederfährt und bei Herumspazie ren zertretet!' Wollen wir hoffen, daß sich i dke Leute belehren ließen. Freilich, gewiß . scheint das nicht zu sein, denn als der Bauer ! von Bekannten gefragt wurde, was die Herr schaften gesagt haben, bemerkte er schmun- izelnd, sie hätten so viel und so eifrig und . lange gesprochen, daß er selbst nichts mehr chu sagen gebraucht habe. Lastelrokko, 4. Sept. (Die Steuer

- iträgerderGemetndeCastelrotto) -werden durch Maueranschläge des Podest« ■ aufgefordert, bis 20. September die (teuer- . baren Einnahmen zu fatieren, die nachstehen- chen Steuern und Gebühren unterliegen: ! a) Familiensteuer, b) Mietwertsteuer (betrifft ' jene Bürger, die der Familiensteuer nicht unterworfen sind, weil sie ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben, hier aber einen Besitz oder ständige Wohnung haben), c) Viehsteuer, d) Ziegensteuer, e) Hundesteuer, f) Wagen- und Dienstboten steuer, g) Patent-(Kleingewerbe-)steuer

, h) In dustrie-, Handels- und Professionssteuer, i) Klavier- und Billardsteuer, j) Lizenzsteuer (Gastgewerbe oder sonst öffentliche lizenzierte Betriebe), k) Kaffee-Expreßmaschinensteuer, l) Steuer für die Benützung öffentlicher Plätze, m) Aufschriften- und Schildersteuer. Die An meldepflicht bezieht sich nur auf jene Steuer träger, deren diesbezügliche Einnahmen im Laufe des Jahres 1833 eine Veränderung er fahren haben (z. B. neue Betriebe, auf gelassene Betriebe, Vermehrung oder Ver minderung der Viehzahl

usw.) also nicht auf die Steuerträger, die bereits in die Steuer rollen des laufenden Jahres eingetragen sind Gefahr bei inseUensfWien Das Gift bei einem Insektenbill oder -stieb wird auf wirksame Welse durch die Poster- ' Salbe unschädlich Bemacht und Kar rasch ver schwinden Schmerz und Entzündung. Noch Mehr: die Plagegeister rühren keine Haut mehr ‘ an, die mit dieser antiseptischen Salbe behandelt 1 ..wurde. UeberaU zu L, 7.—, Hauptniederlaso modernen Pension ausgestaltete. In Maia alta erwarb

15
Giornali e riviste
Bozner Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZN/1922/10_07_1922/BZN_1922_07_10_6_object_2486327.png
Pagina 6 di 8
Data: 10.07.1922
Descrizione fisica: 8
die Gäste für die Zeit, die über die all gemeine Polizeistunde hmausg«ht, eine Steuer an den Stadtrat entrichten, und zwar für ein fache Wirtschäften für die erste Stunde 3 Mark» zweite Stunde 5 Mk., 3. Stunde 8 Mk. pro Gast (!), für. Hotels, Cafes u. Gesellschaftsräume 5 Mk. bezw. 8 Mk. und 12 Mk., für Bars und Luxusräume 10 Mk. bezw. 15 und 20 Mk. pro Gast. ^ ^ Angefangene Steuerstunden werden für voll berechnet. Auf die p o l i t i s chen Ver sammlungen und privaten Wohnräume findet die Steuer

keine Anwendung. (Das wäre also das Hintertür!.) Der Rauminhaber hat für die einzelnen Steuerstunden die nötige Zahl der Steuerkarten rechtzeitig von der Steuerstelle zu beziehen und aus deren Verlangen entsprechende Sicherheit zu. leisten. Der . Wirt hat die Steuer karten an seine sämtlichen innerhalb der einzel nen Steuerstunden anwesenden Gäste nach er- solgter Entwertung (Name des Wirts und Aus gabedatum) zu verabfolgen. Die Gäste sind zur^ sofortigen Bezahlung der Steuer an den Wird verpflichtet. Gelöste

Karten dürfen in anderen Lokalen nicht verwendet werden. Die Gastwir teversammlung erklärte sich einstimmig gegen die neue Steuer, da sie die ganze Verantwort lichkeit für die Steuer dem Wirt aufwälzt. t. Die Wunderquelle Schallerbach in Ober^ österreich. . Zu den berühmten Schwefelquellen von Baden bei Wien, bei Mehadia und Trents schin-Teplitz, Aachen, Albano und Acqui in Jta-v lien, Baden und Schinznach in der Schweiz, Aix in Frankreich ist eine neue gekommen, deren Wasser die Heilkraft

16
Giornali e riviste
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1917/24_01_1917/BRG_1917_01_24_7_object_777255.png
Pagina 7 di 10
Data: 24.01.1917
Descrizione fisica: 10
. Das Korrespondenzbuceau bestättgt, daß Graf D. SzeckenzideSar- var etFelsoe Bidek zum österreichischen Gesandten im Haag ernannt ist. Er war bisher Geschäftsträger in Sofia und ist ein Bruder des Gesandten in Schweden. Sir neukn Steuer- und Larif- mstzuahmeu im Liftubahn- orrkehr. Die Erhöhung des Personenkarifes der Skaaskbahnen wird mit 1 . Februar 1917 in Wirksamkeit treten. Die zu erzielenden Mehrerträgnisse letzen sich zusammen au-: der durch Kaiserliche Verordnung erfolgenden und auch den Privat betrieb

treffenden Erhöhung der Fahrkarten steuer von 12 auf 20 Prozent (bei Lokalbahnen von 6 auf 10 Prozent, bei Kleinbahnen von 3 auf S Prozent) und aus einer Erhöhung des Taffes als solchen. Bei der Erstellung des neuen Tarifes wurde vor allem die Erzielung der notwendigen Mehreinnahmen als leitender Gesichtspunkt ststgehallen, gleichzeitig eine Begünstigung des Fernverkehrs bewirkt. Der kilometrische Ein- deitssatz der 3. Klaffe Personenzug, welcher für den ganzen weiteren Aufbau des Tarifes

Gepäcksteuer dürste sich aus dem neuen Per- onentarif der österreickstschen Staatsbahnen unter gleichen Voraussetzungen eine Mehrein nähme von jährlich zirka 60 Millionen Kronen ergeben. Die neuen Steuer- und Tarifmaßnahmen fm Bahnoerkehr erhallen eine amtliche Einbegleitung, worin e» u. a. heißt: Die neue Fracht st euer beträgt 15 Proz. )es Beförderungspreises und ist von denjenigen Personen zu entrichten, die gegenüber der Lisenbahnunternehmung zur Zahlung de» Be- örderungspreises verpflichtet

sind: den Eisen- mhnunternehmungen wird die Haftung für die Steuer sowie die Pflicht obliegen, die Steuer von den Verfrachtern oder Empfängern de» Gutes gleichzeitig mll dem Beförderungspreise einzuheben und unmittelbar an die Staatskasse abzusühren. Die Steuerpslicht erstreckt sich auf die Beförderung sowohl nach dem Zivilgüter» tarifer als nach dem Militärgütertcmse. Die Verkehrssteuer für Perfo» nenbeförderung wird nunmehr durch Kaiserliche Berordnung durchgesührt, indem sie die Abgabensätze

a n z u w e i s e n, einen Kriegszuschlag zu ihren Besörderungs, preisen in solcher Höhe festzusetzen, daß Krieg», zuschlag und Frachtsteuer zusammengenommen höchstens 30% des Stammtarife» ausmacken. Die Einnahmen aus diesem Kriegszuschlags stehen primär zur Verfügung der Regierung, welche nach stetem Ermessen zu bestimmen hat. inwieweit und unter welchen Bedingungen die Einnahmen aus dem Kriegszuschlage den Eisenbahnen oder aber dem Staate zuzusließen jaden. Als Termin für den Wirksamkeitsbeglnn >er Steuer» und Tarifmaßnahmen

18
Giornali e riviste
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1881/23_04_1881/BZZ_1881_04_23_1_object_393268.png
Pagina 1 di 6
Data: 23.04.1881
Descrizione fisica: 6
n werden ob sich Jemand in dem physischen Besitz befindet, es müßte immer -in Proceß vorhergehen. Die politische Behörde wär? dann zu jeder Willkür berechtigt. Der Redner geht zur Be sprechung des Falles der Baronin Weichs Über, welche für Theile eines Gutes das Wahlrecht erhielt. Redner bezeichnet dies als ungesetzlich. In dem Falle des Ärafen Schmiedet, welcher nicht die gesetzliche Real steuer zahlt, wurde die Steuer beigezählt, welche Graf ! Schmie ek für ein Haus in Gmunden zahlt. Das sei ungerechtfertigt

. Das Abgeordnetenhaus selbst hat den > landtäfllchen Häusern das Wahlrecht aberkannt und nun entscheidet der Statthalter, daß der Besitzer eines Gutes, wenn er ein Haus hat, auch auf Grund seiner Hauszinssteuer wahlberechtigt ist. Da können beliebig Stimmen geschaffen werden; es kann geschehen, daß man einen Gutsbesitzer, der blos 5 fl. für sein Gut Steuer zahlt, das Wahlrecht einräumt, weil er irgendwo ein Haus besitzt. Sodann erwähnt Redner, daß Pfarr- guter getrennt wurden, in der Theile das Wahlrecht erhielten

, daß Zusammenlegungen von solchen Gütern vorgenommen wurden, welche oft zwei Meilen von einander entfernt waren. Es sind Güter in die Liste aufgenommen worden, welche in der Landtafel nicht vorkommen. So existirt ein Gut Heindelhok. fik welches Graf Heinrich Clam das Wahlrecht ausübte, nicht. Ebensowenig ist das Gut Seeforst des Grafen Harrach in der Landtafet. Dem Pfarrer Pichler wurde vom Grafen Hgrrach ein Grundstück verkaust» weil der Pfarrer zu wenig Steuer b?zahlte. Aus die Erwer bung des Grundstückes wurde

die Steuer um 2V fl. vermehrt. Nun, nach der Eintragung, zahlt der Pfarrer nebst den früheren ?7 fl. zusammen 97 fl. an Steuer — er hätte also noch immer nicht daS Wahlrecht. Der Redner fü!)it noch mehrere andere ähnliche Fälle an und schließt mit der Beinerkung, daß demnach allen Diesen das Wahlreau zur Zeit der Richtigstellung der Wählerliste nicht zugestanden sei. Der Regierung-Vertreter. Statthaltereiralh Freiherr v. Plappart, leitet seine Ausführungen mit der Be merkung ein, daß dem angeklagten

19
Giornali e riviste
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1881/18_03_1881/BZZ_1881_03_18_1_object_394032.png
Pagina 1 di 10
Data: 18.03.1881
Descrizione fisica: 10
, Aoi»r und Cemv. In Wien, l. iHiemerzte lS. 63. Freitag, den 18. Mürz 1881 Rede des Grafen Tertaga in der GMudesteuer Debatte. Graf Terlugo bezeichnet die Steuer als euie irratio nelle und fährt dann fort: Nach meiner Ansicht muß man in Steuersachen immer bedächtig und wo möglich conservativ sein, und ich be greife daher, daß man eine nun einmal bestehende und durch eine lange Dauer zur Gewohnheit gewordene Steuer fortbestehen läßt; daß aber eine an und für sich irrationelle Steuer

, wie die Hausclassensteuer, gegen wärtig nach der Vorlage des Ausschusses noch erhöht wird, das halte ich für einen Fehler in der Steuer gesetzgebung. Ebenso mug ich es als einen Fehler be zeichnen, daß mit einer an und für sich irrationellen Steuer eine Provinz, nämlich Tirol, neu bedacht wird. Noch mehr aber muß ich staunen über die Art und Weise, wie von Seite der Majorität des Steueraus schusses diesem hohen Hause vorgeschlagen wird, Tirol mit der dem Lande ganz neuen Gebäudesteuer zu be lasten

ich, wäre der Beweis erbracht, daß der Ausschuß in seinen Berathun gen sich geirrt hat. und daß Tirol eine weit höhere Summe als 370.000 fl. an HauSclassensteuer wird zahlen müssen. Ich glaube, meine Herren, daraus würde folgen, daß man Steuergesetze nicht so leichthin machen kann. Man muß doch die ganze wirthschaftliche und nationalöcono- mische Lage der Provinz in's Auge fassen, wenn man sie mit einer neuen Steuer belasten will. Man muß doch einige Anhaltspunkte haben über die Anzahl der Häuser

20
Giornali e riviste
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1883/06_07_1883/BZZ_1883_07_06_1_object_376516.png
Pagina 1 di 4
Data: 06.07.1883
Descrizione fisica: 4
und unbeschadet der instanz mäßigen Entscheidung durch die competente Ober behörde in jedem einzelnen Fall einer Beschwerde über vermeintlich ungebührliche Abforderung von Verzugszinsen könne er daran erinnern, daß die gestellten Anfragen im Z 5 des Gesetzes vom 9. März 1870 ihre Beantwortung finden, wo es heißt: „Wenn mit Beginn eines neuen Steuer- jahres die Steuerschuldigkeit den einzelnen Steuer pflichtigen für dieses Jahr noch nicht definitiv vorgeschrieben werden konnte, so sind die Steuern

men war, waren daher verpflichtet, am 2. Februar 1883 die erste Hauszinssteuer per 1883 nach der Gebuhr des Vorjahres bis 16. Februar 1883 bei Vermeidung der sich, ergebenden Folgen zu ent richten, sohln auch für die erst nach dem obigen Zeitpunkt eingezahlte Steuer die gesetzlichen Ver zugszinsen vom 2. Februar 1883 an bis zum Zahlungstag zu berichtigen, obgleich denselben bis dahin die definitive Steuerschuldigkeit für 1883 ziffermäßiS noch nicht bebannt war. Dagegen ist selbstverständlich

der nach der definitiven Steuer- leistung für 1883-sich ergebende Steuermehrbetrag, welcher zur Zeit der erst nach dem 2. Februar erfolgten Zustellung des Zahlungsauftrages pro 1883 noch nicht fällig war. erst mit dem Eintritt der Fälligkeit zu entrichten und bezüglich der Auf rechthaltung von Verzugszinsen von Rückständen an solchen Nachtragsgebuhren nach den bestehenden Bestimmungen vorzugehen. Sollte von einem oder andern Steueramt etwa auch von einem erst nach dem 2. Februar d. I. fällig gewordenen Steuer

- Mehrbetrag aus der definitiven Steuerschuldigkeit des Jahres 1883 die Verzugszinsen ebenfalls vom 2. Februar d. I. berechnet werden, so er schiene ein solcher Vorgang ungerechtfertigt, und es würde die nothwendige Richtigstellung der Verzugszinsen-Berechnung veranlaßt werden. Dar- rüber, daß von einzelneu Hausbesitzern, welche die Steuer ebenfalls erst nach Ablauf des gesetzlichen Termins entrichteten, keine Verzugszinsen begehrt wurden, sind behördliche Erhebungen eingeleitet worden

21