Seite 6 Tiroler Volksblatt 19. Oktober 1904 delt. (Seite 257 2c.) Den Einwand formuliert der Verfasser also: „Die Unverschuldbarkeit schließt also für den Grundkauf im allgemeinen den Grundsatz der Barzahlung in sich. Dagegen wenert sich nun der Einwurf, den wir jetzt besprechen. Ist beim Gutskauf Barzahlung fordert, so folgt ganz not wendig, daß der Grundkauf für den Unbemittelten und Minderbemittelten ausgeschlossen ist. Dasür wird Grund und Boden trotz der gesunkenen Preise den Geldkrästigen
, den Kapitalisten, vielfach gewiß auch den Geldinstituten als eine Art Monopol zu fallen. Da den Kapitalisten an der Landwirtschaft nichts gelegen ist, so werden sie den Grund und Boden entweder für Jagdzwecke und dgl. ausnützen und ihn dadurch seiner gesellschaftlichen Bestimmung entziehen oder in Pacht auslassen. In jedem Falle wird aber der selbständige Bauernstand zurück gehen .... Der Einwand findet es also wün schenswert, daß Leute, welche in der Landwirtschaft aufgewachsen, welche für den Betrieb
, ohne daß sie einen namhaften Teil des Kaufpreises schuldig bleiben. — „Auch wir finden es wünschenswert, daß solche Leute Grund und Boden erwerben können; aber noch viel wün schenswerter und ungleich wichtiger ist es, daß solche sähige, arbeitsame Leute, wenn sie bereits im Besitz von Grund Boden sind, ihn auch behalten können und nicht genötigt sind, den bereits er oberten Grundbesitz wieder fahren zu lassen. Aber gerade dies ist es, was die Verschuldungssreiheit bewirkt.' Es entspricht nicht der Wirklichkeit
herrschen, würden kinderlose, ledige, unfähige, ar beitsscheue, verschwenderische unordentliche Besitzer sein, würden die Kinder mancher Besitzer einen an dern Lebensberuf wählen, würden besondere Un glücksfälle usw. fein, es würden also' auch später Ursachen genug sein, um fortwährend Besitzwechsel herbeizusühren. Solange die Güterpreise hoch sind, ist Grund uno Boden kein geeigneter Gegenstand, um durch dessen Ankauf einen hohen Zinsertrag von den Kapitalien, die man zum Ankaufe des Grund besitzes