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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 30.07.1914
Descrizione fisica: 8
. Die gesetzlichen Bestimmungen mit Berücksichtigung der Borschriften für die Landesverteidigung in Tirol und Vorarlberg. Wie bereits mitgeteilt, ist vom Kaiser auch die teil weise Aufbietung und Einberufung des Landsturms angeordnet worden. Ueber den Landsturm sind vielfach irrige Mei nungen verbreitet, weshalb, wir die wesentlichen Be stimmungen des Landsturmgssetzes, das am 6. Juni 1886 erlassen wurde und bis heute unverändert ge blieben ist, abdrucken. Dem Landsturm gehören alle wehrfähige n Staatsbürger

i g st e n Lebens jahr landsturmpflichtig. Landsturmpflichtige, die für die Besorgung der Angelegenheiten des öffent lichen Dienstes oder öffentlichen Interesses unent behrlich sind, können vom Landsturmdienst befreit werden. Die Landsturmpflichtigen zwerden (mit Aus nahme von Tirol und Vorarlberg) in zwei Aufgebote geteilt. Zum ersten Aufgebot gehört mau bis zum Ende des Jahres, an dem man siebenund- dreißig Jahre alt ist. Es gehören also gegen wärtig alle von 1877 bis 1895 Geborenen in das e r st e Aufgebot

, wo er seinen Wohnsitz hat. Die militä risch AusgebiMtrn haben hingegen in der Wid mungskarte oder im Landsturmpaß verzeichnet, wo hin sie zum Landsturm einrücken müssen. Soweit die für alle Provinzen mit Ausnahme für Tirol und Vorarlberg geltenden Bestimmungen über den Landsturm. Die Bestimmungen für Tirol und Vorarlberg. Tirol und Vorarlberg haben bekanntlich ein eige nes Wehrgesetz, das in den Bestimmungen über den Landsturm von dem Reichsgesetz in manchen Punk ten abweicht. In Tirol und Vorarlberg werden vie

Verpflichtung, er streckt sich in Tirol die Landsturmpflicht auf alle Körperschaften militärischen Charakters, also Vete ranen- und Kriegervereine, Schützenkompanien usw. In Tirol und Vorarlberg kann also jedermann mobilisiert werden. Ueber die Reihenfolge, wie die Landstürmer aufgeboten werden, bestimmt der 6. Absatz des § 18 des Gesetzes über die Landesverteidi gung für Tirol und Vorarlberg: „Die Heranziehung hat innerhalb der nach den jeweiligen Erfordernissen zu be stimmenden Kategorien, nämlich

nicht, sondern nur einen Landsturm schlechthin. Wo darf der Landsturm verwendet werden? Die Verwendung des Landsturms (ausgenommen Tirol und Vorarlberg) ist nicht auf Oesterreich be schränkt Der Landsturm kann auch in Ungarn, Bos nien und auch in jedem anderen Lande verwendet werden. Allerdings sagt das Gesetz, daß außerhalb Oesterreichs (also auch in Ungarn und in Bosnien) der Landsturm nur dann — und zwar nur „aus nahmsweise" — verwendet werden kann, wenn ein eigenes Gesetz es erlaubt'. Jedoch steht gleich dabei

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 3 di 10
Data: 07.06.1913
Descrizione fisica: 10
, ehe das Land mit den Ländern der Krone Habsburg ver einigt war.' Durch die Gemeinsamkeit der Landes regierung und der Verwaltung mit Tirol er wachsen Vorarlberg mancherlei Nachteile, was es begreiflich erscheinen lasse, wenn die Bevölkerung Vorarlbergs immer nachdrücklicher die Trennung der Administration und die Errichtung eines eigenen Landespräsidiums fordere. Die übrigen Mitglieder der Deputation wiesen darauf hin, daß einer selbständigen Verwaltung Vorarlbergs keine besonderen Schwierigkeiten

ereilt wurde. In Erinner ung an diesen Tag hat der Gerichts nusschuß des Gerichtsbezirkes Landeck in seiner ersten Sitzung nach dem Tode des Herrn Geiger folgendes Bei leidsschreiben an die Familie Geiger gerichtet. „In Erinnerung der unschätzbaren und ausgezeichneten Dienste, welche der Herr Geiger in seiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter und als Landesausschuß mitglied, sowie als Mitglied der Grundsteuer-Re- visions-Landeskommission dem Lande Tirol, insbe sondere aber dem heimatlichen Bezirke

geleistet hat, hält der Gerichtsausschuß sich hier verpflichtet, in seiner ersten Sitzung nach dem Tode diefes aus gezeichneten Mannes seinen Angehörigen das auf richtigste Beileid auszusprechen und sie zu versichern, daß die Vorsteher ihrem edlen Freunde und un eigennützigen, trefflichen Vertreter immerdar das beste Andenken bewahren und seiner im Gebete gedenken werden." Folgen die Unterschriften. Politische Trennung Vorarlbergs von Tirol. Bekanntlich beschloß der Vorarlberger Landtag

in seiner letzten Session einstimmig, auf die Trennung der politischen Administration Vor arlbergs von' Tirol und die Schaffung einer eigenen Landesstelle hinzuarbeiten. In weiterer Ausführung dieses Beschlusses erschienen vorige Woche beim Ministerpräsidenten Grafen Stürgkh Landeshauptmann Rhomberg sowie die Abgeord neten Thurnher, Fink, Loser und Dr. Kinz, um dem Kabinettschef den Wunsch des Vorarlberger Landtages nach einer eigenen Landesregierung offiziell zur Kenntnis zu bringen. Landeshaupt mann Rhomberg

gab eine Darstellung aller ein schlägigen Verhältnisse. Sowohl nach seiner histo rischen Entwicklung wie infolge seiner geographischen Lage und auch aus ethnographischen Gründen sei Vorarlberg ein selbständiges Land und könne nicht als Teil Tirols und zur gefürsteten Grafschaft gehörig betrachtet werden. Die bodenständige Be völkerung Vorarlbergs entspringe dem alemanischen Volksstamm, während die Tiroler zum großen Teile dem bajuvarischen Stamme entspringen. Vorarlberg war auch schon selbständig

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Unterinntaler Bote
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Pagina 3 di 14
Data: 07.06.1913
Descrizione fisica: 14
, ehe das Land mit den Ländern der Krone Habsburg ver einigt war. Durch die Gemeinsamkeit der Landes regierung und der Verwaltung mit Tirol er wachsen Vorarlberg mancherlei Nachteile, was es begreiflich erscheinen lasse, wenn die Bevölkerung Vorarlbergs immer nachdrücklicher die Trennung der Administration und die Errichtung eines eigenen Landespräsidiums fordere. Die übrigen Mitglieder der Deputation wiesen daraus hin, daß einer selbständigen Verwaltung Vorarlbergs keine besonderen Schwierigkeiten

ereilt wurde. In Erinner ung an diesen Tag hat der Gerichtsausschuß des Gerichtsbezirkes Landeck in seiner ersten Sitzung nach dem Tode des Herrn Geiger folgendes Bei leidsschreiben an die Familie Geiger gerichtet. „In Erinnerung der unschätzbaren und ausgezeichneten Dienste, welche der Herr Geiger in seiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter und als Landesausschuß mitglied, sowie als Mitglied der Grundsteuer-Re- disions-Landeskommission dem Lande Tirol, insbe sondere aber dem heimatlichen Bezirke

geleistet hat, hält der Gerichtsausschuß sich hier verpflichtet, in seiner ersten Sitzung nach dem Tode dieses aus gezeichneten Mannes seinen Angehörigen das auf richtigste Beileid auszusprechen und sie zu versichern, daß die Vorsteher ihrem edlen Freunde und un eigennützigen, trefflichen Vertreter immerdar das beste Andenken bewahren und seiner im Gebete gedenken werden." Folgen die Unterschriften. f Politische Trennung Vorarlbergs von Tirol. Bekanntlich beschloß der Vorarlberger Landtag

in seiner letzten Session einstimmig, auf die Trennung der politischen Administration Vor arlbergs von Tirol und die Schaffung einer eigenen Lgndesstelle hinzuarbeiten. In weiterer Ausführung dieses Beschlusses erschienen vorige Woche beim Ministerpräsidenten Grafen Stürgkh Landeshauptmann Rhomberg sowie die Abgeord neten Thurnher, Fink, Loser und Dr. Kinz, um dem Kabinettschef den Wunsch des Vorarlberger Landtages nach einer eigenen Landesregierung offiziell zur Kenntnis zu bringen. Landeshaupt mann Rhomberg

gab eine Darstellung aller ein schlägigen Verhältnisse. Sowohl nach seiner histo rischen Entwicklung wie infolge seiner geographischen Lage und auch aus ethnographischen Gründen sei Vorarlberg ein selbständiges Land und könne nicht als Teil Tirols und zur gefürsteten Grafschaft gehörig betrachtet werden. Die bodenständige Be völkerung Vorarlbergs entspringe dem alemanischen Volksstamm, während die Tiroler zum großen Teile dem bajuvarischen Stamme entspringen. Vorarlberg war auch schon selbständig

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Neueste Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 20.09.1915
Descrizione fisica: 4
aller Art mnd Geflügel (lebend oder geschlachtet), sowie von Lebensmitteln überhaupt, an Personen, die im Umherziehen solche Einkäufe suchen, strengstens un tersagt, wenn sie sich nicht auszuweisen vermögen. Sol che Einkäufer müssen sich entweder als in Tirol und Porarlberg ansässige Gewerbetreibende, welche die be- tteffenden Artikel in ihrem Bettiebe benötigen, oder als Einkäufer einer Gemeinde oder sonsttgen Approvi- sionieyungsorganisation in Tirol Und Vorarlberg aus- weisen können. Ausgenommen

von diesem Verbot sind die Verkäufe an solche Personen, welche iu Tirol und Vorarlberg ansässig sind, «und den Kauf offenbar für ihre Wirffchaft vornehmen wollen. Ueberttetungen die ses Verbotes werden mit Geldsttafen bis zu 200 Kro nen, bezw. mit Arrest bis zu 14 Tagen geahndet. (Eröffnung der Schulen des Tiroler Ha.ussrauen-Vereines.) Ab Samstag den 11. September sind die Einschreibungen für alle Schulen und Kurse des Tiroler Hausfrauen-Vereines ausge schrieben worden. Ein bedeutsamer Entschluß

Verhältnis der beiden Staa ten wird vor der Erledigung der Dobrutschafraqe eine Klärung erfahren. * BanN für Tirol D ond Vopoplbepf Erlerstraße 9 Innsforoacb. Erlerstraße 9 übernimmt Geldeinlagen awf Sparbüch«!’ (rentensteuertrei) 1 ~ «euf K.O0itolsßöh©i® > günstigstem in Saufende«* Rechnong j Verzinsung aller bankgesehSfftü. T**asi»ab*?osrsä»^ 10 Heller Fahrplan Für die nächste Ausgabe unseres beliebten Fahrplanes wird der Oüscliäfts- Wegweiser durch Innsbruck neu zusammengestellt. Firmen- Empfehlungen

dent Karl Kehler von der k. k. Betriebsleitung Inns- brmjck, Zum k. k. Bahnbetriebsamte Innsbruck Westbahn- hof. Der Revident Josef Armellini von Saalselben nach Steinach-Irdning. Der Adjunkt Jakob Moser, Vorstand des Bahnstationsamtes Hopfgarten, zur kom merziellen Vertretung Wörgl in gleicher Eigenschaft. (Regelung des Verkaufes von Vieh und Lebensmitteln.) Die Bezirksha,uptmanns chaft Innsbruck hat über Auftrag des k. u. k. Landesvertei- digungskomnrandanten von Tirol den Verkauf von Vieh

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Neueste Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 19.07.1915
Descrizione fisica: 4
nister ohne Portefeuille ernannt. Der „Avanti" schreibt dazu spöttisch: Der Republikaner und ultra radikale Parlamentarier Barzilai wird Minister, während das Parlament ausgefchalten bleibt. Clrol und der italienifcbe Weg. Die Bocbzeitsreife in das Kriegsgebiet. Das die Maßnahinen des k. u. k. Landesverteidigungskom- mandos bezüglich Einschränkung des Bergsteigerverkehrs in Tirol, Vorarlberg und Salzburg nicht blos am Papier stehen, sondern strenge einzuhalten sind, beweist uns folgender

, welche in Tirol und Vorarlberg ansässig sind und den Kauf offenbar für ihre Wirtschaft vornehmen wollen. Uebertretungen dieses Verbotes werden nach § 11 der kaiser lichen Verordnung vorn 20. April 1854 mit Geldstrafen bis zu 200 Kronen bezw. init Arrest bis zu 14 Tagen geahndet. Der Weltkrieg. In Ziidpoien Tierreich vorwärts. Wien, 18. Juli. (Amtlich). Die Schlacht zwischen der Weichsel nnd dem Bug ist in vollem Gange. Die Russen leisten außerordentlich zähen Wiederstand. Sie ließen es an mehreren Punkten

des L u. k. Landesverteidigungskommandos in Tirol haben die politischen Behörden den Verkauf von Vieh aller Art und Geflügel (lebend oder geschlachtet), sowie von Lebensmittel überhaupt, allen Personen untersagt, die sich nicht ausweiscn können, als in Tirol und Voralberg ansässige Ge werbetreibende, welche die betreffenden Artikel in ihrem Be triebe benötigen, oder als Einlänser einer Gemeinde oder sonstigen Approvisiionierungsorganisation in Tirol nnd Vor arlberg. Ausgenommen von diesem Verbote sind Verkäufe an solche Personen

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