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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 10
Data: 28.03.1925
Descrizione fisica: 10
tzamsmg, oen z«. MLrz KN. »Ae» Landsmann^ S»«w » Volkswirtschaft. ^ »M AMW MHIMW. Die Verhandlungen mit dem Herrn Steuer inspektor Cardelli. Nur gegen die für zwei zahre gelt^-' Sleuervorschreibungen tön- «a Rich! ngsbekenntnisse eingebracht werden. Gestern erhielten wir seitens der Gewerbe- «lliosMschaften in Bruneck einen Bericht A-r die jüngsten Verhandlungen, welche die luf der großen Steuerversammlung in Bru- n«k am 30. Dezember gewählte Kommission von Steuerträgern mit dem Herrn Prooin

, Genosfenschafts- vdmann Franz Müller und Advokat Doktor Bruns Weber, ist gemeindeweise die Steuer- psüchiigen ein, ihre Beschwerden anzumelden, damit sie dem genannten Inspektor unter breitet werden könnten. Diese Arbeit nahm naturgemäß längere Zeit in Anspruch, und sz wurde Inspektor Cardelli am 16. Febr. WZ zur Besprechung gebeten, die er aber selbst erst mit Schreiben aus Trient von? 7, März 1925 aus 10. März und die zwei 1'oigenden Tage festsetzte. Leider war trotz scfort vorgenommener telephonischer

, weil festgestellt, werden müßte, daß diese Vereinbarungen, welche vüm betretenden Steuer-Agenten geschrieben und vom Steuer pflichtigen, nicht aber vom Steuer agenten unters chrieben waren, daher diese Ergebnisse, welche die Steuerträ ger berechtiZ«rwe>.se als ein Konkordat an sehen mußten und konnten, vom Steueramte nicht als ein beiderseitig (Steuerbehörde und Steuerträger) bindendes Übereinkommen be trachtet wurde. Alle jene nun Erschienenen, welche gegen die Neubemessung einen Rekurs eingerichtet

hatten, konnten mit Unterstützung des Komitees ein Konkordat abschließen, was in vielen Fällen auch gelang. Di« Nicht- erschienenen werden Gelegenheit haben, ihre Einwendungen vor der BeFrkskommission zel tend zu machen. Ieae aber, welche einen sol chen Rekurs nicht eingebracht haben, können m der Zeit vom 1. Mai bis ZS. Zuni 1S2S ein Richtigstellung» - Bekenntnis auf Isrmularie», welche beim Steueramt erhält lich find, einbringen. Dies soll kein Steuer träger. welcher sich zu hoch besteuert glaubt, bisher

und sprachenkundige Vertrauensmänner zu finden und sie den Steuerträgern zur Be ratung und Vertretung zur Verfügung zn stellen. Eine große Reihe von Beschwerden ging ferner dahin, daß für Kapitalszinsen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuld ner, besonders wenn dieser eine Gemeinde war, die Steuer von 26 Prozent vorgeschrie ben und einschoben wurde. Der Herr Steuer inspektor sah auch sofort den Fall der offen baren Doppelbesteuerung ein und sagte auf ein einfaches Gesuch um Steuerabschreibung den Rückersatz

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 11.11.1936
Descrizione fisica: 6
senschaften, welche einen staatlichen Zuschuß genie ßen. Zur Zeichnung sind weiters jene verpflichtet, die tatsächliche Besitzer von Realitäten ind, wenn ie auch im Grundbuche noch nicht als solche aus- cheinen. Zur Zeichnung verpflichtet sind jerner Be- itzer von Grundstücken und Häusern, die äugen- »licklich keiner Steuer unterliegen, oder welche nur eine Ergänzungssteuer bezahlen und endlich Be sitzer von noch nicht fertiggestellten Häusern oder noch yicht in die Steuerrolle eingetragenen Reali täten

? - Be stimmungen noch nicht erschienen, so daß auch die Steuerämter noch keine definitive Auskunft geben können. c) Daß das Einkommen aus dem Hypothekarkredite tatsächlich zur Steuer angemeldet od. von amts wegen festgestellt ist. Eine Frage, welche ebenfalls hier noch offen bleibt, ist der Abzug von.Realitäten, wie zum Bei spiel Wohnungsrechte, Fruchtgenußrechte (seien es vertragliche oder gesetzliche), Ausgedinge, Abnäh runsrechte usw. Im weiteren Sinne genommen, sind auch dies Hypotheken, welche eigentlich

noch nicht ersichtlich, ob auch eine Bestätigung des Gläubigers beiliegen muß, daß das Darlehen tatsächlich besteht. Wird die Hypo thek anerkannt, so ersolgt der Abzug derselben von amtswegen. 6. Die Zmmobiliarsteuer. Mit dem gleichen Dekrete ist außer der Anleihe auch eine außerordentliche Jmmobiliarsteuer ein geführt. welche alle jene zu zahlen haben, welche zur Zeichnung der Anleihe verpflichtet sind. Die Steuer wird jährlich festgesetzt auf 3.3 Promille von dem festgesetzten Werte der Realitäten

, so daß man für 1000 Lire Anleihe Lire 3.30 Steuer extra ^Dièk^Steuer geht auch automatisch mit dem Wer te der Liegenschaften und wird auch dementspre chend von amtswegen festgesetzt. 7. Bezahlung der Anleihe und der Steuer. Die Bezahlung der Anleihe und der Steuer er folgt mit den anderen Steuern und wird von der Raten eingehoben. ^ ^ Esattoria gleichzeitig mit den anderen Steuern in 6 Das Wertpapier erhält lier Zeichner erst nach vollkommener Einzahlung, das heißt nach der sech sten Rate

solche Be sitzer, welche momentan keine Steuer zahlen, sei es nun Gebäude- oder Grundsteuer, und zwar muß hier die Anmeldung erfolgen, weil diese Besitzer in keiner Steuerliste enthalten sind und infolgedessen das Steueramt keine Grundlage für die Bemessung der Steuer, respektive für die Schätzung der Ge bäude hat. Bei Neubauten sind diesen Anmeldungen die Berechnung, eventuelle Fakturen und eventuell eine Schätzung eines amtlich zugelassenen Sachverstän digen beizulegen, damit das Steueramt die Mög lichkeit

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Dolomiten
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Pagina 5 di 16
Data: 04.09.1937
Descrizione fisica: 16
'. iiiiiiiuuimuuiuuuuj Merano föcittctttbcficitcvit für 15)37 in Merano. Der Padesta gibt nach Einsichtnahme in den Einheitstcrt der lokalen Finanzen sowie auf Grund der von der kgl. Präfektur genehmig ten eigenen Beschlüsse bekannt, daß ab 1. I ä n n e r 1088 in der Gemeinde Merano folgende Steuern entrichtet werden müssen: l. Mictwertstcucr: 2. Biehsicuer: 8. Ziegen stencr: I. Hundesteuer: Steuer auf öffent liche »nd private Wägen: 6. Dienstboten- stencr: 7. Klavier- und Billardsteiier: S. Ge werbe

- »nd Handelsstcner: 0. Patentstencr: >0. Lizcuzstcuer: ll. Steuer auf Kafscc- Erprcßmaschinen: 12. Aiiffchrirlensteuer: 18. Steuer für die Benützung öffentlichen Badens. Diesbezüglich fordert der Podefta alle Bür ger. welche für die nachstehend angeführten Steuern in Betracht kommen, auf. bis zum 20. September die Anmeldung im Ec- meindcamt (während der Amtsftiindcn) vor zunehmen. Das Amt liefert dafür eigene Formulare u.nd stellt nach durchgcführtcr Anmeldung eine Bestätigung aus. Mietwertsteuer

: Alle Wohnungsinhober mit eigenen oder fremden Möbeln sind zur Zahlung der Steuer verpflichtet. Der Hausbesitzer ist un mittelbar zur Anmeldung verpflichtet und haftet für die vom Mieter zu bezahlende Steuer, welche er vom Mieter znrückverlangen kann. Vieh- und Ziegenftouer: Gilt für alle Besitzer von Pferden. Maultieren. Eseln. Rindvieh, Büffel und Ziegen. Hundesteuer: Aste, die Hunde der verschiedenen Rassen besitzen oder halten, sind zur Zahlung ver pflichtet. Steuer auf öffentliche und private Wägen: Gilt

non einem oder mehreren Klavieren und Billards, auch wenn sie nicht benützt werden. Auch wenn sie blaß gemietet sind, ist die Steuer fällig. Gewerbe- und Handelssteuer. Jeder, der. auch nicht ständig, ein Gewerbe, einen Ho»del. eine Kunst oder einen Beruf ausiibt, für dessen Er trag er Einkommensteuer zahlt, innß diese Steuer zahlen. Patentsteuer: Jeder, der. auch nicht ständig, ein Gewerbe, einen Handel, eine Kunst oder einen Beruf ausiibt, aus dem er eine» Ertrag unter 2000 Lire nimmt

, unterliegt dieser Steuer. Lizenzsteuer: Kilt für Besitzer oder Bctricbs- führer eines östentlichen Betriebes, wie Hotel, Gasthäuser. Peusioiic», Gastwirlschnstcn, Eascs oder andere Betriebe, in deiicn Wein. Bier, Liköre und auch nicht alkoholhaltige Getränke ausgeschenkt werde», sowie Badeanstalten. Miet- garagcn, Autovermietnnge». Einstcll-StaNungcn ». dgl., Tanzlokalc und öffentliche Lakale für Billard und andere erlaubte Spiele. Kassce-Exprcßmaschinenstcucr: Für .Kaffee- Ezprcßmaschinen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 7 di 12
Data: 10.01.1925
Descrizione fisica: 12
den wirk- kchen Reinertrag, möge es auch zutreffen. Saß in einzelnen Fällen der Steuerträger gegen ungerechte Besteuerung zum Verzweif- limgsmiitel der Steuerflucht greift Der springende Punkt ist der: Entweder man geht von Einkommen laut Ruolo als Basis für die städtische Steuer aus. dann ist es unbedingt nötig, daß sich auch die Stadtgemeinde cn die im Ruolo festgesetzte Summe l^ilt, dann muß sie aber auch die Gemeindesteuer er träglich gestalten. Es geht aber nicht an. die Trgebnisse des Ruolo

und von seiner Befugnis. Konkordate ab,uschließen, gerechten Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht, so bleibt kein anderer Acg als der des Rechts zuaes offen. Bemerkt muß jedoch werden, daß der Stadtmagistrai cm Grund gesetzlicher Vorschrift erst dann cm Konkordat abschließen kann, wenn ein Aekurs vorliegt. Der Rechtszug, der nach dem Gesetze bin- ncn IS Tagen, laut den einzelnen Steuer- mgern zugestellten Bemessungsbescheiden dagegen binnen 20 Tagen von der Zustellung zu beschreiten ist. geschieht mittel? Rekurs

an der Amtstafel der Prätur angeschlagen sein, was jedoch in Bozen merkwürdiger weise unterblieben ist und jedenfalls die Rechtswirkungen.des Anschlages benimmt. Die Uebermäßigkeit der Steuersorderungen des Stadtmagistrates geht auch aus anderen Umständen hervor. Wie bekannt, muß die Gewerbe- und Verkaufssteuer, die bei uns nur für ein Jahr eingeführt ist, im Jahre 1322 einer anderen Steuer weichen, näinl'ch der Erwerbs- und Patentsteuer Der Bericht des Finanzministers an den König vom 18. November 1923 sagt

über die Gründe der Einführung dieser Steuer folgendes: Da vom Jahre 1923 an kein Zuschlag zur S'euer über die Ricchezza mobile mehr statthast ist, wird eins Gewerbesteuer eingeführt, die zu gleich auch die Gewerbe- und Verkaufssteuer ersetzen soll. Also wohl gemerkt, diese neue Steuer soll gleich zwei Gemeindesteuern auf wiegen, die Gewerbe- und Verkaufssteuer einerseits und die Gemeinde- und Provinzial- zuschläge zur Einkomensteuer andererseits. Der Bericht fährt fort: Da die Gewerbe? und Verkaufssteuer

zu nicht geringem Unfug An laß gegeben hatte und zu Steuerverschieden heiten unter den einzelnen Gewerben infolge verschiedener Bewertung der einzelnen Be triebe seitens der Gemeinde sowie zu Aus wüchsen geführt hat. weil die Gemeinde auf dieses oder jenes Gewerbe ihre Hand mehr oder weniger schwer legen konnte, so mußte sie durch eine mehr organische Steuer ersetzt werden, die in strengem nerus zur Ricchezza mol'ile stehen sollte. Diese neue Steuer loll nun höchstens 2<^> des von der staatlichen Steuerbehörde

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 8
Data: 10.01.1896
Descrizione fisica: 8
Percent zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 50 pCt. zur Hauszins- nnd Hansclassensteuer und 30 pCt. zur Wein-, und FleischverzchrungS- stener; Por 400* pCt. zur Grund», Erwerb- und Ein kommensteuer, 100 pCt. znr HauSzinS- nnd HanS- classenstener; Cembra 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS- und Hansclassensteuer, 50 pCt. zur WeinverzchrungSsteuer und eine Auflage von 1 sl. 70 kr.* per Hektoliter Bier; Terlan 50 pCt. zur Grund-, Erwerb« und Einkommen steuer

. zur Erwerb- und Einkommen steuer, 20 pCt. zur Hauszins- nnd Hausclassen steuer und 10pCt. zur Wein- und Fleischverzehrnngs- steuer; Tux 150 p^t. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommenstener, 10 pCt. zur Hauszins- und Hausclassen steuer und 10 pCt zur Wein- und Fleischverzehrnngs- steuer; Lermoos 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 PCt. zur Hauszins- und 75 pCt. Hausclassensteuer; Psasflar 150 pCt. zur Gruud- und Erwerbstener, 125 pCt. zur Hauszins- und Hans classensteuer: Rum 15>> pCt

und handeltreibenden Kreise dcr von der Steuer- g'setzvorlage erhofften Erleichterung dnrch eine gerech tere Vertheiluug der öffentlichen Lasten baldigst theil haftig werden und auch in absehbarer Zeit in die Lage kouunen, auf einer festen Basis die Berechnung ihrer Geschäfte mit dem Auslande machen zu können. Mögen ferner die im Schoße des ReichSratheS lie genden Novellen gewerblicher Art dereinst den an sie von vielen Kreisen geknüpften Hoffnungen gerecht wer den nnd möge uns der Frieden nach Außen erhalten

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 11.01.1850
Descrizione fisica: 8
, am Silvesterabende 1849. Die qegcuwärtig in unserm Lande bestehenden Grund steuer-Kataster wurden, wie bekannt, in de» Jahren >77l bis 1784 hergestellt. Die Leitung dieses umfangreichen Geschäfts stand ei ner, aus dem Gnbernium und aus der Landschaft ge wählten Laudeskommissio» zu, die unmittelbare Bearbei tung uud Anfertigung der Kataster aber übertrug man den Lokal-Obrigkeiten. Man kann leider nicht sagen, daß bei Herstellung der Steuerbücher die der Wichtigkeit der Sache entsprechende Genauigkeit beobachtet

worden wäre, indessen läßt sich dieser Mangel leicht erklären, wenn man bedenkt, daß die Lokal-Obrigkeiten ohnehin mit so vielfältigen ander- weiten Amts-Obliegenheiten belastet wäre», und ihnen daber die nothwendige Zeit fehlen mußte, dem Steuer- gescliäste die volle Aufmerksamkeit zn widmen. Wir finden daher in den Katastern nicht selten irrige Steuer-Anschläge, häufige Rechliiingsfehlcr, und insbe sondere große Unrichtigkeiten zwischen dem Dominikale und Rustikale. War nun schon die ursprüngliche

Ausarbeitung dieser Steuerbücher mangelbaft, so führte auch der Umstaud, daß das in denselben vorkommende Flächenmaaß der versteuerten Gründe nicht auf Vermessung, sonder» auf eigene Angabe des betbeiligten Besitzers beruht, vorzüg lich bei Zerstücknngcn, die cmssallendstkn Ungleichheiten in der Besteuerung herbei. Auf diese unvollständigen Kataster gründete sich nnn die Steuer-Ausschreibung seit dem Jahre 1784 bis dato. Mittlerweile haben die Besitzer der steuerbaren Rea litäten gewechselt, Gruud

vereiniget wurde, vergaß man zwar nicht der Steuer, wohl aber ganz der Fortführung der Steuerbücher. Erst in den Jahren >820—1824 kam man endlich da zu, wegen Evidentstellung der Kataster Vorkehrungen zu treffen; — es wurde zu diesem Ende wieder eine Lau deskommissio» zusammengesetzt, ständische Steuereinneh mer-Aemter traten in den einzelne» Kreisen des Landes in Wirksamkeit, und die Lokak-Obrigk.iteii erhielten die Weisung, die Ordnung der Kataster wieder herzustellen. Leider ist bei diesen Anordnungen

entweder keine Bestimmung, oder hatte keine praktische Anwendung, daber fand man denn anch dir Lokalitäten dieser Aemter größteutheils geschlossen. Die ganze Ausgabe der Steuer - Evidentstellung fiel demnach auf die Landgerichte, allein wie konnte man von diesen Behörden auch nnr theilweise die Erfüllung der erwähnten Aufgabe erwarten, da denselben ohnehin von Jahr zu Jahr ein größeres Uebermaaß von Amts pflichten ausdekretirt wurde, und der beste Wille nicht ausreichen konnte, all den Anforderungen

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Der Burggräfler
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Pagina 2 di 8
Data: 05.08.1908
Descrizione fisica: 8
hatte. Die Steuerreform vom sozialen Stand punkt. (Die Rieseneinkommen.) Unter den Begründungen, die der Forderung einer kräftigen Progression der Einkommensteuer gegeben worden sind, spielt die etwas sentimental angelegte sogenannte „Opfertheorie' eine große Rolle. Nach dieser Lehre soll die Steuer für jeden, der sie zahlt, ein gleiches persönliches Opfer darstellen, d. h. für den einen nicht empfindlicher sein als für den anderen. Das klingt sehr wohlwollend und objektiv, ist aber bei der enormen Verschiedenheit

der tatsächlichen Ver hältnisse die reine Utopie. Wie müßte die Steuer dei einem Einkommen von 2000 und von 100.000 Kronen bemessen werden, um den gleichen finanziellen Druck auf die Budgets dieser beiden Sicueiträger auszuüben, die in ihrer Lebensführung wie die Bewohner getrennter Welten einander gegenüdcr- flehen I Solche Budgets können einfach nicht ver glichen werden, und das Problem des gleichen Steuerdrucks ist daher in dieser Allgemeinheit unlösbar. Auf die subjektiven Wirkungen der gleichen Steuer darf

der Einkommensträger ist die Zunahme des von diesen Personen bezogenen Einkommens gewesen, und zwar hat — charakteristisch genug — das Einkommen in der Gruppe über 200.000 K eine bei weitem größere Steigerung erfahren. Es stieg von 123 auf 156 2 Millionen Kronen, also um 27°/ 0 , während in der Gruppe von 100.000 bis 200.000 K das versteuerte Einkommen nur von 69 4 auf 78 9 Millionen Kronen anwuchs, was erst einer Quote von 13°/g gleichkommt. Die Durchschnilts- summe des Einkommens, welche auf jeden Steuer träger

dieser beiden Gruppen entfiel, hat dagegen keine oder nur eine geringe Veränderung durchgemacht. 2n der Gruppe unter 200 000 K hatte jeder einzelne 1904 wie 1898 rund 134.000 K Einkommen, in der Gruppe über 200.000 stieg das Durchschnitts einkommen nur von 482 000 auf 609.000 K, d. h. nur um 5°/«. Man sieht, daß die Hochkonjunktur der letzten Jahre in diesen Ziffern noch nicht zum Ausdrucke gelangt ist. Und nun die Steuer? Es bedarf keines Beweises, daß eine Steuer von 4 bis 5%, wie sie für die in Rede

gegen eine energische Progression in den höheren Einkommens klassen geltend gemacht wird. Eine Verdoppelung des Steuersatzes in der Gruppe der hohen Einkommen ist einfach eine sozialpolitische Notwendigkeit, da diese Einkommen sich nicht durch Sparen, sondern auto matisch vermehren: eine Konsumtion ist nur im Falle von Geisteskrankheit möglich. Jedenfalls ist evident, daß eine schärfere Heranziehung allein der beiden Gruppen der Riesrneinkommen zur Personal- steuer heute einen Mehrertrag von mindestens

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 19.12.1924
Descrizione fisica: 8
in keinem Derhältms steht. Bei dielen Dorschreibungen handelt es sich um die E i n- tommensteuer. also um jene Steuer im italienischen Steuersystem, deren maßlose Steuersätze wir seit ihrer Einführung kriti siert und als unzweckmäßig, schädigend sür Sie Steuermoral und Hauptquelle der gröb sten Sieuerungerechtigkeiten bekämpft haben. Wir haben zwar schon stets darauf hingewie sen. daß gerade die Einkommensteuer in den neuen Provinzen bei ihrer Einführung m viel schärferer Weise als in den alten Provin zen

der Steuerung'.eichheit zwischen den Äten und neuen Provinzen die Aufmerksam keit der Behörden und der Oeffentlichksit lenken. Die Steuerreform zdes gegenwärtigen Fi nanzministers De Stefam, wÄche mit 1. Jän ner 1925 in Kraft tritt, hat sich — wie wir m unseren Besprechungen der Reform im „Landsmann' <24. Oktober. 8. und 22. No vember) hervorgehoben haben — zum beson deren Ziele die Ausgleichung der Steuer lasten in territorialer wie in persönlicher Be ziehung gesetzt. In der Begründung der Steuerreform

war eine natürliche FeHengrotte wit vicien Nischen artigen Einschnitten und -^rtnfungen. Hier und dort war durch ^«rscheichand der Natur nachgeholpen und fertigt war. Leider erweist sich nun diese Hoffnung als trügerisch und die Steuerträ ger der neuen Provinzen werden sich veran laßt sehen, diese Hoffnung in eine Forderung an die Regierung umzuwandeln. Daß in den alten Provinzen eine Erhöhung der steuer pflichtigen Grundlagen und noch mehr die Erfassung des großen Heeres der Steusr- deserteure eine Notwendigkeit

hat. um eine Verschärfung der Steuer durchführen zu können. Es sind begreiflicher weise — es ist dies kein Borwurs gegen die geleistete Arbeit drr Steueragenturen —> große Härten, Ungerechtigkeiten und Un gleichheiten in den Sreuerrollen vorhanden. Es fehlte eben das notwendige Gegenge wicht gegen die Arbeit der Steuerngeniu- ren, der Schutz des Steuerträgers, dem die praktischen Kenntnisse des geschulten oder durch Steuerfachleute vertretenen Steuer trägers der alten Provinzen mangelten. Das Ergebnis der ersten

Veranlagung der Steuerrollen ist also hauvifächlich das Werk der Steueragenten und nicht so sehr die Re sultierende aus der Tätigkeit der Agenten und der Verteidipung des Steuerpflichtigen. Die Sleuerrollen der neuen Provinzen kön nen daher ln keiner weise mit den Steuer- rollen der alten Provinzen verglichen und als geeignete Basis für die vom Finanzminister gewünschte und eifria betriebene Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet werden. Das Finanzministerium weiß ganz gut — siehe

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 8
Data: 30.04.1868
Descrizione fisica: 8
eines Theiles der Tagespresse und der ob» gedachten Bezirksvertretungen gegen die Vermögens« steuer hat sein Ende schließlich iinAbgeordneteuhause gesunde«. DerSkeue'fche Bericht,über dicVermögenS-, steuer stand auf dem Standpunkt deS Nihilismus, der absoluten Negation. Dieser nnbedachte Standpunkt konnte Alles, was bis heute gewonnen wurde, in Frage stellen. Zum Glück trat rechtzeitig der Klub der Linken deS Abgeordnetenhauses, eine selbstbewußte Partei, in die Schranken für die Finänzvorlagen, nnd

das ihre. Für das Prinzip der Vermögenssteuer ist das Abgeordnetenhaus in seiner Majorität gewonnen und, besteht, unter den ReichSrathSabgeordneten die weitere Geneigtheit, nicht blos daS Domänengeschäst> sondern auch.die Coupon» steuer in dem von der Regierung -beantragten Aus maße von 17 pCt. anzunehmen. Bezüglich der Uni fikation.und Convertiruug der Staatsschuld haben noch k?ine eingehendern Erörterungen stattgefunden, doch dürsten auch in diesem Punkte, sick) keine wesentlichen Differenzen ergeben. Gegenüber

der Steuervor lagen bereits bentxrkt worden, daß für das gegenwär tige Uebergangsstadium keine andere Kombination sich eignet, als die Vermögenssteuer. Wird die finanzielle Krisis von heute überwunden sein und die durch die Sjstiruug unterbrochene Steuer-Reform endlich und fest an der Tagesordnung stehen, dann wird von der Klassensteuer, als einemiGliede des ganzen Systems der direkten Stenern> die Rede sein können. Heute aber, im Zustände -dringender Noth als Heilmittel gedacht, entspricht

sie nicht dem Zwecke, welchem dieBermögenS- steuer dienen soll, abgesehen von.derHärte ihrer-plötz lichen Einführung neben der bestehenden Einkommen steuer. - ^ ^ ' ALien, 23. April. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses referirte Präsident v. Kaiserfeld Folgendes: - Die von dem Hanse aus Anlaß der Geburt der- durchlauchtigsten Erzherzogin Marie an das Aller höchste Hoflager ^abgesendete Deputation ward -von Sr.MajestSt demKaiseraufdaSHuldvollste empfangen- Majestät geruhten (daS HauS erhebt

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Volksblatt
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Pagina 7 di 10
Data: 30.01.1909
Descrizione fisica: 10
Z0. Januar 1909 Tiroler Volksblatt Seite 7 erniedrigt worden find. Eines aber hat der Kienzl nicht gesagt, daß er und seine christlich-sozialen Gesinnungsgenossen am 28. April 1908 den Antrag «Zlatz gegen Erhöhung der Weinbranntweinsteuer haben durchfallen lassen und daß am 14. Januar d. I. die christlich-sozialen Abgeordneten die Steuer aus Privatwein beantragten, daß keiner dagegen geredet und daß sie alle dafür gestimmt haben, das getraute sich Kienzl freilich nicht zu sagen. Da mußte

der Leys einspringen. Und waS hat der ge sagt und waS hat er nicht gesagt? Er hat gesagt, saß er dagegen sei; daß aber alle christlich-sozialen Abgeordneten dafür sind, hat er nicht gesagt; jerner hat er gesagt, er sei nach Innsbruck gefahren, um den Abg. Steck zu bitten (!) (Bitten und Flehen!), er soll gegen diese Steuer sein, daß aber leider auch der Abg. Steck am 14. Januar kein Wort gegen diese Steuer gesagt und dafür gestimmt habe, das hat Herr v. LeyS auch nicht gesagt. Ferner

hat er nicht gesagt, daß er als G> «eindevorsteher von Montan den gemeinschaftlichen Prsteft aller Weinbaugemeinden nicht unterschrieben und nicht eingesendet hat. Und waS hat denn der Letzs von der Branntweinsteuer erzählt? Daß der Beinkulturausschuß die Zurückziehung dieser SLeuervorlage erwirkt habe. Daß aber sowohl er, als auch der Reichsratsabgeordnete v. Guggenberg diese Steuer entschuldiget haben, daß er nicht ein mal versteht, daß die Steuer um mehr als 100 Prozent erhöht

werden soll und daß sich der ganze Weinkulturausschuß erst von den Weinbauern und besonders vom Weinbauernbund drängen ließ, bevor sie gegen die Steuer aufgetreten sind, das hat er nicht gesagt. FernerS sagt LeyS, wenn trotz seinen Bemühungen (was ist denn mit den andern?) die gänzliche Befreiuung des EdelbranntweineS nicht zu erzwingen (!) sei, wenigstens die Pauschalierung erreicht werde. Der arme Hascher! Solche Blößen soll sich ein Abgeordneter schon doch nicht geben! Der arme Mann scheint nämlich wirklich nicht zu wissen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 15.03.1871
Descrizione fisica: 8
Gegend. Jedenfalls wäre dem gelehrten Korrespondenten mehr Besonnenheit, Erkundigung nnd christliche Klugheit beim Aufstellen seiner Warnungen zu empfehlen. LiZien. Mehrers Organe vcntiliren feit eini gen Tagen die Frag?, auf welche ges.tzliche Bestim mung gestützt, trotz der bloß cinmenatlichen Steuer- betrillignng des ReichZralhes die Stenerauöschrei- bung und Einhcbnng dennoch aus längere Termine hinaus erfolge. Die gesetzliche Basis für diescS Vorgehen der Steuerämter bildet diesfalls

daS vom NeichSrathe unter dem 23. November v. Js. be schlossene Gesetz, welches die Forterhebung der Steuer« und Abgaben .„nach Maßgabe der ge°' genwärtig bestehenden BesteuerungSgesehe' in der Zeit vom 1. Jänner di« Ende Februar 1871 gestattet, dann daS Gesetz vom 26. Februar l. IS., welches diese Ermächtigung unter denselben Modalitä ten aus den Monat Mär; 1371 ausdehnt. Was nun die „bestehende-n Besteuerungs gesetze' betrifft, so bestimmt das Erwerbsteuer- Patent vom Jahre 181L im ?Z. 26 Folgendes

: ..Die bemessene Steuer wild in zwei Raten im Jahre, für Jede im Vorhinein entrichtet, mit Ausnahme.der Hausirer, welche den ganzjährigen Betrag auf Einmal im Vorhinein zu bezahlen verpflichtet sind.' Ebenso bestimmt das Dekret der Eeutral-Finanz-Hofkommifsion vom 17. Jänner 1813 im K. 23. Die Erwerbsteuer muß in 2 Naten im Jahre im Vorhinein entrichtet werden. Einmal längstens im Monate Jänner, das andere Mal längstens llii Monate Juni. Wenn daher die nach Maßgabe dieser Besteue rungsgesetze im Monate Jänner

fällige halbjährige Erwerb- oder ganzjährige Hausirsteuer in der Zeit nicht für die Zeit vom 1. Jänner bis Ende März 1871 eingehoben wird, so ist dieser Vorgang ein gesetzlich vollkommen korrekter. Der Passu»: „nach Maßgabe der gegenwärtig bestehenden Besteuerungs gesetze', findet sich, um eine Störung in der Steuer vorschreibung und EinHebung zu vermeiden, in allen bisher erlassenen und vom NeichSrathe votirten Steuer- bewillignn^en sKr kürzere Fristen, so in dem Gesetze vom 31. December 1867

bestehenden Besteuerungsgesetze', dann „in der Zeit', rein illu sorisch würde. Aus Grund des FälligkeitS»TermineS wird daher die Erwerbstener halbjährig, die Hausir steuer ganzjährig bkiness-n und eingehoben. Da gegen entscheidet der FälligkeitS-Termin überall dort gegen die Steuereinhebung, wo dieselbe viertel- jährig decnrsiv stattzufinden hat. In diesen Fällen hat auch eine Steuereinhebung pro Jänner und Februar 187 l nicht stattgefunden und wurden auch die Exekutiv-Behörden in dieser Richtung ent

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Volksblatt
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Pagina 2 di 8
Data: 24.06.1908
Descrizione fisica: 8
Deputation zur Regierung und den Par teien des Abgeordnetenhauses in Kürze abzusenden. In diese Deputation wurden gewählt: Herr Gemeinde rat Trafojer (Gummer), Zwölfmalgreien, Vizebürger meister Dissertori, Kaltern, und Vorsteher Wolf, Algund. Die Gemeindevorsteher äußerten sich dahin, man müsse alle Mittel versuchen, um die drückende Steuer zu verhindern. Forderungen des Bauernbundes. Beim Bauern tag in Bozen wurden eine Anzahl von Resolutionen gefaßt; eine derselben enthüllt auch die politischen

Forderungen des Tiroler Bauernbundes. Die dritte Forderung lautet: „Wir fordern die Aufhebung der Grundsteuer und der Hausklasfensteuer, die Ausge staltung der Einkommensteuer unter Schonung der unteren und mittleren Klassen.' Die Konservativen haben das nicht bloß „gefordert', sonders zum großen Teile auch durchgesetzt; sie haben die Grund steuer von 75 Millionen auf 54 Millionen Kronen und in Tirol von 2,100.000 aus 1,400 000 Kronen, also gerade um ein Drittel, heruntergebracht

aller Reichsratsabgeordneten unzweideutig hervor, daß sie die Erhöhung der Branntweinsteuer für unvermeidlich halten, ja der Abgeordnete Schraffl hat auf der nämlichen Versammlung erklärt: „Meinetwegen mag für die Steuer stimmen wer will.' Das heißt, ich werde nie manden bereden, daß er dagegen stimmen soll; und auf der anderen Seite läßt man die anwesenden Weinbauern die Milderung oder gar die Abschaffung der Branntweinsteuer beschließen! Daß sich die Mit glieder des Bauernbundes alles gefallen lassen, und zwar ohne Widerrede

der Abstimmung im Jahre 1901, weil dort die Erhöhung nur eine kleine war (um 3 Heller per Liter) und weil wir dort die Landesgesällsbeamten los wurden, haben dazumal die konservativen Abge ordneten über ausdrücklichen Wunsch der auf Ver sammlungen befragten Wähler dafür gestimmt^ und zwar deshalb, weil die Weinbauern erklärten, daß die aus der Entfernung der Gefällsbeamten erwach senden Vorteile viel größer sind als die aus der kleinen Erhöhung der Steuer entstehenden Nachteile. Wenn Herr Schraffl

, ohne die nicht regiert werden kann', die reichen Juden und Kapitalisten packen, damit die armen Weinbauern von der schrecklichen Branntweinsteuer bewahrt bleiben. Wenn Schraffl und seine Kollegen als ernste Männer angesehen werden wollen, so müssen sie jetzt auftreten und „das Geld dort nehmen, wo es ist', wie so oft verkündet wurde, damit die ohnedies in ihrer Existenz bedrohten Bauern und insbesondere die von der Reblaus bedrohten Wein bauern von einer drückenden neuen Steuer, die ihnen nie mehr wird abgenommen

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 28.07.1894
Descrizione fisica: 8
und bei uns. Unter dieser Aufschrift bringt die „Reichspost' die Mittheilung, daß die geplante Steuerreform bei uns eine Erhöhung der Gesammtlasten um circa 16 bis 20 Millionen zur Folge haben wird und vergleicht die in E n g l a n d in der letzten Zeit vorgenommene Steuer reform. Die zwei Hauptbestimmungen derselbm sind: Erstens eine graduirte allgemeine Erbschaftssteuer, die bis acht Percent vom Capitalswerth der Erbschaft steigt, zweitens Nachlässe bei der Einkommensteuer. Künftighin werden alle Einkommen bis 160 Pfund

, d. h. bis etwas mehr als 1900 fl. ö. W. steuerfrei sein. Da es in England keine Erwerbsteuer gibt, so wird dadurch also der kleine Mittelstand thatsächlich von jeder direkten Steuer befreit, ebenso wie es der Arbeiter ist. Bei allen Einkommen bis 400 Pfund (4800 fl. ö. W.) ist der Steuerzahler berechtigt, den Betrag von 160 Pfund (1900 fl. ö. W ) als steuerfreies Einkommen abzuziehen, er hat also nicht von. 400 Pfund, sondern nur von 240 Pfund, (nicht von 4800 fl., sondern nur von 2900 fl.) die Einkommensteuer

zu zahlen. Erst bei Einkommen von über 400 Pfund hört der Nachlaß auf und muß man die volle Steuer zahlen. Das ist auch ganz in der Ordnung, denn wer 4800 fl. Jahres einkommen hat, der ist in guten Verhältnissen, der kann und soll Steuer zahlen. England hat keine Er werbsteuer und keine Verzehrungssteuer, außer auf Spiritussen. Fleisch, Brot, Zucker, Petroleum sind steuerfrei, das Staatseinkommen kommt, abgesehen von den Stempeln und Staatsdomänen, aus einer sehr geringen Grundsteuer'sowie

auch aus der Häusersteuer, der Einkommensteuer, aus der Steuer und den Zöllen auf sechs große Cousumartikel: Sprituoseu, Vier, Wein, Thee, Kaffee und Cacao, als andere ist von staats- wegen frei und bleibt es natürlich auch. Reorganisation der Gesellschaft. Die katho lischen Socialreformer Frankreichs, welche unter Führung des bekannten Socialpolitikers Grafen de Muu stehen, veröffentlichten vor wenigen Tagen in ihrem Hauptorgan, der „Association Catholique', ihr Reformprogramm. Uebereinstimmend mit den christlich

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 15.01.1900
Descrizione fisica: 6
sind in! vorhinein zu be zahlen. Manuskripte wer» den nicht zurückge sendet. Mit 52 illusirirlcil Beilagm, 52 humoristischen Beilagm und 2K MideleilWn. Ar. 11 Fernsj^rechstelle Nr. es. Montag, den 15. Jänner 1WV. sq-M-,»»--«y. Jahrg. Auch eine Wahl. Unter einer Theilnahmslofigkeit, die man als beispiellos bezeichnen müßte, wenn die Begleitumstände nicht bekannt wären, fand Freitag hier die Wahl der Personaleinkommen steuer-Schätzungskommission für den Steuer» bezirk Bozen-Gries-Zwölfmalgreien statt: von den etwa

3000 Wählern erschienen insgesammt 74 an der Urne. Da es bei dieser Wahl durchaus nicht gleichgiltig ist. wer gewählt wird, da von dem Ergebnisse der Wahl die gerechte Be steuerung aller Steuerpflichtigen abhängt, müßte diese Theilnahmslofigkeit befremden, wenn die Wahl unter jenen Umständen aus geschrieben worden wäre, wie sie die steuer zahlende Bevölkerung fordern darf. Wenn man davon absieht, daß ein immerhin großer Theil der Bevölkerung mit dem Wesen der Steuer gesetze nicht vertraut

Straße suchen, «bex , »nd (daseist kja dem -FisÄ5 -die Hauptsache — l zahlch muß ler stuf jeden Fäll l Leider ist es in Oesterreich auch schon auf anderen Gebieten dahin gekommen, daß es für die Bevölkerung nur noch Pflichten gibt während sie nicht mehr dazu kommt, ihre Rechte auszuüben, wozu noch kommt, daß in folge der H 14-Wirthschaft auch noch der letzte Rest von Vertrauen auf die Unantastbarkeit der Verfassung geschwunden ist. Einer der wundesten Punkte ist unser Steuer- und Ge bührenwesen

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Der Burggräfler
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Pagina 2 di 4
Data: 22.03.1923
Descrizione fisica: 4
ist eine vor allem die landwirtschaftlichen Institute interessierende An gelegenheit, Wenn auch nicht die Blüte der Dorkriegs- fahre, so soll doch die Existenzuröglichkeit für unsere Ge riete «reicht werden. Der Weinhandel und Weinbau ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und da müsten alle Anstrengungen, und zwar mit vereinten Kräften gemacht werden. H. Gnürizzi Romano spricht besonders über die Lage des Wein h a n d e 1 § und verlangt in einem Antrag, daß die Regierung die Durchführung der neuen Steuer verschiebe, bis die jetzige

Weinkrise gelöst und der Verkauf der Lager gesichert ist. Die Steuer möge, wie in den allen Provinzen, zu Beginn der Weinkam pagne kommen, wo Bauern und Händler am besten ihr Nachkommen könnten. Wellers verlangte er den stärk sten Schutz gegen die unlautere Konkurrenz mll verwäs serten Wernen, ferner die Rücksichtnahme auf den Wein- zoll beim^Abschluß von Handelsverträgen. Hierauf sprachen Senator Dr. E o n c i und Abg Dr. Degasperi. Letzterer erllärte, daß die Abgeord neten bereit find, sowohl

die Forderung betreffend die Verschiebung dieser Steuer bis zur neuen Ernte als auch die Forderung betreffend den Schutz unserer Weinaus fuhr — in der Weise, wie es in Frankreich für Elsaß- Lochringen geschah, so daß für diese Gebiete die Einfuhr tadle alten Absatzgebiete zollfrei auf einige Jahre zu gestatten ist — zu vertreten. H Endrizzi besprach darauf die Forderungen deS ital. Reichs-Weinhändlerverbandes zum üal.-österr. Handelsvertrag. Diese Forderungen gehen auf unsere Kosten und find

transporte aus dem Trenttno in die Hauptzentren des Konsums. In der daranschiießend'n Wechselrede traten alle Redner einmütig für diese Vorschläge ein. Der Abg. Grand! schlug auch vor, daß man von der Regierung verlangen solle, diese möge die W e i n st e u e r n a ch A l - koholgradcn ab gestuft durchführen, wie es auch die Bergweinbauern Piemonts schon verlangen. DaS fei der einzige gerechte Besteuerungsweg. Schließlich wurde folgende Tagesordnung an genommen : 1. Die Anwendung der neuen Steuer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 8
Data: 23.01.1906
Descrizione fisica: 8
Seite 2 „Der T i r o l e r' Dienstag, 23. Jänner 1906 ! mit einer zahlreichen Familie, bei der Wahl nur halb soviel wert sein, wenn er nur 7'50 X Steuer zahlt, als ein anderer Arbeiter, welcher ledig ist, aber 8L Steuer zahlt? Wenn übri gens die direkte Steuerleistung von 8 X einem das doppelte Stimmrechtverleihen soll, so werden die Großkapitalisten mit noch mehr Recht das 10-, 10V-, ja lOOVsache Stimmrecht verlangen wollen. Man sieht, es ist eine schiefe Ebene, auf der sich der Abgeordnete

und gegen die Front jener, welche den acht und mehr Kronen Steuer Zahlenden daS doppelte Stimmrecht zuerkennen wollen. Auch auf diese Ausführungen folgte sehr starker Beifall- Auf die Einladung, sich zum Worte zu melden, erhob sich der Wortführer der So zialdemokraten, Lagger, der den Abgeordneten Schraffl fragte, wie er sich zur Frage der Seßhaftigkeit verhalte, worauf er zur Antwort erhielt, daß Abgeordneter Schraffl für eine solche Seßhaftigkeit sei, die der bodenständigen Bevölkerung und uns Deutschen Schutz

,, eine Unterredung mit dem Minister des Innern, Grasen Bylandt-Rheidt, betreffend die Wahl- reform gehabt hatte, teilt in einem Wiener Blatte mit, daß sowohl die Forderung nach Einführung des Proportional- als auch des PluralwahlsystemeS endgültig sallen gelassen wurde. Es hat somit die Schrott'sche Forderung, daß jenen, welche acht und mehr Kronen Steuer zahlen, zwei Stimmen zuerkannt werden sollen, ab solut keine Aussicht. Etwas ganz U n- erreichbares verlangt also der Abgeordnete Schrott und er erfüllt

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 01.08.1884
Descrizione fisica: 4
Bericht über die schädlichen Einwirkungen der Ge bäudesteuer in Tirol entnehmen wir nachstehende mteraffante Daten: - Die Gemeinde Calliauo berichtet, daß sie nach, den schweren Ueberschwemmnngsschäden von 1868 und 1882 nun noch der weiteren Cal'amität ent gegengehe. na« Durchführung der GebSudesteuer neunmal so vielHaussteuer zu zahlen, als sie nach der alten Catastralbemeffnn? Wählt habe. Von Strigno wird die neue. Steuer sogar fünfzehn- m a l so hoch, als die bisherige' Zahlung für den Grundwerth

geschildert. In Pergine tritt eine Verdopplung der bisher geleisteten Steuerzahlung ein. Brixen, welches an Steuer für den Gruns- werth feiner Häuser bis nun 1916 fl. 92 kr. gezahlt hat, wird im Jahre 1893 6089 fl. 8t) kr. entrich ten, wozu noch dre großen Umlagen für das Land, die Gerichtskasse, die Gemeinde- und die Fluß- correktion kommein DieBrixener Häuser sind mit Passiven im Gesammtbetrage von 470.000 fl. be lastet und das Erträgniß derselben wird Angesichts der neuen Steuern fast auf Null reduzirt

. In Bozen betrug die Grundsteuer bisher Z0VV st. An deren Stelle tritt im Jahre 1892' eine Haus zinssteuer von 38W0 fl., wozu nach allerhand Zuschläge hinzuzurechnen sind. Im Verlaufe von 10 Jahren wird die Steuer also auf die vier fach e Höhe gestiegen sein. Die Belastung durch die neuen Steuern macht sich im besondern Grade dort fühlbar, wo die besteuerten Objecte ihrer Natur nach nur ein gerin- ges Erträgniß abwerfen. Es sind dies Sommer frisch- und namentlich Badeorte. Laute Klagen

Erwerb- und Einkommensteuer für das Badegewerbe wurde die Stadt Sterzing noch weiters aufgefordert, den Ertrag der Bade- labinen zum Zwecke der Bemessung der Hauszins steuer zu satiren. obschon Badekabinen sicherlich keine Wohnbestandtheile sind und in diesem Falle als Gewerbslokalitäten der Anstalt angesehen werden müssen. Trotz aller Weigerung mußte im verflossenen Jahre der Betrag von 73 fl. 67 kr für Las Erträgniß dieser Kabinen nachgezahlt werden. (Lagerhaus in .Innsbruck.) In der letzten Land

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Bozner Nachrichten
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Pagina 7 di 8
Data: 09.08.1923
Descrizione fisica: 8
Lire 750.— (750X1.60) > . L.1 200.— Zusammen L.1544.75 Der Gesamtertrag überschreitet 1066.66 Lire. Dem Steuerzahler gebührt somit kein Abzug und bezahlt die Steuer für den ganzen Bodenertrag für Lire 2W nämlich 10.50X200 :100 — Lire 21. — -4. Bodenertrag . L. 350.— Katastral-Reinertrag Lire 150.— gleich (150X1.93) .... . . L. 298.50 Ertrag aus beweglichem Einkommen L.2000.— Steuerbetrag - 10.50X 350 :100 — L. 36.75 Kolone: -3. Bodenertrag... — . . . . L. 700.— Abzug .... . . . . . .-L. 266.66

haben, werden bei Berechnung der Steuer der Abzug von ihnen in ent sprechende Quoten aufgeteilt, und zwar so : 266.66 : 700 - 0.3809 - 0.3809 X 550 ---- 209.50 550—209.50 --- L. 340.50 0.3809X150— 7.16 150— 57.1 6L. 92.84 L. 433.34 340.50X 7.875 L. 26.81 92.84X10.50 ^ L. 9.74 L.1500.— L. 118.10 Gesamtsteuer-Betrag: L. 36.55 7. Bodenertrag . . . . . . . . Steuerbetrag (1500X7.875) — . Nachsatz: Steuerträger, die ihrer Pflicht, das Bekenntnis einzubringen, nicht nachgekommen sind und daher vielleicht in den Tabellen

nicht ausscheinen, dürsen nicht glauben, endgültig der Steuer entwichen zu sein. Andernsalls wären sie im Irrtum: Die Steueragenturen werden die amtlichen No- nnerungen selbst machen, und zwar auch noch nach der Veröffentlichung der Tabellen, und die Steuer kommissionen I. Instanz haben die Macht, gegen die Steuerträger, die in der Tabelle nicht erscheinen, einzuschreiten. Daher nachstehender, wohlgemeinter Rat: Es mögen alle, wenn auch verspätt, die Bekenntnisse abgeben: sie sollen dies tun

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 20
Data: 25.10.1911
Descrizione fisica: 20
erfreiheit des Halbweines gesetzlich festzule-- Abstunmung zu Stande, so wird die Ent- gen, so daß die Finanzbehörde nunmehr das scherdung trotzdem bald erfolgen, denn sehr Recht ableitet, diesen Halbwein mit devHolsen lange wird die Sache im Ausschusse nicht ru- gesetzlichen Steuer zu belegen und daß der hen, dafür werden schon die Italiener sorgen Gastgewerbetreibende für diesen Halb- und die schweren Stunden für den Verband wein an Steuer samt Zuschlägen beispiels- werden bald wieder kommen

, weil die ent- weise in Bozen den Betrag von 14 Kr>. pro schieden national denkenden Mitglie- Hektoliter zu bezahlen hat. Dieser Hawtvem der des Verbandes eme ital. Fakultät hat einen Wert von 8 bis . 10 Kr. pro Hekto- uberhaupt — und seit Stürgkh gesprochen — liter, die Steuer beträgt daher 150 bis S00 noch viel energischer ablehnen. Prozent vom Werte des Produktes) ein gewiß Natürlich taucht jetzt die große Frage auf: in der Steuergesetzgebung ganz einziger Fall. Muß der Nationalverband Regierungspar

- Der Verkauf dieses Weines ist gesetzlich un- tei sein, muß es lein, .daß er auf seinen Rücken statthaft und hebt daher der Staat auf ein alle Lasten nimmt und dafür noch die Kosten unverkäufliches Produkts das keinerlei Gewinn dieses Transportes zu tragen hat, ohne die einbringen kann, eine unverhältnismäßig Bedürfnisse seines Volkes zum Durch- hohe Steuer ein. Nun betreiben aber die bruche bringen zu können. Ich sage nein. Wirte auf dem Lande und in der Stadt ent- Es ist gewiß das Bestreben jeder gesund

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