sind die Tarife für die Ihnen überlassenen telephonischen Apparate sowie für deren Direktoren, Vizedirektoren, Verwalter und Verwalterstellvertre ter, ordentliche Redakteure und ordentliche Korrespondenten, welche den Journalismus als einzige oder hauptsächlichste Tä tigkeit ausüben, mit dem kgl. Dekret vom 11. März 1920, Num mer 316 festgesetzt, und zwar mit L. 260, L. 235, L. 185 und L. 137.50, ie nach den Telephonnetzen der ersten, zweiten, drit ten oder vierten Truppe. Die Anerkennung der notwendigen
Iahrestaxe entrichtet werden. Erhöhung des Zuschlages ^u den Stempeln und Gebühren von 5°/o auf 15o/o. Es wird hiermit aufmerksam gemacht, daß mit kgl. Dekret vom 16. Juni l. Is., Nr. 795. der mit Dekret des Genelal-Zivilkommissariates in Trient vom 10. Juli vor. Is., Zl. 40.140, in den neuen Provinzen eingeführte 50 /oige Zuschlag zu allen nicht unter eine Lira betragenden Stempelgebtthren und Gebühren jeglicher Art und welcher Entrichtungsart immer vom 1. Juli l. Is. ab auf 15 °/o erhöht wurde