man ausgerechnet „Othello" renovieren muhte, j ob es da nicht Dringlicheres gegeben hätte. Wie dem auch sei, Waller stein legte sehr sorgfältig Hand an die Neuinszenierung, die vor allem den Chören zugute kam. Völker zeigte einen etwas reflexiven Othello, j„ jeder Hinsicht zu wenig explosiv, zu bedacht, auch stimmlich nicht von jener Unbändigkeit, zu — gepflegt. Manowarda, den, sagen wir, positiven im Sinne von gütigen Baß, setzte man für den Bariton des Iago ein, so daß der Künstler zwiefach als Opfer
wurde in dem Urteil weiter verpflichtet, dieses samt Gründen in der vorgeschriebe nen Weise zu veröffentlichen. Der Verurteilte legte dagegen Berufung ein, die aber vom Landesgericht Innsbruck verworfen wurde. Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde dem Ver teidiger des Angeklagten am 18. Dezember zugestellt. Im Sinne des Preßgesetzes hätte nunmehr, da das Urteil Rechtskraft erlangt hatte, die Veröffentlichung in der ersten oder zweiten Nummer nach Erhalt des Berufungserkenntnisses erfolgen sollen
. Da dies unterlassen wurde, strengte Dr. Z e ch m a n n gegen den „T. A." im Sinne der §§ 43, bzw. 24, die Klage an, über die heute vor dem Presserichter (OLGR. Kolnberger) verhandelt wurde. Erst nach der Zustellung der Vorladung ist das Urteil am 9. d. M. im „T. A." erschienen.' Redakteur Spirek verantwortete sich damit, daß er immer auf die Zustellung des Urteils gewartet habe, was sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. St au ding er, dahin ergänzte, daß es bisher $umen+€>i}oct+®0fof
nicht an der voraeschriebenen Stelle, sondern „unter dem Strich" erschienen fei, wies in seinen Schlußausführungen auf die ein schlägigen Bestimmungen des Preßgesetzes hin und hob noch hervor, daß 'die Uebertretung' der Nichtveroffentlichung gleich fünfzehn- mal (nämlich an den Erscheinungstagen des „T. A." vom 18. De zember 1933 bis 8. Jänner 1934) begangen wurde. Der angeklagte Redakteur wurde im Sinne der Anklage für schul dig befunden und wurde zu einer Geldstrafe