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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 16
Data: 30.06.1923
Descrizione fisica: 16
zugesicherten gesetzlichen Kinderversici-erung; rasche Novellierung der übrigen Sozialversiche- rnngsgesetze, insbesondere der Unfallversicherung. Pensir-nsversicherung. Einführung der Einheits kassen im Sinne der seit Jahren aufgestellten For derungen der Arbeiter und Angestellten; Ausdehnug aller auf die Verhältnisse der Land- und Forstwirtschaft anwendbaren Schutzgesetze auf die österreichischen Land- und Forstarbeiter, vor allem Gleichstellung mit den Industriearbeitern in Bezug aus die Kränkelt

-, Alters-, Invaliden- und Kinderversicherung und Einbeziehung in die Ar beitslosenversicherung: Einführung eines umsassendep Arbeitsvermitt lungsgesetzes, insbesondere zur Regelung der Or ganisation der Arbeits- und Lehrstellenvermittlung im Sinne der Einführung von öffentlich-rechtlichen, obligatorischen, paritätischen Vermittlungen; den Bedürfnissen entsprechende Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, insbesondere der Bestimmungen über die produktive Arbeitslosen- sürsvrge

der Hoheitsverwaltung. Der Gewerkschaftskongreß erwartet, daß seine den dringenden Bedürfnissen der österreichischen Arbeiter und Angestellten entspringenden Forde rungen in kurzer Zeit der erwünschten Verwirk lichung zugeführt werden. Telegraphischer Vorbericht. Wien, 29. Juni. In der gestrigen Schlußsitzung des Kongrestes wurde im Sinne des Referates des Abg. Dr. Ellenbogen über gemeinwirtschaft liche Organisationen eine Resolution einstimmig angenommen, in welcher erklärt wird, daß der Ge werkschaftskongreß

. S ch i e g l tritt gleichfalls für den Antrag Alina ein. Berichterstatter Dr. Gürtler bemerkt gegen über dem Abg. Alina, es handle sich eigentlich nicht um das Begünstigungsgesetz im strengsten Sinne des Wortes, vielmehr sei das Gesetz nur eine Kon sequenz der eigenartigen österreichischen Aktien gesetzgebung. Tie Besteuerung der Fusionen ent stand nur dadurch, daß das österreichische Aktien recht die Fusion als Liquidierung zweier bestehen der und die Neugründung einer Gesellschaft behan delte. Das Gesetz macht

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 13.07.1908
Descrizione fisica: 8
aber würde auch der Autonomie ein großer Dienst erwiesen werden. In betreff der Stellung der deutschbürgerlichen Parteien führt Redner aus. daß diese auf dem Standpunkt stehen, eine Landtagswahlreform im Sinne der Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes sei ohne Zweiteilung in der gesamten inneren Verwaltung undurchführ bar. Aber in dieser Frage müssen auch die deutschen und die tschechischen Arbeiter gehört werden. (Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Der deutsch-tschechische Ausgleich betrifft

eine abschließende Neuregelung ihrer mate riellen Lage durchgesührt werden. Zeitavancement für Staatsdiener. Zunächst entfällt für die Diener im engeren Sinne die Abstufung in Klassen und bannt der Zwang, so lange zuwarten zu müssen, bis eine Stelle freigeworden ist. Von nun an soll der Staatsdiener — seine vollkommen zufrieden stellende Dienstleistung vorausgesetzt — auto matisch (Beifall) von dem Niederstgehalt, der von 800 aus 900 Kronen erhöht wird, alle drei Jahre zu einer höheren Gehaltsstufe aufsteigen

des öffentlichen Sicherheits dienstes erhält aber eine sehr erhebliche Erhöhung der Dienstalterszulagen. (Bravo!) Aus dem angesprochenen Nachtragskredit sollen ferner im administrativen Wege zu gewährende Aufbesserungen erhalten: die Postmeister, die Postexpedienten, die Postoffizianten und -Offi- ziantinnen, die Mechanikergehilfen, die Postboten, die Sicherheitswache im weitesten Sinne, die Fi nanzwachmannschaft, die Kanzleioffizianten und -Offiziantinnen, zahlreiche Kategorien

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 5 di 16
Data: 24.05.1912
Descrizione fisica: 16
, sie können einen selbständigen Staat aufrichten. Ich halte das für ganz unmöglich und ich glaube, es muß denn doch endlich einmal gesagt werden, daß wir dies nicht zulassen können, weil wir fortgesetzt von anderer Seite hören, daß es möglich sei und, wie es scheint, zum Teil auch gewünscht wird. Oesterreich-Ungarn kann meiner Auffassung nach nur in dem Sinne bestehen, daß es in sich Teile aller großen Völkerfamilien aufnimmt, die Europa bewohnen. Es ist quasi der vermittelnde und aus gleichende Staat zwischen allen großen

Nationen und gleichzeitig derjenige Staat, der diese großen Nationen voneinander trennt. In dem Sinne, meine Herren, glaube ich, daß es nicht ganz richtig ist, wenn man uns zumutet, daß wir uns um die Vorgänge und Vorkommnisse bei unseren mit uns innig verbundenen Nachbarn nicht kümmern sollen. Immer wieder wird gesagt, das soll uns nichts angehen, weil wir staatsrechtlich gewissermaßen nicht in den Bereich unserer Nachbarn eingereiht sind. Meine Herren, das geht denn doch zu weit und geradeso

, wie Se. Exzellenz der Herr Ministerpräsident Graf Stürgkh seinerzeit geäußert hat, daß es auch uns angehe, wenn wir die Lage und die Verhältnisse würdigen, wie sie sich an der Südgrenze unserer Monarchie gestalten, geradeso haben auch wir das Recht und die Pflicht, uns in gewissem Sinne für das zu interessieren, was in Ungarn überhaupt vorgeht und was dort angestrebt wird. Ich fühle mich in dieser Beziehung als Ver treter meines Volkes um so empfindlicher berührt, weil wir Gefahr laufen, miteinbezogen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 03.01.1935
Descrizione fisica: 8
gericht hat leine Tätigkeit mit einer Verhandlung, die ein delegierter Senat in Klagenfurt als Landesgericht, gegen den Kärntner Landbund sührer Josef Schreier am letzten Tag de^ 'hres 1934 durchführte, beendet. Schreier wurde trotz sc /eugnens, von Zeugen überführt, wegen Verbrechens de- äufstanides — Teilnahme am Juliputsch — zu drei Jahren schweren Kerkers verurteilt. Das Recht des Arbeiters und Angestellten Die Lösung des Dienstverhältnisses im Sinne des Bun desgesetzes vom 8. Juni 1934. BGBl

46 8. Dies ist unbestritten. Die klagende Partei beantragt Verurteilung des Be klagten im Sinne des Klagebegehrens und die beklagte Par tei wendet ein, daß das Dienstverhältnis der Klägerin im Sekretariat der sozialdemokratischen Partei mit 13. Feber 1934 gelöst worden sei und daher die Klägerin einen An spruch auf Ersatz der Zahnbehandlungskosten nach dem 13. April 1934 nicht mehr habe. Dieser Nechtsansicht der beklagten Partei kann nicht beigepslichtet werden. Mit Verordnung der Bundesregierung vom 13. Feber 1934, BGBl

der Klägerin die Anwartschaft auf die Krankenversicherung noch bis zum 31. August 1934 gewahrt. Die beklagte Partei ist daher schuldig, der Klägerin die Kosten der zahnärztlichen Behandlung für die Zeit vom 26. Mai 1934 bis 25. August 1934 zu ersetzen. Es war demnach, zumal die Höhe des eingeklagten Be trages unbestritten ist, im Sinne des Klagebegehrens zu entscheiden. Schiedsgericht der Angestelltenversicherung für Kärnten." Diese Entscheidung ist für alle jene Angestellten von Bedeutung, die seinerzeit

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