» » dirt. «r. 4040 Gemäß gepflogenen Erhebungen ist Johann Anton Engkler, Bauersmann von Sonntag, seit mehr als 3V Jahren unbekannt vo ?b»vef^d. Auf Ansuchen seine« Sohnes Joseph Engstler von Sonntag wird Jkhv?» G^stler aufßesp,- dert, binnen «ln«»»» Jahre d«^ diesem Serichte zu erscheinen, oder dasselbe auf. eine andere Art in die Kenntniß seines Lebens zu setzen, widriger^ «ach Umfluß obiger Frist auf weitere« Ansuchen der Erben als todt erklärt werden würde. K. Bezirksgericht vludenz
ihre ErbHerklärvng zuzu bringen, widrigens die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbSerklart haben, verhandelt' und ihnen eingeant- wortet, des nicht angetretene Theil der Verlassenfchaft gber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassenschast vom Staate als erblos eingezogen würde, und den sich allfällig später »neldeflden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, als Ae d,»rch Verjährung nicht erloschen wären- PaudexS, hey SS. April >853. Bildstein, Bezirksrichtes
. N<tz^r. Edikt. Nr. .2450 Am 18. Jänner >85> ist Anna Maria Metzler im ledigen Stande zu Bezau mit Hinterlassung einer am FkblU«? >830 gerichtlich krrichtktei, l»htwiNige>i Y<i»ordst»,«g verstorben, in welcher si» ihre Geschwister Joseph und Maria Barbara Mehler zu Erben ihres Rpchlsssech her» kN und ihnen auf d,n ßqsl ihr,s Ab, leben» die zwei weltern Geschwister Maria 'Katharina und Andreas Metzler und beziehungsweise die in ihre Fußstapfen tretenden Kinder fideikommissarisch fubsti- tuirt
und unter Nackweisung ihres Erbrechtes ihre Erbsansprüche geltend zu machen, widrigen^ di» Ver lassenschast jenen, die sich erbserklärt^haben, ejngeant» wortet, der nicht angetretene Theil der ÜZ<rlasse»schc>ft aber, oder wenn 'sich Niemand erbSerklart hätte, die ganze Verlassenschaft von« Staate als «rbloS eingezogen werden Njürde, und den sich allenfalls später »Meldenden Erben ihre Erbansprüche nurso kange vorbehalten blieben, a^ sie. durch Verjährung, nicht erloschen wären. S. K. Bezirksgericht Bregenzern
und Auf,ychql(e Kvnde gegeben hat, so wird der selbe ««f »Ps^ch,q d,r z»s>hlich»n Prben und mit Zu stimmung des Kurators hiemit für todt erklärt. , S. K. P«jirkSgericht Bozen, am 27. April 1353. » v, Mörli 3 Todeserklärung. >?r. 1363 ^eter Infam, Sohn zu Obletta bet St. Ehristina tp ^yvden« tB auf die dieSgerlchtliche Vorladung vom! 20. März v. IS. nicht erschienen und hat das Gericht! auch nicht »uf «l»« andere Art in Ke«ntniß feinet L«- Derselbe wird daher ausAnsUchen seiner Erben für t«dt erkljrt