habe auch nichts gegen den Handel, Weil dieser der einzige große Abnehmer des Gewerbetreibenden fei. Wenn der vor liegende Antrag angenommen würde, so müsste eine Handelskammer und eine Gewerbekammer geschaffen werden, und in diese Gewerbekammer müsste auch die Großindustrie eintreten. Ob dann dem Kleingewerbe mehr geholfen wäre, sei sehr zu bezweifeln. In allen Staaten zeige sich das Bestreben, die Handels- und Gewerbekammern zu vereinigen, ja noch niehr, in Deutschland wolle man auch die Landwirtschaft in die Handels
«rtra-SZeilaze z« »»Bote für Tirol ««d »orarlderg' Str. l tO. Nichtamtlicher Theil. Neichsratb. 13. Sitzung des A bgordnetenh anse S. (Schluss^ Wien, 13. Mai. Nachdem Abg. Frhr. v. Di- pauli seinen Antrag auf Trennung der Handels- und Gnverbekammern begründet hatte und Abg. Bohaty gegen sowie Abg. Schneider für den Antrag einge treten waren, wurde die Debatte geschlossen. Zu Generalrcduern wurden gewählt: gegen Abg. Mauth ner, für Abg. Dr. Lueger. Abg. Mauthner glaubt, dass
er, der seine Erfahrungen während 23 Jahre in der Kammer gesammelt, ein Recht habe, in der behandelten Frage mitzusprechen, und betont, heute sei der Zusammenhang zwischen Handel und Gewerb en, anderer als sriiher, man könne heute den Handel vom Gewerbe nicht mehr so strenge scheiden. Die Interessen besonders der kleineren Leute fließen mit dem Handel so zusammen, dass man sehe, dass in den zVttidelSkannnern die Vertreter des kleinen Handels in der Regel mit jenen des kleinen Gewerbes stimmen. Unsere ganze
HandclSgefctzgebung sei in ihren Grund- pri.icipien aufgebaut auf dem Handels- uud Gewerbe stande. Zwischen den Handels- und den Gewerbe treibenden sei es durch gegenseitige Aufklärung, durch den Verkehr und intensive Berathungen über den Gegenstand bei größeren Fragen immer zn einer Ueber einstimmung gekommen. Wenn manchmal in den Han dels- und Gewerbekammern zwei Voten einander gegen übergestanden seien, so wurde dies der Regierung iu den Berichten immer mitgetheilt, und eS wurde der Behörde überlassen
, sich der einen oder der anderen Anschauung anzuschließen. Aus den Ausführungen des Antragstellers gehe nicht klar hervor, was derselbe mit dem gestellten Antrage bezwecke. Man wisse nicht, ob er die Trennung der Handels- von der Gewerbe kammer oder ob er eine Kleingewerbekammer haben wolle. Die Differenzen, die sich ergeben, bestehen nicht zwischen dem Handel und dem Gewerbe. Der Handel hat gar kein Interesse daran, das Gewerbe zu schädigen, der Handel sei angewiesen auf einen tüch tigen Gewerbestand. Der Gewerbestand