festgesetzten Strafen sind: . . . ^ . a) in Verlängerung der Kapitulat,onSj«,t von zwe, Jahren^ ^ Alighe i''' Kaiserjäger-Regiment auch «ach Verlauf deö militärpflichtigen Alters, und er im Verlust des Rechtes, sich vertreten zu lassen. A. K. Landgericht Kornbirn, den 3. Nov. »U2y. Dr. Moöbrugger, Landrichter. 2 VorladungS-Edikt. Bei den Losungen am 3o. und 3>» Oktober d. I. wurden für nachgenannte Militärpflichtige, deren Auf enthalt dem Gerichte unbekannt ist, folgende Loszahlen gehoben
, als sie im Falle , daß sie in der Folge die Reihe zur wirk lichen Assenurnng treffen würde, und sie dem Gerichte ih ren Aufenthalt nicht angezeigt hätten, als Renitenten würden behandelt werden. Rotholz, am 2. November >3sy. Grafv.Tannenbera'scheS Landgericht Rottenburg amJnn. Ràffi, Landrichter. s Todeö^Erklärungs-Edikt. Da der mit öffentlichem Vorrufungs - Edikte vom »2. August ikZüg vorgeladene und schon über 3v Jahre unbe kannt wo abwesende Felix Wolf von Jschgl binnen Jah resfrist weder erschienen
ist, noch sonst von seinem Auf enthalt ober Leben Kunde gegeben hat, so wird derselbe, da die Erfordernde der h §. 24 und 277 des bürg. G.B. vorhanden sind, auf neuerliches Ansuchen seiner Verwand ten hiemid bürgerlich todt erklärt. K. K. Landgericht Jschgl, den 28. Okt. illay, ^ Osner, Landrichter. 2 Vom kais. kön. Civil- und Kriminal-Gerichte Botzett wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: Es seyevon dem Gerichte in dieEröffnuiig eineSKon- knrseS über daö gesammte im Lande Tirol
als Widerspenstiger behandelt werden, und derselbe i» die betreffenden Strafen verfalle» würde. Diese bestehen: und in der Verlängerung der Kapitulationszeit vo>t zwey Jahren, ' li) ,n der Abgabe zum Kaiserjäger-Regiment auch Nach Verlauf des militärpflichtigen Alters, und im Verluste des Rechtes sich vertrete» zu lassen. Landgericht Lana, den 3». Okt.-iv2y. Aignrr, Landrichter» .