» nur mitOuellenangave gestattet.) Brixen, 14. November. (Gegen den Hausierhandel.) Die vom Kath. Meister vereine auf den 11. November im Gasthofsaale „zum goldenen Adler' einberufene Versammlung der Handels- und Gewerbetreibenden war von mehr als 70 Personen besucht und nahm folgenden Verlauf: Herr Baumeister Hub er, als Obmann des Kath. Meistervereines, begrüßte die Anwesenden, erwähnte den Zweck der Versammlung und er suchte, zur Wahl des Präsidiums zu schreiten. Nachdem dies geschehen und Herr Hub
er selbst als Vorsitzender und Herr Kaufmann Eder als Stellvertreter gewählt worden waren, entwickelte Herr Landtags-Abgeordneter und Altbürgermeister Kirchberger, der von der Meistervereins-Vor stehung ersucht worden war, den Gegenstand der Tagesordnung, die Frage des Hausierhandels, in klar verständlicher Weise zur Begründung einer Resolution. Ausgehend nämlich von den Erlässen, auf die sich das Recht des Hausierhandels gründet, erörterte der Redner die Nothwendigkeit dieses Handels in früherer Zeit und hinwieder
die Nutz losigkeit und Schädlichkeit seit Ausdehnung und Erleichterung des Verkehrs, besprach die ver schiedenen Bemühungen zur Einschränkung und die Erfolge einzelner Städte. Nach genauer Er klärung, was für einen Weg man einschlagen müsse, und wie weit eine Einschränkung sich beziehen könne, oder was für Hausierer immer von einer solchen Einschränkung ausgeschlossen blieben, wurde folgende Resolution vorgeschlagen: „In Er wägung, dass die Handels- und Gewerbetreibenden von Brixen in der Lage
sind, den Bedarf ihrer Kunden in weitestgehender Weise zu befriedigen; in fernerer Erwägung, dass demnach der Hausier handel in der Stadt Brixen nicht bloß für die Bewohner kein Bedürfnis ist, sondern im Gegen theil den ohnehin mit Steuern zur Genüge be lasteten Handels- und Gewerbetreibenden einen unberechenbaren Schaden zufügt; in endlicher Erwägung, dass die Hausierer nicht bloß die ständigen Einwohner von Brixen, sondern auch die in nicht geringer Anzahl während des ganzen Jahres hier weilenden Curgäste
in höchst uu- qualificierbarer Weise belästigen und nur auf diese Weise Schundware zu hohen Preisen an den Mann bringen, finden sich die heute versammelten Handels-und Gewerbe treibenden veranlasst, an den löb lichen Stadtmagistrat in Brixen die dringende Bitte zu richten: Der löbl. Stadtmagistrat wolle auf Grund des Z 10 des kaiserlichen Patentes vom 4. September 1872, Ri-G.-Bl. Nr. 252, und des Z 5 der Vollzugs vorschriften zU demselben bei den hohen compe- tentenBehörden das Verbot des Hausier