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Data: 02.05.1928
Descrizione fisica: 8
AMklWWM» Ile Vrrmögenr-Teilung zwischen den Provinzen Bolzano und Trenlo. Durch ein zwischen Italien und Oesterreich abgeschlossenes Abkommen vom 23. Februar 1925, das dlkrch das Gesetz-Dekret vom 6. Mai 1926, Nr. 1110, ratifiziert wurde, ist die Ver mögensteilung des früher «inhoitl. Landes vermögens zwischen dem Bundesland Tirol imd Italien durchgeführt worden. Infolge der Zweiteilig der Provinz Trento durch die Schaffung der Provinz Bolzano ist eine neuer liche Teilung desjenigen Vermögens

. das der Provinz Trento bei der Teilung des Ver mögens des Landes Tirol zugekommen ist, notwendig geworden. Da sich die beiden Pro vinzverwaltungen über die bei der Teilung anzuwendenden Grundsätze nicht einigen konnten, ist die Frage durch ein von der Re gierung besonders dazu ernannten Sachver ständigen geprüft und nach dessen Gutachten erledigt worden. Diese Erledigung ist im kgl. Dekrete vom 15. März 1928, Nr. 794, das in der Gazzetta Ufficciale vom 27. April 1928 verlautbart ist, enthalten. Der Provinz

und unbeweglichem Zubehör. Das ganzeübrige aus der Teilung des früheren Landes Tirol heroorgegangene Pro vinzialeigentum wird zu 57.43% der Provinz Bolzano zugewiesen. Dieser Berteilrrngsschlüs- sel ist auf Grund der Bevölkerungszahl und der Steuerleiftlmgen der beiden Provinzen berechnet worden. Zu dem nach diesem Schlüssel zu verteilen den Vermögen gehören vor allem der Pro- oinzial-Palast in Trento (Ex-Hotel Trento). der frühere Palazzo Eonsolati in Trento. die Beträge die nach dem Kriege für die Wert

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