, k. k. Rath. v. Senger, Sekretär. 2 Von dem kaiserlich königlichen Landgerichte GlnrnS wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eineö Kon kurses über das gesainmte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche nnd unbewegliche Vermögen deö verstorbenen Franz Blaas, BanerSmanneS von Latsch, gcivilliqet worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stelle» berechtiget zu seyn
haben, in Rücksicht deS gesaniiuren im Lande Tirol lind Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Verschuldete» ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein KonipensationSrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gnt deS Verschnldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläu biger, wen» sie etwa in die Masse schuldig seyn sollte», die Lschnld ungehinderl deS KompensationS-, Eigen thums
zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlü>>en der Anwesenden bei- getreten geachtet würden. Ä. K. Landgericht GlurnS, den 2b. Inni ikZ^ö. Pntz, Landrichter. 2 Von dem kaiserl. königl. Landgerichte Bregenzerlvald wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eineS Kon kurses über da» gesannnte im Lande Tirol nnd Vorarlberg befindliche bewegliche und . unbewegliche Vermögen der Anna Dür, verehelichte Fink, nnd
zn werden verlangte, zn erweisen, als widrigenS nach Verstuß deS bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden, nnd diejenige», die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet Haben, in Rücksicht deS gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens der benannten Ver schuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sol len, wen» ihnen wirklich ein Kompensation^ Recht ge bührte, oder wenn sie auch eiu eigenes Gnt von der Masse zu fordern hätten, oder wenn anch ihre Forderung auf ein liegendes Gnt
Heyß, fürstlich v. Lambergischen Renten-Perzeptor zu Kitzbühel, bei diesem Gerichte so gewiß einznreichen, und in dieser nicht nur die Richtig keit seiner Forderung, sondern auch daö Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden ver langte, zu erweisen, als widrigenS nach Verflnß des be stimmte» Tages Niemand inehr gehört werden, und die-- jenigen, die ihre Fordernng bis dahin nicht angenièldet haben, in Rücksicht deS gesaminten im Lande Tirol nnd Vorarlberg befindlichen