, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Josef Gsehuitzer wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Wa : se in die Kenntnis £bd<nes Lebens zu setzen. Das Gericht wird nach dem 15. August 1921 auf neuerliches Ansuchen über die Todoser- kliirung entscheiden, KREISGERICHT BOZEN Abt. III, am 18. Jänner 1921. RICCABONA 381 T III 292-20 - 4 EINLEITUNG- des Verfahrens zur Todeserklärung des Nikolaus Pescoller, Sohnes des Johann Baptist und der Brigitta Dejaco
die allgemeine Aufforde rung erlassen, dem Gerichte oder dem Kurator Herrn Dr. Anton Kinsele, Advokat in Bozen, der zugleich zum Verteidiger des Ehebandes bestellt wird, Nachrichten übe*- den Genannten zu geben. ■ Nikolaus Pescoller wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere W<flse in die Kenntnis seines Lebens zu setzen. , Das Gericht wird nach dem 15. August 1921 FOGLIO ANNUNZI LEGALI su nuofva, proposta deciderà, sulla dichiarazione di morte. TRIBUNALE CIRCOLARE
. RICCABONA 382 T III 6-21- 2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung ist Franz Thalcr, Sohnes des Jose! und der There- ^ Amort, Besiizer in Tramin, geboren am 23. Dezember 1882, zuständig nach Tramin, der hei Kriegsausbruch mit der 5. Komp. des 2. T. J. R. an die galizische Front, überging und seit 13. November 1914 keine Nachrichten mehr von sich gegeben hat. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. Miirz 1918, K.GB1. Nr. 128, 'iiitreten
wird, wird auf Ansuchen der Juli-etla Thaler, geb. Heinz, in Tramin, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen, dem Gerichte oder dem Kurator Herrn Dr. Paul Mumelter, Advokat in* Kaltem, der zugleich zum Verteidiger des Ehebandes bestellt wird, Nachrichten über den Genannten zu geben. Franz Thaler. wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere, Weis« in die Kenntnis seines Leben# zu setzen. ■ . Das Gericht
sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, RGBl. Nr. 128, eintreten wird, wird aüf Ansuchen des Johann Auckenthaler, Tischlermeisters in Sterzi'ng Nr, 67, da».- • Verfahren, zur Todeserklärung de« Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen, dem Gerichte Nachrichten (Iber den Genannten zu geben. Alois Auckenthaler wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erseheinen oder es auf andere Weise