Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 10. 1912
in Ziffern und Buchstaben. Beipackung von Briefen oder schriftlichen Mitteilungen verboten, Begleitsaktura dagegen gestattet. Rückscheine 25 Ix, Expreßgebühr bei der Aufgabe 50 Ii. Expreß-Postpakete sind zulässig nach Belgien, Chile, Corsica, Dänemark, Dänische Antillen, Aegypten, Großbritannien und Irland, Frankreich, Monaco und Algier, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Portugal, Siam, Schweiz und Vereinigte Staaten von Nordamerika. Die Frankogebühr muß bei der Aufgabe entrechtet werden und setzt