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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 10 di 12
Data: 24.04.1909
Descrizione fisica: 12
, daß nicht gehörig qualifizierte Bewerber aus Häselgehr vorhanden sein sollten, l sind auch Knaben berufen, welche nach Gramais, > polit. Bezirk Imst, zuständig sind. Die mit dem : Heimatscheine, dem Tauf- und Jmpfzeugnifse und dem Nachweise über Frequentierung einer Hand- . Werker-, landwirtschaftlichen oder Gewerbe-Schule t mit 10 monatlichen Kursus bezw. die Zeugnisse der beiden letzten Semester, dann im Sinne der Slatt- hallerei-Kundmachung vom >6. November 1878, Nr 52, L.-G.-B!., ausgefertigten

werk erlernen. Im Falle jedoch, daß nicht gehörig qualifizierte Bewerber aus Häselgehr vorhanden fein sollten, sind auch Knaben berufen, welche nach Gramais, polit. Bezirk Imst, zuständig sind. Die mit dem Heimatsfcheine, dem Tauf- und Jmpfzeugnifse und der Bestätigung des bezüglichen Meisters, daß der Gesuchsteller bei ihm um Er lernung eines Handwerkes in der Lehre steht, dann dem im Sinne der Statthalterei-Kund- machung vom 16. November 1878, Nr. 52, L.-G.- Bl., ausgefertigten Armutszeugnisse

besuchen. Im Falle jedoch, daß nicht gehörig i qualifizierte Bewerber ans Häselgehr vorhanden j sein sollten, sind auch Knaben berufen, welche nach ! Gramais, polit. Bezirk Imst, zuständig sind. Die mit dem Heimatscheine, dem Tauf- und Jmpfzeugnifse und dem "Nachweise über Frequen- : tierung. einer Mittelschule, bezw. den Zeugnissen j über die zwei letzten Semester, dann dem im ! Sinne der Statthalterei-Kundmachung vom 16. . November 1878, Nr. 52, L.-G.-Bl., ausgefertigten j Armutszeugnisse belegten

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 06.06.1901
Descrizione fisica: 8
der Locomotive. Schwurgerichtsrepertoir. Bei der am 10. Juni 1901 vormittags 9 Uhr beginnenden II. ordentlichen Schwurgerichtssession kommen, soweit bis jetzt bekannt, folgende Straffälle zur Verhandlung: Am 10. Juni vormittags 9 Uhr gegen AloiS Nieolussi, 22 Jahre alt,-in Wew, Bezirk Laupheim in Württemberg, geboren und nach Luserna, Bezirk Levico, zuständig, lediger Taglöhner, zuletzt in Bozen, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§166,167s St.-G.— Am 10. Juni nachm. 4 Uhr gegen Maria Werner

, 20 Jahre alt, von Dentschuofen gebürtig nnd dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, zuletzt in Kardaun, wegen Verbrechens des Kinds mordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 11. Juni vormittags 9 Uhr, gegen Josef Küen, 48 Jahre alt, von Schönna gebürtig und dort hin zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. Ver brechens der Schändung im Sinne des § 126 St.-G., 3. der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des § 516 St.-G. . Am 12. Juni

vormittags 9 Uhr, gegen Carl Aichinger, 42 Jahre alt, von Wien gebürtig und dorthin zuständig, verehelicht, verantwortlicher Re dacteur des „Tiroler' in Bozen, wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488, 491 St.-G. (Privatankläger: Dr. Fritz Schöppl, Director der Verlagsgesellschä'st „Austria' in Graz.) Am 12. Juni nachmittags 3 Uhr, gegen Roman Mair, 30 Jahre alt, geboren zu Meränsen und dort hin zuständig, lediger Knecht, zuletzt ohne bestimmten Aufenthalt, wegen

1. des Verbrechens des theils voll brachten, theils versuchten Betruges im Sinne der §§ 8, 197, 200, 203 St.-G.; 2. Uebertretung der Falschmeldung im Sinne des § 320o St.-G.; 3. Ueber tretung der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Ge setzes vom 24. Mai 1885, Nr. 89 R.-G.-M. Am Z 3. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen a) Wil helm und b) Valentin Dignös, aä » 23 Jahre alt, von Tramin gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, ledigen Müller wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der §§- 197, 200, 201 e, 203

St.-G.; b 58 Jahre alt, in Fennberg geboren und nach Kurtatsch zuständig, verehelichter Müller in Tramin wegen Verbrechens des Betruges, sowie jenes der Mitschuld am Betrüge im Sinne der §§ 197, 200, 20 l e, 203 St.-G. Am 14. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen Magda- lena Seiwald, 25. Jahre alt, von Kufstein gebürtig und nach St. Johann in Tirol zuständig, ledige Näherin, zuletzt in Bozen wegen Verbrechens des Diebstahles im Sinne der §§ 171, 173, 176 I, II a und o St.-G. Tiroler! Fordert und verbreitet

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 09.10.1917
Descrizione fisica: 8
, in unserer Armee den Geist zu erhalten, mit dem sie in den Feldzug einge treten ist. Wir werden die Aufklärung in diesem Sinne in der Armee fortsetzen. (Beifall rechts, leb hafte Unruhe links.) Die Rede des Vizekanzlers Dr. Helsferich. Als nächster Redner ergreift Dr. Helsferich 'das Wort; auch er ruft fast mit jedem seiner Worte stürmische Zwischenrufe auf der Linken hervor. Dr. Helsferich führt aus, er l>abe den Ausfüh rungen des Kr iegsm mUters nur wenig hinzuzufü gen. Der Reichskanzler

der Zivil verwaltung erklärte Redner, es müsse dem Beamten felb'stverständlich freistehen, innerhalb der Grenze, die ihm durch den Treueid (Unruhe links) gezogen ist, als Angehöriger der staatsbürgerlichen Gemein schaft seine, politische Gesinnung zu betätigen. Eine Grenze ist gezogen. Hier spreche ich im Namen und im Sinne ves Reichskanzlers. Ein Beamter darf feine amtliche Stelle nicht dazu mißbrauchen, daß er auf Personen, die ihm unterstellt oder sonst wie von ihm abhängig find oder sich abhängig

haben nach dem Reichskanzler gerufen. Ich spreche als Stellvertreter des Reichskanzlers und in seinem Sinne. Ter Reichskanzler hatte keine Veranlassung, zur Beant wortung der Interpellationen hierher zu körn men. Wenn Sie eine große politische Debatte machen wol len, so ist das.etwas anderes, aber die große politi sche Debatte steht nicht in Frage. Ich bin Manns genug, die Antwort zu erteilen. Der Abg. Lands berg hat an den Reichskanzler den Appell gerichtet, aber die Stellung des Reichskanzlers zu den Kriegs zielen

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Neueste Zeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 25.04.1929
Descrizione fisica: 8
betrunken war, so daß nach dem ganzen Verhalten des Heinrich Trenkwalder eine Volltrunkenheit nicht angenommen werden konnte, da weder völlige Bewußtlosigkeit noch Sinnes- Verwirrung bei diesem na chzu weisen -war. Der Gerichtshof erkannte -daher den Angeklagten -im Sinne der von Staatsanwalt Dr. Riccabona erhobenen Anklage schuldig und verurteilte ihn zu zwei Monaten schweren Kerkers unter Ei-nrechnung der Untersuchungshaft. BrmernraufereL bei einer TanzunterhalLung. Vor einem anderen Schöffensena

-Ie stand heute -der 1884 in Stcinberg geborene Bauer Georg Neu Hauser wegen des Ver brechens der schweren körperlichen Beschädigung (im Sinne der 8 152 StG.) und wegen der Uebevtretung -der vorsätzlichen Kör- perbeschädigung (im Sinne des 8 411 StG.). Der von Staatsanwalt Dr. Huber erhobenen Anklage lag folgender Tatbestand zugrunde: In der Nacht vom 25. auf 26. No vember v. I. fand in Steinberg im dortigen Gasthaus e eine Tanz unterhaltung statt, in deren Verlaus cs zwischen dem Beschuldigten

-rm medizinischen Sinne Mon-tu-sronen -an der Brultseite. am Knie »ich im Gesicht) .<mzu,sehen, waven. -die sedoch nach- ärztlichem Gutachten mit einer Gssund-lMtsstörung amd Beruss»MätMevt von mim- destens 20 Tagen verstunden waren. Zur heutigen Verhandlung waren eine Reche van- Zeugen ge laden. -die den Vor-fall nicht ganz gleichartig schilderten, nam-ent- «l-ich die Aussa-ge-n des Zeugen M. wurden vom Verteidiger Doktor Waldbauer (Rattenbera) stark in Zweifel gezogen. Der Gerichtshof verurteilte

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Volksblatt
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Pagina 6 di 8
Data: 13.12.1911
Descrizione fisica: 8
aus Wigstadl in Schlesien, zuletzt in Brixen, wegen deS Ver brechens der Notzucht im Sinne des § 27 deS öffentlichen Gewalttätigkeit durch Erpressung im Sinne des § 98 b und der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne der §§ 501 und 516 St.-G. — Der Angeklagte wurde heute DienStag nach vierstündiger Verhandlung zu einer Woche Arrest verurteilt. Am gleichen Tage um Uhr nachmittags: David Pinggera, 44 Jahre alt, verehelichter Malermeister aus Meran, wegen des Verbrechens der Notzucht

und Schändung im Sinne der 127 und 128 St.-G. und Uebertretung gegen die öffent liche Sittlichkeit des § 516 St.-G. Am 13. Dezember, vormittags 9 Uhr: Anton Sigmund, 32 Jahre alt, ledig, aus Karlsbad, gewesener Sekretär der Gastwirtsgenossenschaft deS Kurbezirkes Meran, wegen Verbrechens der Verun treuung im Sinne des § 183 St.-G. Am selben Tage um 3 Uhr nachmittags: Otto Goserich, 15 Jahre alt, Hoteldiener aus Prakowitz in Böhmen, zuletzt in Sigmundskron, wegen der Verbrechen deS Diebstahls im Sinne

der §§ 171, 174 Ho, 176 IIa und 179 und deS versuchten Betruges im Sinne der §Z 8, 197, 199 a St.-G. Am 14. Dezember, S Uhr vormittag und fol gende Tage:. Franz Rudorfer, 47 Jahre alt, verehelicht, nach Bozen zuständig, k. k. Postosfizial in Pension und gewesener Polizei-Inspektor, wegen der Verbrechen der Amtsveruntreuung im Sinne deS § 181 und der versuchten Verleitung zum Ver- brechen der Vorschubleistung im Sinne der HZ 9 und 214 St.-G- Die Anklage wird im letzten Falle vom Staats anwalt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 19.02.1926
Descrizione fisica: 8
sein, die bei jedem Badenden, Turnenden, Schwimmenden, bei jeder- leichten Muse sofort an Schweinereien und nur an diese denken .. . Soziale Rundschau. Ike Arbeitslosenunterftützuns der Ausländer. Bei der Durchfi'chrung des Jnlnnderschutzgesetzes -hat sich eine allerdings vorauszusehende Koinplikation eingestellt. Die Industrielle Bezirkskommission Wien hat die Absicht, an Ausländer, denen im Sinne 'des Jnländerfchußgesetzes keine Arbeitsposten vermittel werden können, die Arbeits losenunterstützung in jeder Form

, die von einem österreichischen Arbeitgeber im Sinne des 8 2 «des ^ Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1925, BGM. Nr. 457, nicht beschäftigt werden können, können die Arbeitslosen unterstützung nur rat Höchstausmaße von zwölf Wochen be ziehen, falls sie nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung anspruchsberechtigt werden. Falls sie beim Inkrafttreten dieser Verordnung 'bereits im Unterstützungsbezug stehen, können sie die Arbeitslosen unterstützung von diesem Zeitpunkte an durch höchstens zwölf Wochen, wenn sie vorher

durch nicht länger als acht Wochen im Unterstützungsbezug gestanden sind, beziehen. Ausländische Arbeiter und Angestellte, deren Bezugsbe rechtigung im Sinne der Absätze 1 und 2 dieser Verordnung zeitlich beschränkt ist, können beim zuständigen Arbeitslosen amt ein Gesuch um Ausbezahlung 'der Unterstützung für die Gesamtzeit ihres restlichen Unterstützungsbezuges ein reichen, falls sie Nachweisen, daß sie diesen Betrag zum Zweck der Uebersiedlung in ihren Heimatsstaat oder in ein drittes Staatsgebiet benötigen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 4 di 10
Data: 09.03.1901
Descrizione fisica: 10
beginnenden ersten ordent lichen Schwurgerichtssesfion kommen folgende Straf fälle zur Verhandlung: I. Am 11. März, vormittags 9 Uhr, gegen Anton Kers ch b a um er, 20 Jahre alt, in Gries bei Bozen geboren und dorthin zuständig, lediger Tischlergehilfe, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 173, 174 II.. 6, 179 St.-G. II. Am 11. März, nachmittags 4 Uhr, gegen Alois Mai er, 16 Jahre alt, von Wiesen bei Sterzing und dorthin zuständig, Hirte, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne

deS § 127 St.-G, 2. Ver brechen der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. III. Am 12^ März, vormittags .9 Uhr, gegen Friedrich Holzknecht, 16 Jahre alt, in Untermais geboren und nach Tramin zuständig, Bäckerlehrling, wegen 1. Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166, 167 St.-G., 2. Übertretung theils des vollbrachten, theils versuchten Diebstahls im Sinne der §§ 8, 171, 460 St.-G., 3. des Betruges im Sinne der §§ 197, 461 St.-G. IV. Am 13. März, vormittags 9 Uhr, gegen Victor Levic, 30 Jahre alt

, in Laibach geboren und nach Stein zuständig, Witwer, Eomptoirist, wegen 1. Übertretung des Betruges im Sinne der §§ 197, 461 St.-G. 2. Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 173, 174 II <1 179 St.-G. V. Am 13. März, nachmittags 4 Uhr, gegen Josef Mayr, 48 Jahre alt, von Lienz und dort hin zuständig, lediger Schmiedgehilfe, wegen des l Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199» und k, 200, 203 St.-G. Koncert. Sonntag, den 10. März abends LMr findet im Hotel Greif ein Concert statt

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Neueste Zeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 02.03.1929
Descrizione fisica: 8
. Der Beschuldigte war zur Hauptverhandlung nicht er schienen. sondern nur die geladenen Zeugen Matthias E. und Karl G.. die die Angaben der Anklage' bestätigten. Der Gerichtshof erkannte den bereits dreizehnmal. darunter fünfmal wegen Diebstahls, vorbestraften Beschuldigten im Sinne der erhobenen Anklage schuldig und verurteilte ihn zum schweren Kecker in der Dauer von sieben Monaten. Eiue Lebhafte. „UnLerhalturrg" !m Falknerkeller. . AM 23." Mai v. I. faßen' die. Bruder Kar!' und Heinrich T r e'n k- wälder

. Die Bücher des Mersits befanden sich, soweit sie überhaupt geführt worden waren, in einer geradezu schauderhaften Unordnuug. Der Herr Postamtsleiter hatte es aber auch verstanden, verschiedene Portogebühren kriminierten Behauptungen trotz erflossenen Urteiles weiterver breiten. Die Klägerin führte daher zunächst Exekutiv n im Sinne der Exekutionsordnung durch Androhung von Geld- oder Haftstrafen sowie durch Auferlegung einer Kaution. Als auch diese Maßnahme nichts fruchtete

, die jedoch selbst .damals nicht an wesend war. Gegen, den Inhaber der Rrinigungsanftali Dr. Alois Iencic und den Studenten Franz Tilgner wurde die Ank-lage wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit erhoben. Dr. Jen? etc sagte vor Gericht, seine Anstalt ha-be mehrere hundrr-te solche Reinigungen vorgenommen, ohne daß sich ein Unfall ereignet habe. Die Katastrophe sei nicht vorauszuseken gewesen. In die sem Sinne lautete auch das Gutachten des Miniisterialrates Ma rius Kaffer. Der Bezirksrichter sprach

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Neueste Zeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 23.11.1929
Descrizione fisica: 8
zu durchdringen, die Geschichte nach den Erfordernissen seiner dramatischen Organisation zu bieyen. Daß Laß mann nebenbei ein herzhaftes Bekenntnis pro Austria ablegt, nicht im Sinne des habsburgifchen A E I O U, sondern im geistigen Anne eines kulturdurchörungenen, inneren Deutschtums, eines ' europäischen Deutschtums, im Gegensatz zum emporgeschossenen protestantischen Preußengeist, wurde jubelnd ausgenommen. Die dreizehn, wohlassortierten Bilder zeigen Metternich's Auf- Itieg, seine Macht

. Grandios ist das letzte Bild, das nicht abschließt int eigentlichen Sinne, sondern einett visionären Ausblick bietet. Metternich wächst in das Dämonische, das ganze steckt voll Symbolik und die Schauer der Weltgeschichte stellen sich bei so trefflicher Beschwörung ein. Es ist die Macht vor der Völkerschlacht bei Leipzig, Lagerfeuer füllen die Ebene. Aus dem Schwere Verkehrsstörung in Wien. Ein Autobus stürzt sieben Meter in die Tiefe ans die Geleise der Verbindungsbahn. Wien, 22. November. (Priv

die deutsche Uraufführung — arbeitet Max Pallenberg. Und dieses Zauberstück ist ein Schlager. Bei Gott, kein Dlolnar im Sinne von „Liliom" oder auch nur vom „Spiel im Schloß". Es ist ein verberlinerter Molnar, ein Pattenberg Molnar! Nun: Herr Norri- son hat von dem Chef eines amerikanischen Bankhauses, das auch feitt eigenes zu halten berufen sein wird, das Töasierchen Lydia zu Gast und die kleine Miß gesteht, bevor sie ihren Eltern zurückgegeben werden soll, daß sie in Wien auch die Liebe nicht spurlos

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.10.1879
Descrizione fisica: 4
, daß dies auch bei unseren Lesern der Fall sein wird. Lokale» m»ck Provinzielle». Bozen, 3. Oktober. Sammete?« nml Ä^enmnneto-flanll» ?«<»» ». Oct. Z. Lct. S'tt z Uhr Nachm. » » ilbaid» 7 . SrüS A»ro«itnr l» 7l0.1 7«.S «l.S »»ch 5 21.0 ^ lS.7 » tZ.7 Alls dem Gerichtssaale. Ergebnisse der beim k. k. Kreisgerichte Bozen im Monate September ds. IS. stattgehabten Hauptver handlungen. Mit Urtheil vom 5. September wurde 1. Joies Bernhard, von Latsch, 28 Jahre alt, verehl. Fuhrmann, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne

dir ZZ. 183 und 184 St. G.-B. zum Kerker von sechs Wochen, verschärft mit einem Fasttag» alle 14 Tage. 2. Johann Rogger von Sexten, 18 Jahre alt. led. Hutmacker, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171. 173. 176 II d St.-G.-B. zum Keiler von 3 Wochen, 3. Johann Wiedenhofer von Laienried. 41 Jahre alt. led. Taglöhner, wegen Verbrechens deS DiebstahlS im Sinne der ZZ 171, 173 II ä 176 II a und d St.-G. B. zu schwerem Kerker vyn 8 Monaten, ver« schärft mit einem Fasttage alle 14 Tage

, verurlheilt. Mit Urtheil vom 11. September wurden 4. Georg Weithaler von SchnalS. 42 Jahre alt, led. Baucrnknecht, von dem Verbrechen des DiebstahlS im Sinne der M 171. 174 II ä 176 II d St.-G.-B. und 5. Jgnazio Ghezze von Ampezzo, 24 Jahre alt, led. Tischler, von dem Verbrechen des Betruges im Sinne der ZZ 197 und 199 a St.-G.-B. durch Ablegung eines falschen Eides freigesprochen; dagegen 6. Johann Wegleiter von Meran, 38 Jahre alt, verehl. Metzger, wegen Vergehens nach Z 436 St.-G.-B. zum strengen

Arreste von 3 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil vom 12. September wurden 7. Peter Pintersteiner von Pfalzen. 17 Jahre alt, led. Taglöhner. wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 173. 174 II ä St.-G.-B. zum schweren Kerker in der Dauer von 6 Wochen, verschärft mit einem Fasttage alle 14 Tage, und 8. Karolina Ulm von Kurtinig. 1? Jahre alt, led. Dienstmagd, wegen^des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach Z-3Z5 St.-G.B zN. strengem Arreste von 6 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil

vom 13. September wurde 9. Maria Scheider von Pflersch. 35 Jahre alt, verehl. Wirthin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZK 171, 173. St.-G.-B. zu schwerem Ker ker in der Dauer von zwei Monaten, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate verurtheilt. Mit Urtheil vom 17. September wurde 10. Gottfried Ganner von M^ls. 49 Jahre alt, verehelichter Weber, von der Anklage wegen Verbre chens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung nach Z 99 St, G.-B. freigesprochen. Mit Urtheil

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 28.05.1872
Descrizione fisica: 6
dem HanvelSstande bei den Handelsgerichten und A-^iHandelSsenaten geregelt wurde, in der Weise inter« /»» n/pretirt wurde, daß nur Kaufleute im engeren Sinne v°A.!deS Wortes, d. i. nur als Handelsleute besteuerter 6-^ GeschästSunternehmnngen zum handelsgerichtlichen A ^Beisitzeramt als qualifizirt angesehen wurden. so hat k's-; der Herr Handelsminister Dr. BanhanS in erfreulich 7-i5!richtiger Würdigung des Institutes der Handels- I?AgerichtSbeisitzer, um eine derartig- irrthümliche AnS- ß^ilegung

für die Zukunft hintanzuhalten und, wie er 84Njfagt, „einen gleichmäßigen, den Intentionen der Ge- s ss setzgebung entsprechenden Borgang bei allen Handels- ^ »Klammern zu erzielen.' die Kammer in Kenntniß gesetzt, ->iv2odaß „der Begriff' Kaufleute im Sinne deSHandels- !0/i2^s'gesetzbucheS, somit in der Weise aufzufassen ist, daß -jx. Zl lauch Gewerbetreibende, welche Waaren nach vor- !a«nommener Verarbeitung und Bearbeitung ver- äußern, als urner diesen Begriff fallend zu betrach teten sind. Die treffliche

den, so konnte hiebet nur der Begriff eines Kauf mannes im Sinne der Artikel 4, 271 uud 272 *) des Handelsgesetzbuches zu Grunde gelegt worden sein. Für eine andere Auffassung des Begriffes „Kauf leute' ist in der Ministerial-Verordnung kein An- haltSpunkt gelegen, sowie auch für eine solche ab» weichende Auffassung, insbesondere aber für die Ka- thegorie der Kaufleute im engeren Sinne eine gesetz liche Grundlage überhaupt nicht zu finden ist, so bald nur in daS Handelsregister eingetragene Fir- men

in Betracht kommen. Für die Auffassung deS Begriffes „Kaufleute' im Sinne deS Handelsgesetz buches, wornach auch Gewerbetreibende, welche Waa ren nach vorgenommener Bearbeitung und Verar- li.i2jbeitung veräußern, mitbegriffen sind, spricht auch ^ ^ die Anordnung des Punktes I derMinisteral-Verord- nung, daß die Wahl von der Hanbels- und Gewerbe- k. 2', 8.20 8.42 L.5V S. !) k>x? V. !l. 6 1v v 2L 6.41 7. 7.14 7.40 L.3S S.- 0.2 9.44 10. v 10,4,' X. ZI 12. 7 12,33 1.20 1 38 1.51 2.11 2 32 2,50 3 7 3 25 3.33

4,20 5.4V V.— Art. 4. Als Kaufmann im Sinne dieses Gesetz buche« ist anzusehen, wer gewerbemätzig Handelsgeschäfte betreibt. Art. 271. Handelsgeschäfte sind: 1. DerKauf oder die anderweitige Anschaffung von Waa ren oder andern beweglichen Sachen, von Staatepapicren, Aktien oder andern für den Handelsverkehr bestimmten Werthpapicreu, um dieselben weiter zu veräußern; eS macht keinen Unterschied, ob die Waaren oder andern be weglichen Sachen in Natur oder nach einer Bcaibeitung oder Verarbeitung

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Alpenland
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Pagina 13 di 16
Data: 22.05.1920
Descrizione fisica: 16
andere Belastungen aushallen müssen, vor allem die drei jährige Wilitärdienstzeit, _btc für die Volkswirtschaft doch wirklich ganz unproduktiv war, wärend das Hauswirtschastsjahr im höchsten Sinne produktiv wirken mutz. Die Werte, die an Pen vierzehnjährigen Mädchen innerhalb eines Wahres geschaffen werden könnten, werden hundert- und tausendfach ausgewogen durch die, welche sie in ihrer ganzen weiterest Lebenszeit als Hausfrau entweder direkt schaffen oder durch sachgemäße Behand lung erhalten

so eingebürgert haben, daß niemand es sich aus unserem Leben.- sus unserer Kultur hinwegdenkcn könnte. Auch der.augenblickliche Tiefftand unserer Volkswirtschaft darf kein Hindernis sein, eine so-dringende Angelegenheit durchzusübren. Fm Gegenteil. Je mehr wir daraus angewiesen sind, zu sparen, und das Wenige was wir haben auszunutzen, um so wicktiger ist eine Schulung der Frauen in diesem Sinne. Es sei daraus hin- gewiesen, daß im Deutschen Reiche, das doch wahrlich mich schwer rauen-Zeitun unter den Folgen

in diesem Sinne, die „Reichspost" und andere einen dahingehenden Beschluß katholischer Lehrerinnen- vererne. Schiirssre UeLc^ivach^itg dssKi«obei«ches durch unsere Jugend. Bon H. B. Wer jahrelang Zeuge der immer wrederkehrenden Straffälle Jugendlicher ist. wird sich sagen müssen, daß.eine der ersten Auf. gaben unserer Zeit darin besteht, das sittliche Empfinden besonders der weiblichen Jugend unseres Volkes zu heben. Der Mann, der draußen steht in des Lebens Kampf und Streit, der leider nur all zu oft

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 12
Data: 22.04.1921
Descrizione fisica: 12
Kreise ausgefüllt Bewegung, die Gewerbenovelle des Jahres 1907, die das Prinzip des materiellen Befähigungsnachweises insbesondere durch Schafsiing der zwangsweisen Gesellenprüfung und vorläufig^ frei- t der 'Genossenschaften auf die Handhabung der Gewerbeordnung den Behörden gegenüber einerseits, ihren Machtbereich und ihre Macht. Wirkung auf ihre Mitglieder, mit einem Worte die Autonomie der Genossenschaften andererseits im weitesten Sinne ausbaute und ver tiefte. Es ist selbstverständlich

mit Ihrem, sagen wir historischen Unverständnis für gewerberechtliche Fragen davon überzeugen, daß dies ein für uns ungemein wichtiges Gebiet der Gesetzgebung ist? Wie werden wir durchsetzen, daß unsere Gewerbeordnung noch weiter in unserem Sinne ausgebaut werden soll, wo wir doch sehen, daß die Tendenz der italienischen Verwal tung eher dahin geht, sie abzubauen? Schwere Aufgaben stehen uns bevor, meine Herren, aber wir müssen den uns durch Pflicht und Verstand yorgezclchneten Weg furchtlos betreten

in bezug auf die Pflege und Bildung des Gewerbcrechtes, wir können sagen, an letzter Stelle steht. Eine Gewerbegesetzgebung Im wirklichen Sinne fehlt in Ita lien fast vollständig. Die gewerbliche Betätigung Ist höchstens an privatrechtliche Bedingungen geknüpft, sie ist durch Bestimmungen des bürgerlichen oder Handelsgesetzbuches beeinflußt. Das öffentliche Reiht, als welches eben das Gewerberecht Im engeren Sinne gilt, kümmert sich In Italien um dis gewerbliche Tätigkeit nicht. Wo Be- schränkungen

der sonst grundsätzlich schrankenlosen Gewerbefreiheit bestehen, so sind diese aus polizeiliche, finanzielle oder sanitäre Rück- sichten zurückzuleiten, mit Gewerbepolitik im engeren Sinne als Selbstzweck haben sie nicht« zu tun. Wir wollen den Gründen nicht nachspllren, die zu einer lolmen Entwicklung geführt haben, obwohl es immerhin auffallend Ist, daß ein Land, dessen Gewerbestand ln den Tagen der Vorzeit von höchster Bedeutung war und auf glän- zende Leistungen zurückblicken konnte, der sogar in vielen

weiterschaffen, zum Nutzen unserer vielgeprüften Heimat. Ich glaube, ich kann meine Ausführungen nicht besser schließen, als mit den auf unsere Zeit wieder so ganz passenden Wortenaus „Her mann und Dorothea : „Denn der Mensch, der zur schwankenden Zeit auch schwankend gesinnt ist» Der vermehret dar Hebel und breitet er weiter un weiter: Aber wer fest auf dem Sinne behorrt, der bildet die Welt sich. Nicht dem Deutschen geziemt es, die sürchterliche Bewegung Foxtzulelten und auch zu wanken hierhin und dorthin

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