zu können. Die „Arbeiter-Zeitung" bemerkt treffend dazu: Mit wn'vrel die Verfasser des Aufrufes von Petschek und Rothschild bestochen sind, wissen wir nicht; aber eine solche Verteidigung der Kohlen wucherer kann man doch nur für Geld leisten! * * * Sichert Euch Euer Wahlrecht! Alle Staatsbürger männlichen Geschlechtes, die ohne in die Gemeindewählerlisten eingetragen zu sein, das Wahlrecht in der allgemeinen Wäh- lerclasse beanspruchen, müssen ihren Anspruch binnen längstens acht Tagen vom Tage der Kundmachung
der Wahlausschreibung in der Gemeinde beim Gemeindeamte (Magistrat) ihres Wohnortes a n m e l d e n und n a ch w e i - s e n. Damit ist gemeint, daß die Gemeinden mit einer eigenen Kundmachung die Wahlberech tigten aufzufordern haben, ihr Wahlrecht binnen acht Tagen vom Tage der Ausschreibung dieser Kundmachung anzumelden. Wir ersuchen alle Genossen dringend, die Auf forderung zur Anmeldung, behufs Ausnahme in der „Volks-Zeitung" rechtzeitig an dieselbe bekannt zu geben. Die Anmeldung kann eigentlich jederzeit
der Lebensmittelma- gazineinFabriken,Eisenbahnen, Bergwerken usw. fordern, und auch gegen die Sonntagsruhe Stel lung nahmen, was diesen Congreß wohl genügend kennzeichnet, da dadurch der- ßrass.e.^Egoismus dieser Leute nur zu deutlich enthüllt wurde. * Trotzdem sagt das Blatt zum Schluß: „Und nun höre man über diesen Kaufmanns tag die Auslassungen der socialdemokratischen,,Ar beiter-Zeitung". Sie nennt den Kaufmannstag einen „Krämertag" und schreibt: „Die beiden Feiertage wurden von einer An zahl Greisler
schen Gesetze nicht in ganz perfider Weise mit Fü ßen getreten werden, wie es in Graz von Seite der socialdemokratischen Partei geschieht. Natürlich nahmen die Greisler diesen Antrag, der ein Unsinn und eine Gemeinheit zugleich ist, einstimmig an. Der ganze übrige zünftlerische Mumpitz wurde na türlich wiedergekäut." Und nun verehrte Kaufleute, merkt Euch diese Auslassungen für die Entscheidung bei der Wahl Eurer Vertreter!" Der Herr Redacteur der Gewerbe-Zeitung hat absichtlich vergessen
, auch einen der nächsten Sätze aus der „Arbeiter-Zeitung" noch abzudrucken, in welchem gesagt wird, daß die Herren von dem ehemaligen Handlungsgehilfen Axmann sich über Concursverfahren referiren lie ßen, trotzdem dessen Nebenbeschäftigung als Hand lungsgehilfe es war, zahlreiche Pleitemacher „auszugleichen", wodurch er sie vor dem Einsperren rettete. Wir stimmen übrigens mit den Auslassungen der „Arbeiter-Zeitung" vollständig überein, weil es durchaus nicht einzusehen ist, daß die Consu- menten sich willenlos