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Pustertaler Bote
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Pagina 3 di 16
Data: 18.01.1907
Descrizione fisica: 16
.^ — Lienz. In nächster Nähe de» Gasthofes „zum Glöcklturm' auf dem Wege gegen die Pfarrkirche hinauf wurde letzten Freitag abends ein frecher Raubanfall auf zwei Frauenspersonen gemacht. Ein Mann stieß sie zu Boden und bedrohte sie mit Erstechen, wenn sie ihm nicht ihr Geld geben wollten. Jedoch gelang eS einer derselben zu entkommen, worauf eS der Attentäter vorzog, die Flucht zu ergreifen, und zwar ohne Geld. — Ae«?. Der k. k. Statthalter«. Konzipist Herr Dr. Albert von Trentini hier, wurde

auf die Kieme Zinne von ihm zur Anseilung des Touristm m Vtt- wenÄmg genommen wurde. Auch die Kletterschuhe nahmen die beiden Bergsteiger an dieser Stelle m Be- Der ^ganze Aufstieg von dem Fuße des Dreizinnen massiv bis auf die spitze liegt unbestritten auf ita lienischem Boden. - Die Kletterung ging anstandslos von statten und waren die beiden Bergsteiger fast ein Drittel des Auf stieges vorwärts geschritten, als Frigo-Mosca bei einem kleinen ebenen Felsplatze eine kurze Rast anordnete und dem Touristen

zurückzuführen wäre, auf reichsitalienischem Boden eingetreten, sondern auch der Beginn der Handlung, nämlich das Versehen der beiden Bergsteiger mit dem kritischen Seile (das Anbinden der Touristen) zweifellos auf italienischem Boden er folgt sei. Die Verteidigung wandte sich auch gegen einen straf baren Tatbestand in der Richtung, daß nach dem Gut achten des als Sachverständigen vernommenen Seilers Johann Kästner das Seil an sich brauchbar und trag- ähig war und selbst wenn das Seil für die entspre chende

. Der Gerichtshof verkündete nach längerer Beratung den Freispruch und zwar sowohl wegen der Nicht zuständigkeit des k. k. Kreisgerichtes Bozen, nachdem unbestritten nicht nur der Tod des Dr. Höber, sondern auch der Beginn der Verwendung des kritischen Seiles auf italienischem Boden sich ereignete. Wer auch ab gesehen von der Kompetenzfrage hielt der Gerichtshof den Tatbestand des § 335 St.-G. aus dem Grunde nicht gegeben, weil sich der Zustand und der Grad der Verläßlichkeit des in Verwendung gestandenen

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